1.    Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zu den Entwürfen der Bebauungspläne

·           KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“,

·           KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“,

·           KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“,

·           KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“) und

·           KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“

(Geltungsbereiche vgl. Anl.1 bis 5), eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 6 und 7 dargestellt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westl. Dreilinden“,

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-b „…, nördlich Dreilinden“,

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-c „…, nördlich Europarc“,

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-d „…, nördlich Musikerviertel“,

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-e „…, nördlich Sommerfeldsiedlung“,

Abwägungsmaterialien:

·       Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 27.02. – 31.03.2017)

·       Beteiligung Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 20.02.2017)

 

 

Ø  Auf Grund § 22 BbgKVerf nehmen Frau Heilmann, Frau Dr. Kimpfel und Herr Kreemke nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 093/17 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 093/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 093/17:

Die DS-Nr. 093/17 wird einstimmig beschlossen.