Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gibt es für die private Nutzung gemeindeeigener Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Mobiliar eine Dienstanweisung oder eine ähnliche Vorschrift, wie in solchen Fällen zu verfahren ist? Wenn ja, wo ist diese einsehbar? Wenn es keine Dienstanweisung gibt, wie verfährt die Verwaltung dann bei eventuellen Wünschen von Mitarbeitern nach einer privaten Nutzung von den o. g. gemeindeeigenen Gegenständen?

 

 

In der Allgemeinen Geschäfts- und Dienstanweisung des Gemeindeamtes Kleinmachnow ist die Benutzung der Diensttelefone dahingehend geregelt, dass die privaten Gespräche unaufgefordert in der Gemeindekasse abzurechnen sind. Die private  Nutzung anderer  gemeindeeigener Gegenstände ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Fällen wird über eine Ausnahme entschieden (Einzelfallentscheidung).