Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 26

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetz­buches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193), BauGB, die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2.    Die Begründung i. d. F. vom 27.11.2017 wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217, Bäkemühle

·       Teil A und B – zeichnerische und textliche Festsetzung, Stand: 27.11.2017

·       Begründung, Stand: 27.11.2017

nur zur Information:

·       Gegenüberstellung der Festsetzungen „Satzung 30.10.2014“ – „Stand 27.11.2017“

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 132/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 132/17:

Die DS-Nr. 132/17 wird einstimmig beschlossen.