Gibt es für die private Nutzung gemeindeeigener Geräte, Maschinen,
Fahrzeuge und Mobiliar eine Dienstanweisung oder eine ähnliche Vorschrift, wie
in solchen Fällen zu verfahren ist? Wenn ja, wo ist diese einsehbar? Wenn es
keine Dienstanweisung gibt, wie verfährt die Verwaltung dann bei eventuellen
Wünschen von Mitarbeitern nach einer privaten Nutzung von den o. g.
gemeindeeigenen Gegenständen?
In der Allgemeinen Geschäfts- und Dienstanweisung des Gemeindeamtes Kleinmachnow ist die Benutzung der Diensttelefone dahingehend geregelt, dass die privaten Gespräche unaufgefordert in der Gemeindekasse abzurechnen sind. Die private Nutzung anderer gemeindeeigener Gegenstände ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Fällen wird über eine Ausnahme entschieden (Einzelfallentscheidung).