Sitzung: 13.07.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Befangen: 3
Vorlage: DS-Nr. 094/17
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I
S. 1057) ‑ BauGB ‑
den Bebauungsplan KLM-BP-048-a „Potsdamer
Stammbahn, westlich Dreilinden“ (vgl. Anlage 2) als
Satzung.
2.
Die
Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“
·
Satzung
KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“ ‑ Textbebauungsplan ‑
Ø Auf Grund § 22 BbgKVerf nehmen Frau Heilmann, Frau Dr. Kimpfel und Herr Kreemke nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 094/17 teil.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 094/17 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 094/17:
Die DS-Nr. 094/17 wird einstimmig beschlossen.