Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ernsting

Vor einiger Zeit haben wir Ihnen bereits einen Zwischenstand der Vertragsverhandlungen vorgestellt.

Heute liegt Ihnen die jüngste Version von Ende September/Anfang Oktober vor. Darin finden Sie das Gehrecht über den Burghof verankert, über das bereits mehrfach gesprochen wurde. Außerdem finden Sie die Auflagen, die die Eigentümer werden erfüllen müssen, bevor mit der Errichtung neuer Wohngebäude begonnen werden darf. Zum Thema Denkmalschutz ist es uns wichtig, dass die denkmalgerechte Sanierung der Bestandsgebäude mindestens in den Abschnitten Dächer, Fenster und Fassade abgeschlossen wird, bevor weitere Bauabschnitte in Angriff genommen werden. Die Zugänglichkeit der Bestandsgebäude wenigstens am jährlichen Tag des Denkmals soll sichergestellt werden.

Der Vertrag wird jetzt noch weiter ausgehandelt.

Wichtiger Schwerpunkt ist, dass die Zuwegung aus Richtung Zehlendorfer Damm erfolgt. Es wird nicht auszuschließen sein, dass es mal ein Fahrzeug gibt, dass aus der Richtung Am Hochwald zum Grundstück fährt. Auch der Baustellenverkehr soll aber aus Richtung Zehlendorfer Damm und durch das dortige Torhaus hindurch erfolgen, so dass andere Überlegungen nicht mehr notwendig sind. Der Eigentümer hat geäußert, dass er keine Zufahrtslösungen aus Richtung Westen verfolgt.

Wir wollen voraussichtlich zum nächsten Sitzungsdurchlauf sowohl einen Beschluss zu diesem Vertrag, als auch Beschlüsse zum Abschluss des B-Plan-Verfahrens vorlegen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Storch, Herr Ernsting, Herr Prof. Sommer

 

Folgende Punkte wurden diskutiert:

-        Sicherung Gehrecht durch den Hof der Neuen Hakeburg

-        Warum ist über den Hof kein Radfahren erlaubt, warum nur Gehrecht?

-        Uferweg – Verkehrssicherungspflicht?

-        Dauer der Entwicklungspflege für die Neupflanzungen?

-        Schutz der Alleebäume im Bereich der Neubauten

-        Nachpflanzungsgebot

-        Parkanlage – Verlage der Planungen

-        Denkmalschutz