Sitzung: 13.07.2017 Gemeindevertretung
Der Geschäftsbericht der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft
Kleinmachnow mbH (gewog) für das Jahr 2016 liegt in schriftlicher Form vor. Die
Geschäftsführerin der gewog, Frau Schmidt, trägt einen zusammengefassten
mündlichen Bericht vor.
Nachfragen zum Bericht:
Frau Storch
1.
Ich
wiederhole meine Frage vom letzten Jahr bezüglich der Flüchtlinge. Wir hatten
ja beschlossen, dass ein bestimmter Anteil der wenigen frei werdenden Wohnungen
Flüchtlingen zu Gute kommt.
·
Wie ist
die Umsetzung? Wie viele Wohnungen konnten an Flüchtlinge vermietet werden?
·
Handelt
es sich mehr um Alleinstehende oder um Familien?
2.
Sie
haben die Durchschnittsmiete netto kalt mit 6,42 Euro angegeben.
·
Wie hoch
ist die Einstiegsmiete in den neuen Wohnbauten in der Karl-Marx-Straße?
3.
Wir
haben gerade das schöne Haus in Bergholz-Rehbrücke gesehen. Ich vermisse aber
den Stahnsdorfer Damm.
·
Wie sind
da die Planungen, die Gespräche oder ist das derzeit für Sie in Ihrem
planerischen Geschäft noch nicht innerhalb Ihrer Planungszeit?
Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog
Zu 1.
Den Auftrag haben wir sehr ernst genommen. Im Moment sind 23 Wohnungen
an geflüchtete Personen vermietet sowohl in Kleinmachnow und in geringem Maße
auch in Nuthetal. Das hängt aber damit zusammen, weil es in den Gebäuden in
Nuthetal weniger Fluktuation gab. In diesen Wohnungen wohnen 70 Personen. Ob es
mehr Alleinstehende oder mehr Familien sind, kann man nicht sagen. Es gibt
alleinstehende junge Männer und Familien mit vielen Kindern. Leider haben wir
die Problematik, dass wir Familien mit sieben, acht oder noch mehr Kindern
nicht unterbringen können, weil es keinen geeigneten Wohnraum gibt, ohne an die
Überbelegungsgrenzen zu stoßen. Letztendlich soll es ja ein angenehmes Wohnen
sein und eine Integration ermöglichen. Im Zuge der Vermietung an Flüchtlinge
haben wir eine Bestandsaufnahme durchgeführt, welche Anzahl von Wohnungen
überhaupt in dieses Portfolio kommt. Die gewog verfügt über 1.500 Wohnungen im
eigenen Bestand. Ungefähr die Hälfte der Wohnungen ist in der Miethöhe derart,
dass sie über das Job-Center gefördert wird, d. h. es stehen 750 Wohnungen in
der Fluktuation zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich selbst dazu
verpflichtet, jede dritte Wohnung an geflüchtete Personen zu vermieten, wobei
darauf geachtet wird, dass die Haus- und Mieterstruktur in einem angenehmen
Verhältnis steht. Die Hausverwalter haben durchaus den Spielraum zu
entscheiden, in welche Hausstruktur
Alleinstehende oder Familien passen, damit ein angenehmes Miteinander möglich
ist.
Zu 2.
Die Mieten in der Karl-Marx-Straße sind in der Erstvermietung und dabei
wird es auch bleiben, da bei der Miethöhe eine neuere Miethöhe gar nicht mehr
möglich ist und auch nicht unser Interesse ist, sondern wir ja grundsätzlich
immer mit Kostenmieten rechnen. Die Durchschnittsmiete ist in der
Karl-Marx-Straße mit 10,50 Euro, in der Heinrich-Zille-Straße mit 8,50 Euro und
der Springbruch ist auch mit 8,50 Euro berechnet. Das neue Bauvorhaben ist
kalkuliert mit einer Baukostenobergrenze von 3,4 Mio. Weil uns das Grundstück
gehört, ist die Kostenmiete dann 8,50 Euro, gerechnet in der WB. Bei einem
Ankauf von Grundstücken sin 8,50 Euro zurzeit nicht mehr möglich. In der
Finanz- und Vermögensplanung der nächsten zehn Jahre ist der Stahnsdorfer Damm
nicht enthalten, aber es gibt für die gewog auch keine verbindliche
Planungsgrundlage. Es gibt nur einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan.
Als handelsrechtliches Unternehmen sind wir gehalten, möglichst zuverlässige
Planungszahlen zu liefern, die eine Handlungsgrundlage für die nächsten Jahre
darstellen sollen. Vage Gespräche oder Interessensbekundungen, auch von unserer
Seite, werden nicht in eine Planung aufgenommen.
Frau Scheib, Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP
Wie vergeben Sie die Aufträge für die laufende Instandhaltung an die
Firmen? Haben Sie Firmen, die Sie über Jahreszeitverträge gebunden haben?
Werden größere Sachen beschränkt oder öffentlich ausgeschrieben oder wie gehen
Sie da vor?
Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog
Die gewog als GmbH mit zwei Kommunen als Gesellschafter gilt als
öffentlicher Auftraggeber und deshalb wird natürlich das Brandenburgische
Vergabegesetz angewendet. Intern haben wir noch eine Ausschreibungsvorgabe, die
geringere Auftragshöhen der Vergabe zuführt. Ab 1.000 Euro Auftragsvolumen sind
die Hausverwalter angehalten, mindestens zwei Angebote abzufordern, um auch den
Arbeitsaufwand geringer zu halten. Größere Sanierungsbauaufträge werden
natürlich öffentlich ausgeschrieben. Ab 75.000 Euro Auftragsvolumen sieht
unsere interne Vergaberichtlinie fünf Angebote vor. Es ist sehr schwierig
Firmen zu finden, die Angebote abgeben. Im Moment sind wir froh, wenn überhaupt
noch eine Firma in diesem Jahr einen Balkon trockenlegt oder Fenster
austauscht. Es ist schwierig und die Preise spiegeln es auch wider. Wir empfinden
die Preisangebote im Moment so ein bisschen als Abwehrangebote, aber wenn man
nur Abwehrangebote bekommt, bereitet das ein wenig Sorge.
15 Minuten
Pause – 20:05 Uhr bis 20:20 Uhr