Sitzung: 28.09.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Vorlage: DS-Nr. 138/17
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
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Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
·
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, Teil A – Planzeichnung, Teil B
– Textliche Festsetzungen
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 138/17 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Schubert
Frau Schwarzkopf
Frau Scheib
Frau Sahlmann
Herr Templin
Herr Gutheins
Herr Bültermann
Frau Dettke
Frau Storch
Herr Templin
Geschäftsordnungsantrag von Herrn Martens – fünf Minuten Auszeit
Auszeit
20:45 Uhr bis 20:50 Uhr
Im Ergebnis der Aussprache wird der Änderungsantrag von Herrn Schubert
wie folgt festgehalten -
Punkt 3 wird geändert und Punkt 4 kommt neu:
3. Es soll hinsichtlich des
bisher für Wohnen vorgesehenen Bereiches ein beschränkter städtebaulicher
Wettbewerb durchgeführt werden, unter besonderer Berücksichtigung des
Schallschutzes (Anordnung der Gebäude, Grundrisse). Dabei sollen auch andere
Nutzungen als Wohnen in den Blick genommen werden.
4. Auf der Grundlage der
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des städtebaulichen
Wettbewerbs ist sodann ein Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und der
Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Abstimmung zur DS-Nr. 138/17:
Die geänderte DS-Nr. 138/17 wird mehrheitlich beschlossen.
Persönliche Erklärung von Frau
Scheib
Ich wünsche mir, dass im Bauausschuss über die Art und Weise der Aufgabenstellung und die Auswahl der Teilnehmer informiert wird.
Persönliche Erklärung von Frau
Storch
Ich rege an zu prüfen, ob eine andere Verfahrensweise zur Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Beteiligungsverfahren möglich ist zum Beispiel, dass diese in einer anderen Art und Weise veröffentlicht werden und die Gemeindevertreter benachrichtigt werden.