Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ aufgestellt werden.

Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-12 sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 so geändert werden, dass die Errichtung eines neuen Hortes ermöglicht wird.

2.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Durch­führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen. Der Bebauungsplan-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“

Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

·       Teil A – Planzeichnung, Auszug

·       Teil B – Textliche Festsetzungen

Nur zur Information:

·       Flächenübersicht Horterweiterung, Stand: 30.05.2017

·       Prinzipskizze Horterweiterung, Stand: 30.05.2017

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 101/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 101/17:

Die DS-Nr. 101/17 wird einstimmig beschlossen.