Sitzung: 28.09.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 102/17
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfsplanung erarbeiten zu lassen.
3. Nach Fertigstellung der beiden vorgenannten Teilmaßnahmen sind die daraus resultierenden verkehrlichen Effekte zu prüfen und das Prüfergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird dann darüber zu beraten sein, ob und in welchem Umfang weitere Abschnitte der Förster-Funke-Allee umzugestalten sind.
Anlage
Verkehrskonzept Kleinmachnow, Bereich Förster-Funke-Allee (Stand:
04.09.2017)
Maßgabe des
Hauptausschusses
Punkt 1 wird
geändert in:
Der Vorplanung zur städtebaulich-verkehrlichen Umgestaltung der
Förster-Funke-Allee mit den Teilbaumaßnahmen West (Förster-Funke-Allee/Hohe
Kiefer, vgl. Anlage, Plan 6.1 oder Anlage Plan 6.3, Kreisverkehr und Ost
(Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring (Ost), vgl. Anlage, Plan 5.1, wird
zugestimmt. Die Gemeinde beschließt als erste Schritte, diese beiden Maßnahmen
als Teilbaumaßnahmen vorzunehmen. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die
Teilbaumaßnahme West wird der Bürgermeister beauftragt, die Entscheidung über
Kreisverkehr oder Ampelkreuzung mit weiteren Untersuchungen vorzubereiten.
Für die Realisierung der beiden Teilmaßnahmen West und Ost sind nach
vorläufiger Abschätzung im Haushalt 2018 63.000,00 EUR (brutto) und im Haushalt
2019 567.000,00 EUR (brutto) zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge sind in
der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 zu berücksichtigen.
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage mit Maßgabe durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 102/17 mit
Maßgabe beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Templin
Antrag von Herrn Templin - Abstimmung der
Beschlussvorlage ohne Maßgabe
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr.
102/17 mit Maßgabe beteiligen sich:
Frau Scheib
Herr Gutheins
Frau Sahlmann
Herr Warnick
Frau Dr. Kimpfel
Abstimmung zum Änderungsantrag:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung zur DS-Nr. 102/17 mit Maßgabe:
Die DS-Nr. 102/17 mit Maßgabe wird mehrheitlich beschlossen.