Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 3

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) ‑ BauGB ‑
den Bebauungsplan KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2.    Die Begründung wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden

·       Satzung KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“ ‑ Textbebauungsplan ‑

 

 

Ø  Auf Grund § 22 BbgKVerf nehmen Frau Heilmann, Frau Dr. Kimpfel und Herr Kreemke nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 094/17 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 094/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 094/17:

Die DS-Nr. 094/17 wird einstimmig beschlossen.