Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“

·       Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 138/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Schubert

Frau Schwarzkopf

Frau Scheib

Frau Sahlmann

Herr Templin

Herr Gutheins

Herr Bültermann

Frau Dettke

Frau Storch

Herr Templin

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Martens – fünf Minuten Auszeit

 

 

 

Auszeit 20:45 Uhr bis 20:50 Uhr

 

 

 

Im Ergebnis der Aussprache wird der Änderungsantrag von Herrn Schubert wie folgt festgehalten -

Punkt 3 wird geändert und Punkt 4 kommt neu:

3.  Es soll hinsichtlich des bisher für Wohnen vorgesehenen Bereiches ein beschränkter städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden, unter besonderer Berücksichtigung des Schallschutzes (Anordnung der Gebäude, Grundrisse). Dabei sollen auch andere Nutzungen als Wohnen in den Blick genommen werden.

4.  Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des städtebaulichen Wettbewerbs ist sodann ein Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 138/17:

Die geänderte DS-Nr. 138/17 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Persönliche Erklärung von Frau Scheib

Ich wünsche mir, dass im Bauausschuss über die Art und Weise der Aufgabenstellung und die Auswahl der Teilnehmer informiert wird.

 

 

Persönliche Erklärung von Frau Storch

Ich rege an zu prüfen, ob eine andere Verfahrensweise zur Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Beteiligungsverfahren möglich ist zum Beispiel, dass diese in einer anderen Art und Weise veröffentlicht werden und die Gemeindevertreter benachrichtigt werden.