Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.

3.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“

·       Kennzeichnung der einbezogenen Fläche (Geltungsbereich-Erweiterung)

Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus

·       Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·       Teil B, textliche Festsetzungen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 186/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 186/17:

Die DS-Nr. 186/17 wird einstimmig beschlossen.