Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 2

1.    Der zwischen dem Eigentümer der Neuen Hakeburg und der Gemeinde bestehende Städtebauliche Vertrag UR-Nr. Fl 1040/2009 vom 07.10.2009 ist zu ändern. Mit der Änderung sollen insbesondere die Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 007/16/2 vom 20.07.2016 (vgl. Anlage 2), dem Workshop-Verfahren zur ergänzenden Wohnbebauung westlich der denkmalgeschützten Burganlage und dem inzwischen erarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf ergeben.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des Konzeptes zur 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages (vgl. Anlage 3) Verhandlungen mit dem Eigentümer aufzunehmen. Der Vertrag ist der Gemeindevertretung kurzfristig, in jedem Fall aber vor der abschließenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Bebauungsplan KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, Abgrenzung Geltungsbereich

·       Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 007/16/2 vom 20.07.2016, ohne Anlagen

·       Konzept zur 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrag

·       B-Plan KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, Entwurf Stand 23.01.2017

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 016/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen

Frau Storch

Herr Hurnik

Herr Schramm

Frau Schwarzkopf

Herr Schubert

 

 

Frau Schwarzkopf zu Protokoll

Das Torhaus soll weiterhin in öffentlicher Nutzung bleiben und die grüne Terrasse der Hakeburg am Wochenende für Open Air Veranstaltungen genutzt werden. Das wurde auch vom Investor vorgeschlagen und ich würde mich freuen, wenn wir das im Städtebaulichen Vertrag wiederfinden würden.

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Die Frage, die sich bei diesem Vertrag zentral stellt, ist, was uns, der Gemeinde, die wir dieser Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt haben, dafür versprochen wurde was umgesetzt wird. Das ist zum einen die Geschichte erst die Hakeburg anzufassen, bevor das Wohnrecht da ist, das ist jetzt in dem Vertrag so gefasst worden, da es um die Außenhülle geht. Das heißt, der gesamte Vertrag sieht nicht vor, dass da schon Wohnungen irgendwann errichtet werden. Deswegen ist die Anregung von Herrn Schramm so bedenkenswert, dass der Eigentümer sich verpflichtet, auch weiterhin die Sicherheit dieses Bauwerkes, wann immer er auch den Innenausbau vornimmt, gewährleistet. Das finde ich schon richtig. Ihre Bemerkung, dass, wenn es Eigentumswohnungen werden sollten in der Hakeburg, dass dann ja andere möglicherweise dafür verantwortlich wären, hat mich darauf gebracht, dass wir in den Vertrag auch die Bindung der Folgeeigentümer unbedingt mit aufnehmen sollten.  All diese entsprechenden Regelungen wie Wegerecht usw. dürften nicht von einem Folgeeigentümer, einer Eigentümergemeinschaft, einem anderen Investor außer Kraft gesetzt sein, dass nur die VIVARO AG bindet. Der dritte Punkt, und der ist ganz wichtig, dass bei all den Festlegungen, was wir als Gemeinde wollen, ist ganz entscheidend, welchen Hebel wir in der Hand haben. Das heißt die Sanktionierung, wenn das nicht erfolgen kann. Da hatte der Bürgermeister damals gesagt, dass das natürlich entsprechend ausgefüllt wird, so dass wir tatsächlich einen Hebel in der Hand haben, der für uns auch leicht zu bedienen ist und nicht irgendwann, wenn wir sagen, das ist nicht erfüllt, wieder anfangen müssen zu überlegen, ob wir überhaupt etwas geltend machen können. Das erwähne ich nochmal, der Bürgermeister hat gesagt, selbstverständlich gilt das für ihn. Das ist ein ganz wichtiger Punkt zur Durchsetzung dessen, was uns vom Investor versprochen wurde. Das was Frau Schwarzkopf zitiert hat, finde ich auch ganz wichtig. Der Entwurf vom Architekturbüro war für uns eine verbindliche Aussage, die für die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens gilt, aber die im Städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden sollte. Denn aus welchen Gründen auch immer wird uns dann mal gesagt, wir haben jetzt eine ganz andere Variante, die wir nicht so gut finden.

 

 

Frau Scheib zu Protokoll

Es scheint ja ein ernsthaftes Interesse vorzuliegen, hier zu bauen. Wir kennen ja nun allerdings schon die lange Geschichte der Hakeburg. Unserem Ansinnen, das die neue Hakeburg nicht weiter verfällt, kann nur dadurch Rechnung getragen werden, indem wir auch noch ein realistisches Datum einsetzen, bis wann die Sanierung der Außenhülle fertiggestellt sein muss. Herr Tomasini könnte ja auch weiterverkaufen und dann liegt das Ganze noch mal zehn Jahre oder geht durch mehrere Investorenhände. Deshalb rege ich an, ein realistisches Datum mit aufzunehmen.

 

 

Frau Schwarzkopf zu Protokoll

Diese Überlegung, dass nur die Außenhaut und das Dach der neuen Hakeburg fertig sein müssen, um das weitere Bauvorhaben der neuen Häuser zu beginnen, hat, glaube ich, den Hintergrund, dass die Baumaßnahmen koordiniert werden können. Das heißt, wenn die Außenhaut und das Dach fertig sind und mit den neuen Häusern begonnen werden kann, könnte dann eben auch die Hakeburg ausgebaut werden, so dass das im Zusammenhang steht mit dem Baubetriebsverkehr und dieser Zuwegung. Das ist mir einleuchtend und deswegen hatte ich mich zunächst mit der Fertigstellung der Außenhaut und des Daches zufrieden gegeben. Ich möchte noch kurz darauf hinweisen, dass, wenn wir das wirklich mit den Sommerkonzerten in den Vertrag aufnehmen,  natürlich eine Durchwegung bis 20:00 Uhr ein wenig knapp ist. Im Sommer müsste man dann sagen bis 22:00 Uhr und im Winter bis 20:00 Uhr. Das ist erstmal nur eine Idee.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Ideen nehme ich gerne auf, wollte aber noch einmal darauf hinweisen, dass ein Vertrag ein zweiseitiges Geschäft ist. Auf der einen Seite gibt es immer Wünsche und auf der anderen Seite muss ich sehen, dass diese auch realisiert werden können. Wir werden auch mit Sicherheit den Investor nicht zwingen können, erst die Hakeburg komplett fertigzustellen und dann hinten zu bauen. Damit greifen wir nämlich in fremder Leute Tasche und das führt meistens zu keinem Ziel. Zu Herrn Templin möchte ich noch zur Beruhigung sagen, einen Satz haben wir schon im Vertrag „Der Eigentümer wird im Falle der Übereignung seiner im Vertragsgebiet gelegenen Grundstückefläche auf einen anderen diesem sämtliche in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen auferlegen mit der Maßgabe, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend zu verpflichten sind, soweit die Verpflichtungen noch nicht erfüllt sind.“

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 016/17:

Die DS-Nr. 016/17 wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

10 Minuten Pause - 20:20 Uhr bis 20:30 Uhr