Sitzung: 19.03.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 204/17
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Grundstücke „Wolfswerder“
und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552) einen Bebauungsplan
aufzustellen, der zum Ziel hat, die bereits parzellierten Grundstücke als
Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ einer
maßvollen Bebauung zuzuführen.
Die Bebaubarkeit soll sich an den Vorgaben des B-Plans KLM-BP-035
orientieren.
Der Flächennutzungsplan ist in diesem Zuge mit zu ändern.
3 Anträge auf
Rederecht liegen vor:
Herr Haugk,
Sonnenhag
Herr Dr. Hoffmann,
Wolfswerder
Herr Mängel,
Ginsterheide
→ Den Anträgen auf Rederecht wird
zugestimmt.
Herr Haugk:
„Ich nehme Bezug auf die Stellungnahme von Herrn Aster im Zusammenhang
mit dem Bauvorhaben. Er ist heute abwesend und hat mich beauftragt und
bevollmächtigt, im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme heute eine Petition zu
übergeben. Diese Petition ist zustande gekommen im Prinzip durch die
Anwohnerschaft, die seine Stellungnahme gelesen hat und sofort bereit war, die
Stellungnahme mit zu unterschreiben und zu unterstützen. Und so haben wir heute
zusammen mit der Petition, die er verfasst hat, über 120 Unterschriften, die
wir übergeben als Beleg, dass das bei uns eine ganz große Rolle spielt. Er
macht nochmal darauf aufmerksam, dass das Gebiet, um das es geht, 1997 auf
Landesebene unter Schutz gestellt worden ist. Das ist aber nicht das
Entscheidende, sondern nur zu bedenken. Auf eins macht er aufmerksam: Wenn man
als Begründung für die Freigabe dieses Gebietes zur Bebauung die Begründung
nimmt, dass das in den dreißiger Jahren so eingetragen worden ist als
Parzellierung, dann könnte man einen Präzedenzfall schaffen, der auch woanders
in Anwendung kommen dürfte oder müsste, z. B. das Gebiet rund herum um die
Weinbergschule, dort gibt es auch Parzellierungen. Das alles ist zu bedenken.
Letztlich weist er in der Petition darauf hin, dass die Gemeindevertreter
bedenken sollten, dass die Anwohnerschaft, die jetzt dort wohnt – wenn es zu
einer Bautätigkeit kommt – nicht zur Kasse gebeten werden dürfte, wenn es zu
Straßenschäden durch die schwere Bautechnik kommt. In dem Zusammenhang, wo es
zu den Unterschriften kam, fanden natürlich viele Gespräche statt. Da gab es
noch einen Hinweis, der zu bedenken ist hinsichtlich des zu erwartenden
Verkehrschaos während der Bautätigkeit. Dazu wird der Gedanke geäußert, die
Straßen –Ginsterheide/Wolfswerder- und –Sonnenhag/Wolfswerder- für diese Zeit
für den Durchgangsverkehr zu sperren und nur für Baufahrzeuge und
Anwohnerschaft freizugeben. Das sind die Dinge, die im Zusammenhang mit der
Petition geäußert worden sind. Damit übergebe ich die Petition mit der
Unterschriftenliste an den Bürgermeister mit der Bitte um eine Antwort.“
Herr Grubert übernimmt die Petition mit Eingang vom heutigen Tag.
Herr Dr. Hoffmann:
„Eigentlich wurde zu dem Thema schon alles gesagt. Im Prinzip geht es
darum, entweder wird auf einem Gebiet, wo es nie Baurecht gab, Baurecht
eingeräumt. Das freut die Eigentümer und Grundstücksbesitzer, das freut die
Baubranche Hochbau/Tiefbau, das erfreut auch die lokale und erweiterte
Immobilienbranche, die uns auch bereits schon kontaktiert hat. Oder aber man
folgt den Bedenken der Anwohner und dem was der Förderverein Buschgraben
geäußert hat – was Herr Dr. Casperson u. a. im UVO-Ausschuss vorgetragen hat –
und die Gemeindevertretung hält eine schützende Hand über dieses Gebiet. Das
sind zwei alternative Möglichkeiten, die in ihrer Hand liegen. Das, was meiner
Meinung nach nicht angeht, ist, dass in diesem Diskussionsprozess Begriffe, wie
Enteignung verwendet werden. Wenn man enteignet worden ist, weiß man, was das
ist. Das ist eine missbräuchliche und manipulative Argumentation, die
unnötigerweise hier eingebracht wird mit einer doch ziemlich eindeutigen
Zielrichtung. Was ich auch nicht in Ordnung finde, dass die Antragsteller sich
offensichtlich bewusst sind über die Auswirkung ihres Antrages auf die
ökologischen Belange. Dabei ist es völlig unabhängig, ob da Luxuswohnungen oder
keine Luxuswohnungen gebaut werden. Die zu versiegelnde Fläche bleibt gleich.
Und es geht auch nicht an, die Sache als eine Art geographische
Verschönerungsaktion zu verwenden. Das, was es tatsächlich ist, ist ein
Prozess, der sich seit 50 oder 60 Jahren fortsetzt, dass der Buschgraben im
erweiterten Bereich immer weiter scheibchenweise eingeengt wird. Dem ist
einfach Einhalt zu gebieten. Wir werden dieses Gebiet vermissen.“
Herr Mängel:
„Kleinmachnow ist ja ihre familienfreundliche Gemeinde. Wir haben auch
Kinder in der Gemeinde großgezogen und dieses Buschgrabengebiet sehr zu schätzen
gelernt. Es trifft schon hart, wenn dieses Kleinmachnow immer mehr zugebaut
wird. Das man das weiter zulässt, es wird nicht geguckt, dass möglichst viel
Grün bleibt, und das halte ich für unsere familienfreundliche Gemeinde
Kleinmachnow als falsche Entscheidung, ganz bestimmt. Auch aus finanzieller
Hinsicht wäre das Geld woanders sicher besser aufgehoben, als in einem
sinnlosen B-Planverfahren. Zum Verfahren: Wie wird in solchen Prozessen bei den
Vergaben ein möglicher Interessenkonflikt sichtbar gemacht und kommuniziert?
Ein Mitglied des Bauausschusses ist Bauunternehmer.“
Herr Grubert stellt klar zu
Protokoll:
„Ich muss ganz klar sagen, dadurch dass ein Mitglied des Bauausschusses
eine Tätigkeit als Tiefbauunternehmer ausübt, ist er nicht befangen, weil es
keine Verbindung zwischen dem Baugebiet und einem Auftrag für ihn gibt. Er wäre
nur befangen, wenn es darum ginge, dass seine Firma eventuell eine
Ausschreibung gewonnen hätte. Da es um die Aufstellung eines B-Planes geht,
gibt es eine solche Verknüpfung nicht.
An der Aussprache zur DS-Nr. 024/18
beteiligen sich:
- Frau Dr. Bastians-Osthaus
- Frau Scheib
- Frau Sahlmann
- Herr Martens
- Herr Warnick
- Herr Schubert
- Frau Sahlmann
- Herr Templin
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Die Fraktion B90/Die Grünen lehnt diese Unterlage ab, und wir haben
uns von Anfang an sehr gewundert, warum die Fraktion CDU/FDP auf die Idee kam,
ein weiteres Gebiet in Kleinmachnow zu bebauen, was jetzt absolut Grünfläche
und Wald ist. Jetzt kann man darüber formal streiten, ist es
Landschaftsschutzgebiet gewesen oder nicht. Es war mal Landschaftsschutzgebiet,
oder es liegt am Rande – ganz egal. Es ist Grünfläche und wir haben sehr wenige
Grünflächen in Kleinmachnow, die noch erhaltenswert sind. Es kommt auch im
Folgeantrag nochmal zum Ausdruck, den wir jetzt gestellt haben für das Gebiet,
was weiter östlich liegt im Buschgrabengebiet, das dann wenigstens als
Grünfläche auszuweisen, falls es hier Mehrheiten finden sollte, diese Fläche zu
bebauen. Wir sind grundsätzlich nicht dafür, dass da 19 weitere Grundstücke
entstehen, und dass es eine große Fläche von fast 1,5 ha beansprucht. Wir
drehen ja jetzt die zweite Runde mit dieser Unterlage, weil es nur im
Bauausschuss und nicht im UVO-Ausschuss behandelt wurde. Der Bauausschuss hat
es befürwortet, der UVO-Ausschuss hat es abgelehnt. Man kann nicht nur die
bauliche Seite sehen, man muss auch die Umwelt sehen von diesem gesamten Gebiet
–Buschgraben-. Das Gebiet ist bekannt als Frischlustschneise und setzt sich fort
in Richtung Teltowkanal. Wir haben in Kleinmachnow schon eine bombastische
Einwohnerentwicklung. Man sollte die Lebensqualität der Kleinmachnower
erhalten. Wir haben abzuwägen, wollen wir noch ein neues Baugebiet, damit
andere Leute hierherziehen können, die sehr viel Geld haben. Oder wägen wir ab
zwischen dem Interesse der Kleinmachnower, die uns mal gewählt haben und uns
den Auftrag gegeben haben, dass sie sich hier wohlfühlen können. Ich sitze hier
für die Kleinmachnower. Wenn wir neue Wohngebiete brauchen, ist wirklich
abzuwägen. Es ist auch bekannt geworden, dass die Parzellierungen in den
dreißiger Jahren ziemlich willkürlich vorgenommen wurden. Es gibt auch an
anderen Orten in Kleinmachnow Parzellierungen. Wir sind dem nicht verpflichtet.
Wir haben die Verantwortung, wie wir die Fläche ausweisen. Diese Fläche ist
weiß. Deshalb sehe ich überhaupt gar keinen Grund, diesen Antrag zu
befürworten.“
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Der Antrag DS-Nr. 204/18 sollte von der CDU/FDP-Fraktion auch
hinsichtlich der Baumaßstäblichkeit überarbeitet werden, so dass er
abstimmungsreif ist und zusammen mit dem Antrag 017/18 in die nächsten
Ausschussrunden eingebracht werden.“
Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die
DS-Nr. 012/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 12.04.2018 zu setzen.