Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   Schulwegsicherung, DS-Nr. 059/16

Vor nunmehr über einem Jahr hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass mindestens die in den Schulwegplänen enthaltenen Gefahrenstellen beseitigt werden sollen, um die Schulwegsicherheit zu verbessern. Nach meiner Wahrnehmung hat sich nicht viel geändert, vielmehr sind Verschärfungen eingetreten, etwa an der Einmündung der Förster-Funke-Allee auf den Zehlendorfer Damm, da hier trotz der schwierigen Querungssituation insbesondere für Schulkinder seit Inkrafttreten der Satzung zum Parken auf Grünflächenüberfahrten parkende Autos die Sicht behindern und riskante Überholmanöver an der Engstelle erfolgen.

Daher die Fragen:

·           Wie ist der Stand des Konzeptes zur Verbesserung der Schulwegsicherheit?

·           welche Pläne werden mit welchem Zeithorizont verfolgt, die in den Schulwegplänen genannten Gefahrenstellen zu beseitigen?

 

2.   Ladesäulen, DS-Nr. 054/17

·           Hat der Bürgermeister den Beschluss umgesetzt, unverzüglich einen Antrag auf Förderung von fünf Ladesäulen nach der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur zu stellen? Der zweite Förderaufruf läuft bald aus.  

 

 

Zu 1.

Die Beantwortung der Fragen wird nachgereicht.

 

 

Zu 2.

Nachdem der erste Förderaufruf des Bundes zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ im Frühjahr wegen großer Nachfrage schon früh überzeichnet war, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur inzwischen einen 2. Förderaufruf gestartet.

In Vorbereitung auf die Antragstellung hat die Gemeinde ein „Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow“ in Auftrag gegeben, das jetzt im Entwurf vorliegt. Gegenwärtig erfolgt die Schlussredaktion des Konzeptes, danach soll es im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten vorgelegt werden.

Parallel, nämlich schon in der ersten Hälfte des Monats Oktober, wird der Förderantrag gestellt. Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 14. September 2017 bis zum 30. Oktober 2017 möglich, Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) mit Sitz in Aurich.

Nach dem Entwurf des gemeindlichen Elektromobilitätskonzeptes macht zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Antrag für Ladeinfrastruktur an fünf Standorten auf öffentlichem Grund Sinn, beabsichtigt sind „Normalladestationen“. Förderfähig laut Richtlinie des Bundes sind max. 40 % der Kosten. Es sollen deshalb 30.000 Euro in den Haushalt 2018 eingestellt werden. Vertiefende Informationen können im UVO-Ausschuss am 18. Oktober 2017 gegeben werden.