Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemäß beigefügtem Artikel der PNN vom 26.06.2017 („Rettungszentrum könnte kommen“) plant die Stadt Teltow die Errichtung eines zentralen Rettungszentrums an der Potsdamer Straße in Teltow. Dieses Zentrum wird für Brandschutz, Katastrophenschutz, Polizei und Rettungsdienst zuständig sein und Kompetenzen bündeln.

 

Fragen:

1.   Wäre es rechtlich zulässig, dass Kleinmachnow sich an dem Vorhaben eines zentralen regionalen Rettungszentrums in Teltow beteiligt?

2.   Könnten dadurch Synergieeffekte und Effizienzsteigerung erzielt werden?

3.   Könnte der für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung sowie für den Katastrophenschutz zuständige Landkreis Kompetenzen an die Stadt Teltow bzw. die Gemeinde Kleinmachnow übertragen?

4.   Welche Form könnte diese interkommunale Beteiligung erhalten?

5.   Könnte die bestehende Ortsfeuerwehr in einen „regionalen“ Rettungsverbund integriert werden?

 

Im Bereich des Rettungswesens sind gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG - sowohl die Gemeinden, als auch die Landkreise und das Land als Aufgabenträger zuständig.

Durch die räumliche Nähe der Stadt Teltow und Kleinmachnows drängt sich die Frage nach einer gesteigerten Kooperation im Rettungswesen, inklusive Brandschutz, auf. Im Rahmen des geplanten Um-/Neubaus in Teltow könnten auch die Interessen Kleinmachnows berücksichtigt werden.

 

 

Anlage

 

 

Die Fragen werden zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beantwortet.