Gemäß beigefügtem Artikel der
PNN vom 26.06.2017 („Rettungszentrum könnte kommen“) plant die Stadt Teltow die
Errichtung eines zentralen Rettungszentrums an der Potsdamer Straße in Teltow.
Dieses Zentrum wird für Brandschutz, Katastrophenschutz, Polizei und
Rettungsdienst zuständig sein und Kompetenzen bündeln.
Fragen:
1. Wäre
es rechtlich zulässig, dass Kleinmachnow sich an dem Vorhaben eines zentralen
regionalen Rettungszentrums in Teltow beteiligt?
2. Könnten
dadurch Synergieeffekte und Effizienzsteigerung erzielt werden?
3. Könnte
der für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung sowie
für den Katastrophenschutz zuständige Landkreis Kompetenzen an die Stadt Teltow
bzw. die Gemeinde Kleinmachnow übertragen?
4. Welche
Form könnte diese interkommunale Beteiligung erhalten?
5. Könnte
die bestehende Ortsfeuerwehr in einen „regionalen“ Rettungsverbund integriert
werden?
Im Bereich des Rettungswesens
sind gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG -
sowohl die Gemeinden, als auch die Landkreise und das Land als Aufgabenträger
zuständig.
Durch die räumliche Nähe der
Stadt Teltow und Kleinmachnows drängt sich die Frage nach einer gesteigerten
Kooperation im Rettungswesen, inklusive Brandschutz, auf. Im Rahmen des
geplanten Um-/Neubaus in Teltow könnten auch die Interessen Kleinmachnows
berücksichtigt werden.
Anlage
Die Fragen werden zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung
beantwortet.