Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kosten- und Finanzierungsplan der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB 115“ (ohne Europarc Dreilinden), in der Fortschreibung vom Oktober 2017 wird bestätigt.

 

 

 

 

 


Herr Warnick begrüßt Herrn Schöne von Ernst Basler + Partner GmbH.

Herr Schöne erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, anhand einer Präsentation.

Die Präsentation wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

Frau Schwarzkopf bittet die Begrifflichkeit „innere und äußere Erschließung“ zu definieren.

Herr Schöne erklärt, dass es sich bei der äußeren Erschließung um die Flächen am Stahnsdorfer Damm, Stolper Weg und teilweise am Dreilindener Weg handelt. Bei der inneren Erschließung handelt es sich um die Flächen, die in das Gelände reingehen, nämlich die Fahrenheitstraße, die Grünachsen und die gesamte Geländeregulierung im Gebiet. 

Herr Templin bezieht sich auf die Risikobetrachtung, Seite 28, und möchte wissen, ob der Erlös aus der Entwicklungsabgabe, für die von der Gemeinde durch die gewog zu bebauenden, ehemaligen Gewerbeflächen für Wohnbebauung eingerechnet wurde. Wurde die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Gewerbefläche mit eingerechnet?

Herr Schöne teilt mit, dass die P & E als Entwicklungsträger verpflichtet ist, die Flächen zum Endwert zu veräußern. Das ist unabhängig davon, ob es an private Dritte geht oder beispielsweise an die gewog. Die Übertragung von Sportplatzflächen an die Gemeinde ist jedoch kostenlos.        

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 194/17 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 194/17 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.