Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Nein: 1

Die Zufahrten für die Müllabfuhr und die Lieferfahrzeuge sollen, so wie der Anliegerverkehr, über die ausgebaute Straße am Zehlendorfer Damm zur Hakeburg erfolgen. Dazu soll eine Umfahrung des Tores der Hakeburg auf der Nordseite gebaut werden (Länge ca. 30 m).

 

Der Punkt 5.1 Fahrrechte ist zu streichen. Die Umfahrung Torhaus ist einzuarbeiten.

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Frau Sahlmann.

 

 

Der Antragsvorschlag wird durch die einreichende Fraktion geändert in:

 

Folgender Sachverhalt ist zu prüfen:

Die Zufahrten für die Müllabfuhr und die Lieferfahrzeuge sollen, so wie der Anliegerverkehr, über die ausgebaute Straße am Zehlendorfer Damm zur Hakeburg erfolgen. Dazu soll eine Umfahrung des Tores der Hakeburg auf der Nordseite geprüft werden.

 

 

Anmerkung von Herrn Hurnik:

Der vorletzte Satz sollte sprachlich angepasst werden, da er nur gestrichen wird, wenn die Prüfung zu einem jeweiligen Ergebnis führt.

„Der Punkt 5.1 Fahrrechte ist gegebenenfalls zu streichen.“

 

 

An der Aussprache zur geänderten DS-Nr. 038/17 beteiligen sich:

Frau Scheib

Herr Templin

 

 

Ø Herr Templin schlägt vor, den Antrag so zu ändern, dass neben dem Aufstellungsbeschluss, der anschließend zu fassen ist, von der Verwaltung auch die Variante, die mit diesem Antrag so zu sagen intendiert ist, dargestellt und mit ausgelegt wird, so dass die Bürger die Möglichkeit haben, die Auswirkungen beider Varianten beurteilen zu können.

 

 

Ø Herr Grubert schlägt vor, den Betreff des Antrages zu ändern in:

Prüfauftrag zur öffentlichen Auslegung des B-Planentwurfs „Neue Hakeburg“

 

 

Ø Die einreichende Fraktion stimmt dem Vorschlag zu.

 

 

An der weiteren Aussprache zur geänderten DS-Nr. 038/17 beteiligt sich:

Herr Liebrenz

 

 

Frau Sahlmann:

Der Satz „Die Umfahrung Torhaus ist einzuarbeiten.“ wird gestrichen.

 

 

Herr Grubert formuliert den geänderten Antragsvorschlag:

 

Der Betreff heißt „Prüfauftrag zur öffentlichen Auslegung des B-Planentwurfs „Neue Hakeburg“

Der Text lautet:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 30. April 2017 zu prüfen, ob die Zufahrten für die Müllfahrzeuge und die Lieferfahrzeuge sowie der Anlieger- und Baustellenverkehr über die ausgebaute Straße am Zehlendorfer Damm zur Hakeburg oder anderweitig erfolgen können.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 038/17:

Die geänderte DS-Nr. 038/17 wird einstimmig beschlossen.