Sitzung: 12.02.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 204/17
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Grundstücke „Wolfswerder“
und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552) einen Bebauungsplan
aufzustellen, der zum Ziel hat, die bereits parzellierten Grundstücke als
Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ einer
maßvollen Bebauung zuzuführen.
Die Bebaubarkeit soll sich an den Vorgaben des B-Plans KLM-BP-035
orientieren.
Der Flächennutzungsplan ist in diesem Zuge mit zu ändern.
Frau Scheib, Fraktion CDU/FDP, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage als Einreicher:
Beim Anschauen der Kleinmachnower Landkarte ist man darauf gestoßen,
dass es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt. Das sind Grundstücke, die
seit Jahrzehnten verschiedensten Eigentümern gehören und es ist unverständlich,
warum diese Grundstücke von einer Bebauung ausgeschlossen sind. Die Grundstücke
sind parzelliert. Sie liegen momentan in einem „weißen Fleck“. Es ist nur
gerecht, wenn diese Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden können.
An der Aussprache zur DS-Nr.
204/17 beteiligen sich:
- Herr Schubert
- Frau Sahlmann
- Frau Dr. Bastians-Osthaus
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Ich verstehe nicht die Ambitionen von Frau Scheib, die manchmal
spazieren geht und sich eine schöne Ecke ausguckt, wo man ja noch bauen könnte.
Die Begründung scheint mir an den Haaren herbeigezogen zu sein. Es gab mal die
Äußerung – auch von Herrn Grubert - , dass keine neuen Bebauungsgebiete
entstehen werden. Das ist nun leider nicht der Fall. Wenn man sich das dort
anschaut, kann nicht verstehen, dass dort gebaut werden soll. Machen Sie mal
eine Ortsbesichtigung, da ist wunderbarer Eichenmischwald. Dort sind kein Haus
und auch keine Straße. Es ist alles unerschlossen. Und wenn, dann muss man das
neu erschließen. Ich weiß nicht, warum man an dieser Stelle im Außenbereich
bauen soll, nur, weil es dort alte Parzellen gibt. Die alte Parzellierung zieht
sich auch bis an die Autobahn heran. Dann können wir ja am Panzerdenkmal auch
noch alles bebauen. Ich sehe das nicht ein, dass die alten Parzellen uns dazu
bewegen sollten, dort zu bauen. Wer möchte das denn, vielleicht die Eigentümer.
Das Gebiet befindet sich Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich. Beides
müsste geändert werden. Das ist so. Das ist ein schutzwürdiges Gebiet, da gibt es
noch den Biber am Buschsee und auch die Vogelwelt sollte man mal
berücksichtigen. Ich finde es schade, dass wir uns darüber keine Gedanken
machen.“
Auf Nachfrage von Frau Dr. Bastians-Osthaus erklärt Herr Ernsting, dass
sich diese Parzellen nicht im Landschaftsschutzgebiet befinden.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 204/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
22.02.2018 zu setzen.