Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

Anlage

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die Kämmerin, Frau Braune.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 193/17 beteiligt sich:

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus zu Protokoll

Vielen Dank Frau Braune. Ich bin jetzt etwas überrascht. Die erste Anforderung an den Haushalt ist natürlich, dass er stimmen muss. Im Finanzausschuss hatte ich schon auf einen Fehler hingewiesen, der auch eingeräumt wurde. Auf Seite 282 ist eine Entnahme aus den Rücklagen dargestellt, die aber so dargestellt wurde, als würde es zu einer Erhöhung der Rücklage führen. Ich hätte jetzt eine Austauschseite oder einen Hinweis dazu erwartet. Ich kann ja keinem Haushalt zustimmen, bei dem ich weiß, dass die Zahlen falsch sind. Da muss noch einmal nachgearbeitet werden. Wir haben einen nicht ausgeglichenen Haushalt, wir sind mit knapp 700.000 Euro im Minus. Das ist natürlich einerseits die Frage, was gibt man aus, andererseits was nimmt man ein. Ich muss konsternieren, dass wir eine sehr stark steigende Kreisumlage haben, ohne dass eine Leistungsverbesserung dahinter steht. Wir haben einen vollständigen Rückzug des Landes aus den Zuwendungen, dass ist wahrscheinlich die Strafe dafür, dass eine Gemeinde halbwegs ordentlich wirtschaftet. Wir haben aber auch, und das ist mein Hauptkritikpunkt, keinerlei Einsparbemühungen seitens des Bürgermeisters. Im Finanzausschuss wurde vorgeschlagen, dass man ein Konzept erarbeitet wie das Defizit abgebaut werden kann. Das ist abgelehnt worden. Kritisch sehen wir auch das millionenschwere Wohnbauprojekt, das an der Autobahn entstehen soll, statt gewerbesteuerzahlende Unternehmen dort anzusiedeln. Also, das ist schon sehr fragwürdig. Besorgniserregend ist auch, dass viele geplante Projekte noch gar nicht im Haushalt berücksichtigt sind oder berücksichtigt werden konnten. Insofern kommen noch weitere finanzielle Risiken auf uns zu. Jetzt kann man natürlich sagen, dass es egal ist, dass der Haushalt nicht ausgeglichen ist, aber das ist nicht der Ansatz den wir verfolgen. Nur ein ausgeglichener Haushalt ist ein generationengerechter Haushalt. Wenn wir uns jetzt Dinge leisten, die nachfolgende Generationen bezahlen müssen, dann ist das nicht generationengerecht, dann leben wir zu Lasten der uns Nachfolgenden. Das würde ich nur schwer aushalten wollen. Auch am Verfahren der Aufstellung des Haushaltes gibt es einiges zu kritisieren. Es fehlen, das wurde im Finanzausschuss auch schon angesprochen und eingestanden, rechtlich vorgesehene Berichte, etwa nach § 29 KomHKV die Budgetberichte. Das ist keine überflüssige Fleißarbeit für die Verwaltung, sondern es dient unserer Information. Da werden wesentliche Abweichungen vom Planansatz dargestellt, der Stand der Investitionsmaßnahmen, Prognosen zum Jahresende, also die Informationen, die wir Gemeindevertreter benötigen, um auch unterjährig das zu verfolgen und zu kontrollieren. Das muss besser werden, wie sollen wir denn sonst unseren Kontrollaufgaben nachkommen. Im Finanzausschuss haben wir eine Tischvorlage mit verschiedenen Terminen bekommen. Ich bin ein bisschen skeptisch, weil 2016 schon gesagt wurde, dass 2017 der Eckwertebeschluss pünktlich kommt. Der Bürgermeister hat Besserung gelobt, schauen wir mal, ob es auch passiert. Es fehlen ja immer noch sehr grundlegende Dokumente z. B. der Gesamtabschluss einschließlich der Eigenbetriebe. Weiterhin ist zu kritisieren, dass die Vorgaben von § 16 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung nicht eingehalten werden. Da sind Vorgaben für die Durchführung von Investitionen enthalten und notwendig ist etwa, dass ein Vergleich mehrerer in Betracht kommender Möglichkeiten durchgeführt wird, um jeweils die wirtschaftlichste Lösung für unser Projekt zu entwickeln. Das gilt auch für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen, die eben erst dann veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung und Bauzeitenplan etc. ersichtlich ist. Nach meiner Wahrnehmung liegt das bei nahezu keinem Projekt umfänglich vor. In Zukunft sind auch hier dringend Verbesserungen notwendig.

An dieser Stelle möchte ich fragen: Wurde die Dienstanweisung nach § 44 KomHKV inzwischen in Kraft gesetzt? Nach meiner Erinnerung war das bis zum Jahresende zugesagt worden. Diese Dienstanweisung ist ja nicht aus Jux und Tollerei in der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vorgeschrieben, sondern sie dient der ordnungsgemäßen Buchführung und des Zahlungsverkehrs. Steht immerhin unter der Überschrift Sicherheitsstandards.

Was brauchen wir als Gemeindevertreter nach meiner Wahrnehmung? Wir brauchen bessere Kontrollmöglichkeiten und daher neben der Änderung der Zahl auf Seite 282, damit der Haushalt überhaupt stimmt, möchte ich beantragen, die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung erforderlich ist, von 800.00 Euro auf 500.000 Euro abzusenken, damit wir hier wirklich dem Grundsatz der Öffentlichkeit auch Genüge tun. Die Budgethoheit ist das Königreich des Parlamentes und ich denke, da sollten wir nicht eine so hohe Wertgrenze wie 800.00 Euro akzeptieren. Eine halbe Million ist immer noch hoch genug. Ich möchte keine wichtigen Entscheidungen, die im Verborgenen getroffen werden.

Vor dem Hintergrund, dass Verbesserungen angekündigt sind, kann ich mit erheblichen Bauchschmerzen diesem Haushalt vielleicht noch zustimmen, mal sehen, wie sich die Diskussion entwickelt. Aber es muss 2018 wirklich besser werden und ich weiß, dass in meiner Fraktion durchaus noch kritischere Mitglieder sind, die diesen Haushalt ablehnen werden und das kann ich ihnen nicht verübeln.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 193/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Sahlmann

Frau Schwarzkopf

Herr Singer

Herr Schramm

Herr Krüger

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Zum Haushalt gibt es viel zu sagen. Hier passiert Bedeutendes. Wir brauchen nicht auf die Bundespolitik zu schauen, denn ein kommunaler Haushalt ist ganz anders zu sehen. Es stimmt auch nicht, dass Investitionen zu einem Ertragsminus führen, sondern das Ertragsminus ist Ausdruck dessen, dass in dem Jahr schlecht gewirtschaftet worden ist. So steht es im Vorbericht der Haushaltssatzung auch drin. Nun könnte man sagen, ist dieses Minus dadurch zu Stande gekommen, dass es einen Einmaleffekt gegeben hat, wie z. B. eine fast millionenhohe Abschreibung auf eine Forderung, die auf Grund der Verhandlung des Bürgermeisters reduziert werden musste. Oder ist es eine strukturelle Frage? Eine strukturelle Frage könnte es sein, wenn auf dieses Minus nicht in der Folgezeit reagiert wird, indem man z. B. sagt, unsere Aufgaben und Aufwendungen bleiben gleich, aber wie es so bei schlechtem Wetter ist, wir spannen keinen Regenschirm auf wenn’s gießt, sondern hoffen darauf, dass wieder die Sonne scheint in Form von höheren Einnahmen. Wir rechnen nämlich in der Zukunft mit höheren Einnahmen. Wir rechnen allerdings nicht, vom Haushaltsrecht ist es so auch statthaft, mit Aufwendungen, von denen wir jetzt schon wissen, dass sie unser Ergebnis in den Folgejahren um ca. 600.000 Euro belasten werden. Dabei handelt es sich um die Kita-Entgeltbeitragsordnung, die Unterlagen haben wir schon bekommen. Wir wollen das alles, die Bürger haben darauf auch einen Anspruch, denn es ist nicht unser Geld, um das es hier geht. Es ist das Geld der Kleinmachnowerinnen und Kleinmachnower und es ist das, was wir über Gewerbesteuer erzielen. Insofern muss ich auch Herrn Singer Recht geben, man sollte nicht die höhere Kreisumlage für ein Minus im Haushalt verantwortlich machen, denn dem stehen ja auch höhere Einnahmen entgegen. In einem Artikel habe ich mal gelesen als Überschrift „Wegen hoher Einnahmen haben wir ein Minus“. Nein, trotz hoher Einnahmen haben wir ein Minus. Der Verweis auf unsere Rücklage ist ja dadurch zu Stande gekommen, dass wir hier im Speckgürtel wohnen, eine Kommune sind mit hohen Einnahmen und dass wir in der Vergangenheit nicht schlecht gewirtschaftet haben. Die Bürger können sich fragen, denn die haben die Rücklage mit ihren Steuern und Abgaben gefüllt, ob sie dafür auch das entsprechende bekommen haben wie z. B. unterlassene Straßensanierungsmaßnahmen. Das nur nebenbei bemerkt. Das ließe sich alles bei diesem Haushalt diskutieren, politisch diskutieren, und ich finde es etwas bedenklich, wenn wir ein Minus als Ausdruck des schlechten Wirtschaftens für das nächste Jahr planen. Insofern sieht man, dass man überhaupt keine Anstrengungen unternommen hat, wie man im Planjahr, um das es hier ja geht, auf einen ausgeglichenen Haushalt kommt. Deswegen finde ich die Anregung von Frau Dr. Bastians-Osthaus auch sehr hilfreich, dass wir die Wertgrenze, bis zu der neue Maßnahmen beschlossen werden können, herabsetzen. Denn weswegen steht eine so eine Wertgrenze in der Haushaltssatzung? Damit man so eine Entscheidung mit den Folgeauswirkungen nur auf Basis unserer aktuellen haushälterischen Situation treffen. Deshalb die Verpflichtung, einen Nachtragshaushalt aufzulegen. Insofern beschneiden wir unseren Bürgermeister und die Verwaltung in keiner Weise. Weswegen allerdings dieser Haushalt von geradezu landespolitischer Bedeutung ist, lieber Herr Singer,  ist, dass in diesem Haushalt, der uns hier vorgelegt wurde, einfach so verkündet wird, dass wir uns eigentlich nicht an die Gesetze halten. Und das machen wir deswegen, damit wir schnell entscheiden können. Wer das für eine polemische Bemerkung ansieht, der mag Seite 19 aufschlagen und findet da unter der Frage, wie dieser Haushalt aufgestellt wurde, „Alle Investitionsmaßnahmen, die bis zum 1. Oktober 2017 nicht mit den erforderlichen Beschlüssen (erforderliche Beschlüsse nach § 16 KomHKV) untersetzt waren, sollten ursprünglich nicht im Haushaltsplan veranschlagt werden.“ Das dürfen sie nämlich gar nicht, im § 16 steht „darf nur“.

In der Verwaltungskonferenz vom 11. September 2017 wurden alle Maßnahmen festgelegt, die in die Prioritäten 1 bis 3 der Prioritätenliste aufzunehmen waren. Diese Maßnahmen wurden alle im Haushaltsplan veranschlagt. Aha. Also für die Gemeinde Kleinmachnow, für den Bürgermeister, für die Kämmerei gilt die KomHKV nicht, jedenfalls nicht der § 16. In der Beratung des Finanzausschusses hat der Bürgermeister darauf verwiesen, dass wir sehr wohl alle erforderlichen Unterlagen laut § 16 KomHKV hier vorliegen haben, um Verfügungsermächtigungen vorzunehmen, nämlich beim Sportplatzvorhaben und beim Bau des Hortes. Beides steht in diesem Haushalt als Investitionsmaßnahme oberhalb der Wertgrenze. Das können Sie nachlesen. Die Wertgrenze ist in der bisherigen Haushaltssatzung auf 800.000 Euro begrenzt. Beide liegen darüber. Wie kommen die denn da rein? Sie dürfen nur vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Die können aber noch gar nicht vorliegen, weil wir die Kostenberechnung, die Grundlage der notwendigen Unterlagen ist, jetzt überhaupt erst beauftragt haben. Es geht nicht nur darum, was uns das kostet, sondern auch, welche Folgekosten und auch welche Einnahmen damit verbunden sind. Beim Sportplatz z. B. kommen ja Einnahmen aus der Förderung durch das Land dazu. Die sind alle nicht erfasst, konnten nicht erfasst werden und stehen auch so nicht im Haushalt. Als ich das im Finanzausschuss vorgetragen habe, hat der Bürgermeister gesagt, dass wir ja einen Grundsatzbeschluss gefasst haben. Beim Grundsatzbeschluss haben wir, und das hat Frau Braune auch unterstrichen, die Kosten sehr gewissenhaft geschätzt. Jetzt schauen wir uns mal an, ob das ausreichen könnte. Für den Hortneubau wurden im Grundsatzbeschluss geschätzte Kosten von ca. 1,1 Mio. Euro angegeben, im Haushalt stehen 1,5 Mio. Euro. Und das war eine Vergleichsuntersuchung mit dem von Herrn Bültermann beauftragten Vergleich mit den Containerbauten. 1,1 Mio. Euro ist geschätzt worden, 1,5 Mio. Euro stehen im Haushalt. Auf Grund welches Beschlusses? Aber selbst dann, und da wird die Sache pikant, wenn man den Grundsatzbeschluss für einen Beschluss nach § 16 KomHKV ansehen würde, dann liegt er oberhalb der Wertgrenze, bis zu der überhaupt so ein Beschluss im Haushaltsjahr gefällt werden kann, das heißt, mit dem Grundsatzbeschluss hätte der Bürgermeister sofort einen Nachtragshaushalt erlassen müssen. Das hat er beides nicht getan. Der Bürgermeister hat gesagt, wenn wir uns immer daran halten würden, dann ginge es uns ja wie in Berlin und wir kämen nie zu einer Sache. Das hat er ja gerade noch einmal unterstrichen, dass, wenn wir uns immer an alle Vorschriften halten, dann kommen wir nicht vorwärts. Das finde ich, ist eine Auskunft, die das Land interessieren wird, und viele andere Kommunen. Ich habe mir viele Haushaltspläne angeschaut, weil ich wissen wollte, wie es in anderen Kommunen gemacht wird und welche Anstrengungen sie unternehmen, um die Vorschriften einzuhalten. Und jetzt bekommen sie aus Kleinmachnow die frohe Kunde, braucht ihr gar nicht, machen wir einfach so. Wir haben eine Mehrheit dafür und beschließen das. Und damit seid ihr sozusagen die, die sich noch „old Fashion“ an Gesetze halten. Das ist keine Grundlage für eine vernünftige Haushaltswirtschaft, das ist meines Erachtens keine Grundlage, die sich aus der Kommunalverfassung ergibt und das sind nur die beiden wichtigsten Punkte. Beim Jägerstieg handelt es sich um einen Ankauf, ein Anschaffungswert. Mit dem Anschaffungswert muss diese Maßnahme, die mehrheitlich beschlossen wurde, im Haushalt aufgeführt werden. Hat man das gemacht? Denn zum Anschaffungswert gehört auch die Betriebsbereitmachung des entsprechenden Gebäudes. Wir haben aber per Gutachten mitgeteilt bekommen, dass es einen Sanierungsrückstau und Brandschutzauflagen gibt, die wir sofort bei Übernahme des Gebäudes in Höhe von 600.000 Euro zu leisten haben. Wenn man also diese Investition haushälterisch korrekt darstellen würde, würde man schreiben Anschaffungspreis 1,35 Mio. Euro und davon gehen 600.000 Euro gleich ab. Ist so alles nicht gemacht worden. Diese 600.000 Euro, die sofort aufzubringen sind in dem Jahr, in dem die Kirche von uns übernommen wird, die tauchen im Haushalt nicht auf und würden uns dann im nächsten Haushalt als Abschreibung ergebnismindernd dargeboten werden. So kann man keinen Haushalt aufstellen und so kann man auch keinen Haushalt der Kommunalaufsicht vorlegen. Da der Bürgermeister das machen wird, kann ich ihn beruhigen, wir machen das auch.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 193/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Gutheins

Herr Schubert

Herr Templin

Frau Dettke

 

 

Ø  Durch den Bürgermeister wird zugesagt, dass die Seite 282 im Haushalt 2018 ausgetauscht wird.

 

 

Änderungsantrag von Frau Dr. Bastians-Osthaus – In der Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2018 werden im § 5 Absatz 4 die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, von 800.000 Euro auf 500.000 Euro gesenkt.

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr.193/17:

Die geänderte DS-Nr. 193/17 wird mehrheitlich beschlossen.