Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 0

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB ‑
den Bebauungs­plan KLM-BP-001-e „Eigenherd Nord“  (für das Grundstück Kapuzinerweg 20),
bestehend aus
Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B ‑ Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlage 2) als Satzung.

2.    Die Begründung i. d. F. vom 22.01.2018 wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20

2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherd Nord“, bestehend aus:

·       Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand: 22.01.2018)

·       Teil B Textliche Festsetzungen, Stand: 22.01.2018

·       Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-001-e, Stand: 22.01.2018

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 003/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 003/18:

Die DS-Nr. 003/18 wird mehrheitlich beschlossen.