Herr Krüger verweist auf die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Teltow zur Grünflächenpflege und zitiert aus der Begründung aus dem Jahr 2009, dass der Bauhof diesen Vertrag erhielt. „ … ebenso wie der Winterdienst stellt die Grünflächenpflege eine öffentliche Pflichtaufgabe dar, welche die Kommune jährlich im Rahmen der daseins Fürsorge leisten muss. Hierbei gab es in der Vergangenheit regelmäßig Mängel und Beanstandungen soweit Fremdfirmen diese Aufgabe wahrnahmen.“ weiter „Die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Technik und Materialien werden auf dem Gebiet von der Stadt Teltow gelagert. Da der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow insbesondere auf dem Gebiet der Grünflächenpflege über langjährige Erfahrung und zudem die notwendigen technischen, materiellen sowie personellen Ressourcen verfügt, hält die Stadt Teltow die Übertragung dieser Aufgaben an den Bauhof für sinnvoll.“

 

Herr Krüger stellt seine Fragen: Welche Technik ist in Teltow für diesen Sommerbetrieb stationiert? Ist die beauftragte Firma epex group präqualifiziert? Wurden entsprechende Mindestlohnforderungen nachgewiesen? Hat diese Firma Leistungen an Subunternehmer vergeben?

 

Herr Brinkmann bittet Herrn Krüger, seine Fragen auch zu diesem Themengebiet schriftlich zu formulieren und bei der Werkleitung einzureichen.

 

Herr Krüger hinterfragt, ob das Prozedere zur Vergabe der Grünanlagenpflege an die Firma epex group, entsprechend VOB (freihändige Vergabe), beachtet wurde.

 

Herr Krüger gibt zu Protokoll, dass Herr Brinkmann diese Frage nicht mündlich sondern schriftlich beantworten möchte.

 

An der Aussprache beteiligten sich Herr Krüger, Herr Brinkmann und Herr Singer, Frau Dettke und Herr Schulz-Kersting.