Der Geschäftsbericht der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) für das Jahr 2016 liegt in schriftlicher Form vor. Die Geschäftsführerin der gewog, Frau Schmidt, trägt einen zusammengefassten mündlichen Bericht vor.

 

 

Nachfragen zum Bericht:

 

 

Frau Storch

1.    Ich wiederhole meine Frage vom letzten Jahr bezüglich der Flüchtlinge. Wir hatten ja beschlossen, dass ein bestimmter Anteil der wenigen frei werdenden Wohnungen Flüchtlingen zu Gute kommt.

·       Wie ist die Umsetzung? Wie viele Wohnungen konnten an Flüchtlinge vermietet werden?

·       Handelt es sich mehr um Alleinstehende oder um Familien?

2.    Sie haben die Durchschnittsmiete netto kalt mit 6,42 Euro angegeben.

·       Wie hoch ist die Einstiegsmiete in den neuen Wohnbauten in der Karl-Marx-Straße?

3.    Wir haben gerade das schöne Haus in Bergholz-Rehbrücke gesehen. Ich vermisse aber den Stahnsdorfer Damm.

·       Wie sind da die Planungen, die Gespräche oder ist das derzeit für Sie in Ihrem planerischen Geschäft noch nicht innerhalb Ihrer Planungszeit?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Zu 1.

Den Auftrag haben wir sehr ernst genommen. Im Moment sind 23 Wohnungen an geflüchtete Personen vermietet sowohl in Kleinmachnow und in geringem Maße auch in Nuthetal. Das hängt aber damit zusammen, weil es in den Gebäuden in Nuthetal weniger Fluktuation gab. In diesen Wohnungen wohnen 70 Personen. Ob es mehr Alleinstehende oder mehr Familien sind, kann man nicht sagen. Es gibt alleinstehende junge Männer und Familien mit vielen Kindern. Leider haben wir die Problematik, dass wir Familien mit sieben, acht oder noch mehr Kindern nicht unterbringen können, weil es keinen geeigneten Wohnraum gibt, ohne an die Überbelegungsgrenzen zu stoßen. Letztendlich soll es ja ein angenehmes Wohnen sein und eine Integration ermöglichen. Im Zuge der Vermietung an Flüchtlinge haben wir eine Bestandsaufnahme durchgeführt, welche Anzahl von Wohnungen überhaupt in dieses Portfolio kommt. Die gewog verfügt über 1.500 Wohnungen im eigenen Bestand. Ungefähr die Hälfte der Wohnungen ist in der Miethöhe derart, dass sie über das Job-Center gefördert wird, d. h. es stehen 750 Wohnungen in der Fluktuation zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich selbst dazu verpflichtet, jede dritte Wohnung an geflüchtete Personen zu vermieten, wobei darauf geachtet wird, dass die Haus- und Mieterstruktur in einem angenehmen Verhältnis steht. Die Hausverwalter haben durchaus den Spielraum zu entscheiden,  in welche Hausstruktur Alleinstehende oder Familien passen, damit ein angenehmes Miteinander möglich ist.

 

 

Zu 2.

Die Mieten in der Karl-Marx-Straße sind in der Erstvermietung und dabei wird es auch bleiben, da bei der Miethöhe eine neuere Miethöhe gar nicht mehr möglich ist und auch nicht unser Interesse ist, sondern wir ja grundsätzlich immer mit Kostenmieten rechnen. Die Durchschnittsmiete ist in der Karl-Marx-Straße mit 10,50 Euro, in der Heinrich-Zille-Straße mit 8,50 Euro und der Springbruch ist auch mit 8,50 Euro berechnet. Das neue Bauvorhaben ist kalkuliert mit einer Baukostenobergrenze von 3,4 Mio. Weil uns das Grundstück gehört, ist die Kostenmiete dann 8,50 Euro, gerechnet in der WB. Bei einem Ankauf von Grundstücken sin 8,50 Euro zurzeit nicht mehr möglich. In der Finanz- und Vermögensplanung der nächsten zehn Jahre ist der Stahnsdorfer Damm nicht enthalten, aber es gibt für die gewog auch keine verbindliche Planungsgrundlage. Es gibt nur einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan. Als handelsrechtliches Unternehmen sind wir gehalten, möglichst zuverlässige Planungszahlen zu liefern, die eine Handlungsgrundlage für die nächsten Jahre darstellen sollen. Vage Gespräche oder Interessensbekundungen, auch von unserer Seite, werden nicht in eine Planung aufgenommen.

 

 

 

Frau Scheib, Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP

Wie vergeben Sie die Aufträge für die laufende Instandhaltung an die Firmen? Haben Sie Firmen, die Sie über Jahreszeitverträge gebunden haben? Werden größere Sachen beschränkt oder öffentlich ausgeschrieben oder wie gehen Sie da vor?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Die gewog als GmbH mit zwei Kommunen als Gesellschafter gilt als öffentlicher Auftraggeber und deshalb wird natürlich das Brandenburgische Vergabegesetz angewendet. Intern haben wir noch eine Ausschreibungsvorgabe, die geringere Auftragshöhen der Vergabe zuführt. Ab 1.000 Euro Auftragsvolumen sind die Hausverwalter angehalten, mindestens zwei Angebote abzufordern, um auch den Arbeitsaufwand geringer zu halten. Größere Sanierungsbauaufträge werden natürlich öffentlich ausgeschrieben. Ab 75.000 Euro Auftragsvolumen sieht unsere interne Vergaberichtlinie fünf Angebote vor. Es ist sehr schwierig Firmen zu finden, die Angebote abgeben. Im Moment sind wir froh, wenn überhaupt noch eine Firma in diesem Jahr einen Balkon trockenlegt oder Fenster austauscht. Es ist schwierig und die Preise spiegeln es auch wider. Wir empfinden die Preisangebote im Moment so ein bisschen als Abwehrangebote, aber wenn man nur Abwehrangebote bekommt, bereitet das ein wenig Sorge.

 

 

 

15 Minuten Pause – 20:05 Uhr bis 20:20 Uhr