Sitzung: 13.07.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 101/17
Mit
dem Bebauungsplan KLM-BP-019-12 sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 so
geändert werden, dass die Errichtung eines neuen Hortes ermöglicht wird.
2.
Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu
lassen. Der Bebauungsplan-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung
vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“
Bebauungsplan KLM-BP-019-10
„Adolf-Grimme-Ring“
· Teil A – Planzeichnung, Auszug
· Teil B – Textliche Festsetzungen
Nur zur Information:
· Flächenübersicht Horterweiterung, Stand:
30.05.2017
· Prinzipskizze Horterweiterung, Stand:
30.05.2017
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 101/17 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 101/17:
Die DS-Nr. 101/17 wird einstimmig beschlossen.