Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552) einen Bebauungsplan aufzustellen, der zum Ziel hat, die bereits parzellierten Grundstücke als Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ einer maßvollen Bebauung zuzuführen.

Die Bebaubarkeit soll sich an den Vorgaben des B-Plans KLM-BP-035 orientieren.

Der Flächennutzungsplan ist in diesem Zuge mit zu ändern.


Frau Scheib, Fraktion CDU/FDP, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage als Einreicher:

Beim Anschauen der Kleinmachnower Landkarte ist man darauf gestoßen, dass es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt. Das sind Grundstücke, die seit Jahrzehnten verschiedensten Eigentümern gehören und es ist unverständlich, warum diese Grundstücke von einer Bebauung ausgeschlossen sind. Die Grundstücke sind parzelliert. Sie liegen momentan in einem „weißen Fleck“. Es ist nur gerecht, wenn diese Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden können.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 204/17 beteiligen sich:

- Herr Schubert

- Frau Sahlmann

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Ich verstehe nicht die Ambitionen von Frau Scheib, die manchmal spazieren geht und sich eine schöne Ecke ausguckt, wo man ja noch bauen könnte. Die Begründung scheint mir an den Haaren herbeigezogen zu sein. Es gab mal die Äußerung – auch von Herrn Grubert - , dass keine neuen Bebauungsgebiete entstehen werden. Das ist nun leider nicht der Fall. Wenn man sich das dort anschaut, kann nicht verstehen, dass dort gebaut werden soll. Machen Sie mal eine Ortsbesichtigung, da ist wunderbarer Eichenmischwald. Dort sind kein Haus und auch keine Straße. Es ist alles unerschlossen. Und wenn, dann muss man das neu erschließen. Ich weiß nicht, warum man an dieser Stelle im Außenbereich bauen soll, nur, weil es dort alte Parzellen gibt. Die alte Parzellierung zieht sich auch bis an die Autobahn heran. Dann können wir ja am Panzerdenkmal auch noch alles bebauen. Ich sehe das nicht ein, dass die alten Parzellen uns dazu bewegen sollten, dort zu bauen. Wer möchte das denn, vielleicht die Eigentümer. Das Gebiet befindet sich Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich. Beides müsste geändert werden. Das ist so. Das ist ein schutzwürdiges Gebiet, da gibt es noch den Biber am Buschsee und auch die Vogelwelt sollte man mal berücksichtigen. Ich finde es schade, dass wir uns darüber keine Gedanken machen.“

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Bastians-Osthaus erklärt Herr Ernsting, dass sich diese Parzellen nicht im Landschaftsschutzgebiet befinden.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 204/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 22.02.2018 zu setzen.