Sitzung: 13.07.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Befangen: 3
Vorlage: DS-Nr. 095/17
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057) ‑ BauGB ‑
den Bebauungsplan KLM-BP-048-b „Potsdamer
Stammbahn, nördlich Dreilinden“ (vgl. Anlage 2) als
Satzung.
2.
Die
Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“
· Satzung KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“ – Textbebauungsplan
Ø Auf Grund § 22 BbgKVerf nehmen Frau Heilmann, Frau Dr. Kimpfel und Herr Kreemke nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 095/17 teil.
An der Aussprache zur DS-Nr.
095/17 beteiligen sich:
Eine
Aussprache findet nicht statt.
Aussprache zur DS-Nr. 095/17:
Die DS-Nr. 095/17 wird einstimmig beschlossen.