Sitzung: 14.12.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 174/17
1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das in
Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017
(BGBl. I S. 2808) BauGB
den Bebauungsplan KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“, bestehend
aus
Teil A zeichnerische
Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B textliche Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 27.11.2017 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, im Falle einer Bebauung der Grundstücke im Geltungsbereich vertraglich sicherzustellen, dass die Zufahrt für den Kfz-Verkehr ausschließlich über die Straße Ring am Feld erfolgt.
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Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-11
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Bebauungsplan KLM-BP-019-11
„Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“, bestehend aus:
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Teil
A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand: 27.11.2017)
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Teil
B Textliche Festsetzungen, Stand: 27.11.2017
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Begründung
zum Bebauungsplan KLM-BP-019-11
An der Aussprache zur
DS-Nr. 174/17 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
174/17:
Die DS-Nr. 174/17 wird mehrheitlich beschlossen.