Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer ausführlichen Präsentation.

 

 

Ø   Herr Nieter nimmt ab 19:10 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 193/17 wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                 3 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen

Kulturausschuss              2 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen

Umweltausschuss           7 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

                                 

Herr Warnick spricht, auch im Namen der Mitglieder des Finanzausschusses, seinen Dank an die Verwaltung aus.

 

Herr Grubert informiert, dass die Präsentation am Freitag per E-Mail an alle Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen aller Fachausschüsse versendet wird.

 

Frau Dettke informiert, dass der Rechnungsprüfer zum Haushalt 2015 die fehlenden Ziele und Kennzahlen angemahnt hat. Auch im vorgelegten Haushalt 2018 wurden wieder keine Ziele und Kennzahlen genannt. Dies findet Frau Dettke sehr schade und an einer Verbesserung sollte gearbeitet werden.

Frau Braune informiert, dass zwar noch keine Ziele und Kennzahlen konkret untersetzt sind, jedoch sind die einzelnen Produktgruppen bzw. Teilhaushalte mit Zielen untersetzt.

Herr Templin ist der Meinung, Ziele zu formulieren, ist das mindeste.    

Er merkt kritisch an, dass bisher noch kein Gesamtabschluss, das heißt mit Berücksichtigung der kommunalen Unternehmen und der Eigenbetriebe, vorliegt und auch der Jahresabschluss 2016 noch nicht fertig ist.

Herr Templin hält den vorgelegten Haushalt 2018 für nicht rechtmäßig aufgestellt.

Bisher wurde im Vorbericht, im textlichen Teil, die Voraussetzung für einen aufgestellten Haushalt genannt. Da stand immer, dass alle Investitionsmaßnahmen mit den erforderlichen Unterlagen der Kämmerei vorliegen müssen, um in den Haushalt aufgenommen werden zu können. Dies ist nach § 16 KomHKV Vorschrift.

Im Haushalt 2018 steht nun etwas Neues. Neu ist diesmal, dass mit dem Grundsatzbeschluss neue Investitionen geplant wurden und man damit Verpflichtungsermächtigungen eingegangen ist. Im Haushalt wurden hier die beiden großen Punkte, nämlich der Sportplatz und der Hortneubau genannt. Dafür liegen uns aber noch keine Unterlagen vor.

Bislang war es immer so, dass eine Kostenermittlung Gegenstand des Errichtungsbeschlusses war. Der Errichtungsbeschluss war immer Voraussetzung zur Aufnahme in den Haushalt.

Im Haushalt 2018 ist es anders, da wurde auf Basis einer Verwaltungssitzung, die im September stattfand, beschlossen, dass Grundlage für die Aufnahme in den Haushalt, für das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen, jetzt die Prioritätenliste ist. In die Prioritätenliste sind Maßnahmen 0-3 aufgenommen worden, für die ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde oder noch gefasst werden sollte. In beiden Fällen (Sportplatz und Hortneubau) wurde ein Grundsatzbeschluss beschlossen. Ein Grundsatzbeschluss ist aber haushälterisch ein reiner Planungsbeschluss.

Die Kämmerei ist hier so verfahren, dass sie den Grundsatzbeschluss und die dem Grundsatzbeschluss beigefügte Kostenschätzung, als Grundlage genommen hat, eine Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre einzugehen.

Wenn eine Verpflichtungsermächtigung, über die Wertgrenze, eingeht, müsste ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.                 

Aus Sicht von Herrn Templin ist diese Verfahrensweise nicht zulässig.

Er wird den vorgelegten Haushalt ablehnen. Es wäre jedoch besser, dass die Verwaltung den Beschluss zum Haushalt zurückzieht.

Frau Braune teilt mit, dass die Grundsatzbeschlüsse, dafür sind Kostenschätzungen Grundlage, berücksichtigt wurden. Die Kostenschätzungen können auch in der Bauverwaltung eingesehen werden.

Herr Templin macht deutlich, dass die Kostenschätzungen für ihn auch nicht das Problemsind und er zweifelt diese auch überhaupt nicht an.

Aus seiner Sicht verlässt die Kämmerei den gesetzlichen Rahmen, wenn aus einem Grundsatzbeschluss ein Investitionsbeschluss gemacht wird.

Herr Templin ist der Meinung, dass die Kämmerin mit dem Grundsatzbeschluss zum Hortneubau einen Nachtragshaushalt hätte aufstellen müssen.

Frau Schwarzkopf macht darauf aufmerksam, dass es beim Neubau des Sportplatzes nur noch ein geringes Zeitfenster gab, sonst wären Fördermittel nicht mehr abrufbar gewesen. Daher gab es schon, aus ihrer Sicht, einen Entscheidungsdruck.

Des Weiteren möchte sie wissen, für was die 70.000,00 € für die Kühlung Rathaus, konkret eingestellt sind.

Herr Grubert informiert dazu, dass die Mittel nur für den Einbau  der Kühlung in den drei Sitzungsräumen eingestellt sind.

Des Weiteren nimmt er Bezug auf die Aussagen von Herrn Templin und teilt mit, dass im § 16 KomHKV steht, bevor Investitionen beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten, durch Vergleich der Anschaffungs-, und Herstellungskosten und Folgekosten, die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Herr Grubert sieht für sein Handeln keine andere Alternative.

Die Architektenleistungen für den Hortneubau mussten europaweit ausgeschrieben werden. Dieses Ausschreibungsverfahren läuft derzeitig noch. Der Hort muss schnellstmöglich errichtet werden.

Beim Sportplatz war das geringe Zeitfenster das Problem, so wie es Frau Schwarzkopf ausgeführt hat.

 

Ø   Herr Baumgraß nimmt ab 19:40 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 9 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus stellt die Frage, ob der Stellenplan angepasst werden muss. Sie stellt fest, dass 105,8 Vollzeitstellen besetzt sein müssten, aber tatsächlich sind nur 93,6 Stellen Vollzeit besetzt.    

Herr Piecha nimmt darauf Bezug und informiert, dass der Unterschied damit zu erklären ist, dass es real immer  einen Anteil von kranken Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gibt. Teilzeitwünsche sind auch Gründe dafür.

Herr Grubert ergänzt, dass Teilzeitwünschen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz nachzukommen ist, es sei denn, es gibt unabweisbare Gründe. 

Eine weitere Frage hat Frau Dr. Bastians-Osthaus zu den Rücklagen. Sie wundert sich über die Zahl 43.864 €. Wie kann es sein, dass trotz eines ausgewiesenen Minus, dann aber mehr Rücklagen entstehen.

Frau Braune informiert, dass sich dort der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Sie bittet dies zu entschuldigen. Der Fehler wird berichtigt.

Des Weiteren möchte Frau Dr. Bastians-Osthaus wissen, warum eine Ersatzbeschaffung von 75 Stühlen geplant ist. Wonach wird entschieden, wann was ausgetauscht wird. Aus ihrer Sicht sind die Stühle in Ordnung.

Herr Grubert erläutert, dass es sich nicht nur um die Stühle in den Sitzungsräumen handelt, sondern auch für den Bürgersaal. Ausgetauscht werden nur Stühle, die teilweise defekt sind und damit ausgewechselt  werden müssen. Er wird aber nochmals veranlassen zu prüfen, ob tatsächlich 75 Stühle ausgetauscht werden müssen.

Frau Dr. Bastians-Osthaus bittet eindringlich darum, dass im nächsten Jahr wieder die regelmäßige Berichterstattung erfolgt. Dies erfolgte in diesem Jahr nicht so und dies bittet Sie zukünftig wieder zu verbessern.

Ein weiteres Anliegen hat Frau Dr. Bastians-Osthaus. Sie schlägt vor, da der Haushalt mit einem Minus abschließt, darüber zu diskutieren, ob der Bürgermeister verpflichtet werden sollte, binnen drei Monaten ein Konzept vorzulegen, wie das Minus doch noch verhindert werden kann.    

Herr Grubert sieht keine realistische Chance, das Minus von 668.000 € im Jahr 2018 zu verhindern. Er äußert, dass er sich von der Haushaltsklausurtagung mehr erhofft hat. Die Konsequenz daraus war, dass kein Eckwertebeschluss gefasst wurde. Er verteilt an dieser Stelle einen Terminplan zur Haushaltsplanung 2019.

Herr Templin nimmt Bezug auf die Tabelle „Verbindlichkeiten“. Die größte Summe heißt „eingegangene Anzahlungen“. Woher kommt diese Summe und wo findet er dazu Informationen.

Frau Braune informiert, dass das mit dem Treuhandvermögen (P & E) zusammenhängt.

 

Ø  Herr Nieter verlässt um 19:52 Uhr diese Sitzung.

        Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Eine weitere Frage hat Herr Templin zum „Jägerstieg“. Er ist der Meinung, dass die Verpflichtung, 600.000 € für Sanierung, die mit dem Kauf übernommen wurde, beim Kaufpreis hätte berücksichtigt werden müssen.

Des Weiteren möchte er vom Rechnungsprüfer Herrn Nicolai wissen: „ob das Eingehen einer Verpflichtungsermächtigung, nicht in diesem Haushaltsjahr, in dem diese Verpflichtungsermächtigung eingegangen wird, nach Meinung des Bürgermeisters, in Form eines Grundsatzbeschlusses, dass das denn, wenn es über der Wertgrenze ist, denn auch einen Nachtragshaushalt erforderlich machen muss.“         

Herr Nicolai kann versichern, dass die Kämmerin nicht leichtfertig irgendwelche Zahlen in den Haushalt eingestellt hat. Er, als Rechnungsprüfer, kann die vorgenommene Verfahrensweise mittragen.  

Frau Dr. Bastians-Osthaus findet die Frage berechtigt, was einen Nachtragshaushalt auslöst. Darüber sollte mal diskutiert werden.

Herr Tauscher merkt zur Seite 17 des Haushaltsplanes 2018 an, dass unter Punkt 8 „Gemeindeverwaltung Kleinmachnow – Haushaltswirtschaftliche Organisation“ der Rechnungsprüfer, Herr Nicolai, nicht namentlich genannt ist.

Herr Piecha macht darauf aufmerksam, dass dort nur die Budgetverantwortlichen namentlich genannt sind. Der Rechnungsprüfer hat keine haushaltswirtschaftliche Betätigung.

Herr Grubert sichert zu, dass dies nachrichtlich ausgewiesen wird. Zukünftig wird darauf geachtet.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 193/17 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 193/17 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen.

 

Herr Grubert merkt an, dass intern schon an den Zielen und Kennzahlen gearbeitet wird, aber dies ist nicht ganz einfach.