Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552) einen Bebauungsplan aufzustellen, der zum Ziel hat, die bereits parzellierten Grundstücke als Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ einer maßvollen Bebauung zuzuführen.

Die Bebaubarkeit soll sich an den Vorgaben des B-Plans KLM-BP-035 orientieren.

Der Flächennutzungsplan ist in diesem Zuge mit zu ändern.


3 Anträge auf Rederecht liegen vor:

Herr Haugk, Sonnenhag

Herr Dr. Hoffmann, Wolfswerder

Herr Mängel, Ginsterheide

→ Den Anträgen auf Rederecht wird zugestimmt.

 

 

Herr Haugk:

„Ich nehme Bezug auf die Stellungnahme von Herrn Aster im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Er ist heute abwesend und hat mich beauftragt und bevollmächtigt, im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme heute eine Petition zu übergeben. Diese Petition ist zustande gekommen im Prinzip durch die Anwohnerschaft, die seine Stellungnahme gelesen hat und sofort bereit war, die Stellungnahme mit zu unterschreiben und zu unterstützen. Und so haben wir heute zusammen mit der Petition, die er verfasst hat, über 120 Unterschriften, die wir übergeben als Beleg, dass das bei uns eine ganz große Rolle spielt. Er macht nochmal darauf aufmerksam, dass das Gebiet, um das es geht, 1997 auf Landesebene unter Schutz gestellt worden ist. Das ist aber nicht das Entscheidende, sondern nur zu bedenken. Auf eins macht er aufmerksam: Wenn man als Begründung für die Freigabe dieses Gebietes zur Bebauung die Begründung nimmt, dass das in den dreißiger Jahren so eingetragen worden ist als Parzellierung, dann könnte man einen Präzedenzfall schaffen, der auch woanders in Anwendung kommen dürfte oder müsste, z. B. das Gebiet rund herum um die Weinbergschule, dort gibt es auch Parzellierungen. Das alles ist zu bedenken. Letztlich weist er in der Petition darauf hin, dass die Gemeindevertreter bedenken sollten, dass die Anwohnerschaft, die jetzt dort wohnt – wenn es zu einer Bautätigkeit kommt – nicht zur Kasse gebeten werden dürfte, wenn es zu Straßenschäden durch die schwere Bautechnik kommt. In dem Zusammenhang, wo es zu den Unterschriften kam, fanden natürlich viele Gespräche statt. Da gab es noch einen Hinweis, der zu bedenken ist hinsichtlich des zu erwartenden Verkehrschaos während der Bautätigkeit. Dazu wird der Gedanke geäußert, die Straßen –Ginsterheide/Wolfswerder- und –Sonnenhag/Wolfswerder- für diese Zeit für den Durchgangsverkehr zu sperren und nur für Baufahrzeuge und Anwohnerschaft freizugeben. Das sind die Dinge, die im Zusammenhang mit der Petition geäußert worden sind. Damit übergebe ich die Petition mit der Unterschriftenliste an den Bürgermeister mit der Bitte um eine Antwort.“

 

Herr Grubert übernimmt die Petition mit Eingang vom heutigen Tag.

 

 

Herr Dr. Hoffmann:

„Eigentlich wurde zu dem Thema schon alles gesagt. Im Prinzip geht es darum, entweder wird auf einem Gebiet, wo es nie Baurecht gab, Baurecht eingeräumt. Das freut die Eigentümer und Grundstücksbesitzer, das freut die Baubranche Hochbau/Tiefbau, das erfreut auch die lokale und erweiterte Immobilienbranche, die uns auch bereits schon kontaktiert hat. Oder aber man folgt den Bedenken der Anwohner und dem was der Förderverein Buschgraben geäußert hat – was Herr Dr. Casperson u. a. im UVO-Ausschuss vorgetragen hat – und die Gemeindevertretung hält eine schützende Hand über dieses Gebiet. Das sind zwei alternative Möglichkeiten, die in ihrer Hand liegen. Das, was meiner Meinung nach nicht angeht, ist, dass in diesem Diskussionsprozess Begriffe, wie Enteignung verwendet werden. Wenn man enteignet worden ist, weiß man, was das ist. Das ist eine missbräuchliche und manipulative Argumentation, die unnötigerweise hier eingebracht wird mit einer doch ziemlich eindeutigen Zielrichtung. Was ich auch nicht in Ordnung finde, dass die Antragsteller sich offensichtlich bewusst sind über die Auswirkung ihres Antrages auf die ökologischen Belange. Dabei ist es völlig unabhängig, ob da Luxuswohnungen oder keine Luxuswohnungen gebaut werden. Die zu versiegelnde Fläche bleibt gleich. Und es geht auch nicht an, die Sache als eine Art geographische Verschönerungsaktion zu verwenden. Das, was es tatsächlich ist, ist ein Prozess, der sich seit 50 oder 60 Jahren fortsetzt, dass der Buschgraben im erweiterten Bereich immer weiter scheibchenweise eingeengt wird. Dem ist einfach Einhalt zu gebieten. Wir werden dieses Gebiet vermissen.“

 

 

 

Herr Mängel:

„Kleinmachnow ist ja ihre familienfreundliche Gemeinde. Wir haben auch Kinder in der Gemeinde großgezogen und dieses Buschgrabengebiet sehr zu schätzen gelernt. Es trifft schon hart, wenn dieses Kleinmachnow immer mehr zugebaut wird. Das man das weiter zulässt, es wird nicht geguckt, dass möglichst viel Grün bleibt, und das halte ich für unsere familienfreundliche Gemeinde Kleinmachnow als falsche Entscheidung, ganz bestimmt. Auch aus finanzieller Hinsicht wäre das Geld woanders sicher besser aufgehoben, als in einem sinnlosen B-Planverfahren. Zum Verfahren: Wie wird in solchen Prozessen bei den Vergaben ein möglicher Interessenkonflikt sichtbar gemacht und kommuniziert? Ein Mitglied des Bauausschusses ist Bauunternehmer.“

 

Herr Grubert stellt klar zu Protokoll:

„Ich muss ganz klar sagen, dadurch dass ein Mitglied des Bauausschusses eine Tätigkeit als Tiefbauunternehmer ausübt, ist er nicht befangen, weil es keine Verbindung zwischen dem Baugebiet und einem Auftrag für ihn gibt. Er wäre nur befangen, wenn es darum ginge, dass seine Firma eventuell eine Ausschreibung gewonnen hätte. Da es um die Aufstellung eines B-Planes geht, gibt es eine solche Verknüpfung nicht.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 024/18 beteiligen sich:

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Frau Scheib

- Frau Sahlmann

- Herr Martens

- Herr Warnick

- Herr Schubert

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Die Fraktion B90/Die Grünen lehnt diese Unterlage ab, und wir haben uns von Anfang an sehr gewundert, warum die Fraktion CDU/FDP auf die Idee kam, ein weiteres Gebiet in Kleinmachnow zu bebauen, was jetzt absolut Grünfläche und Wald ist. Jetzt kann man darüber formal streiten, ist es Landschaftsschutzgebiet gewesen oder nicht. Es war mal Landschaftsschutzgebiet, oder es liegt am Rande – ganz egal. Es ist Grünfläche und wir haben sehr wenige Grünflächen in Kleinmachnow, die noch erhaltenswert sind. Es kommt auch im Folgeantrag nochmal zum Ausdruck, den wir jetzt gestellt haben für das Gebiet, was weiter östlich liegt im Buschgrabengebiet, das dann wenigstens als Grünfläche auszuweisen, falls es hier Mehrheiten finden sollte, diese Fläche zu bebauen. Wir sind grundsätzlich nicht dafür, dass da 19 weitere Grundstücke entstehen, und dass es eine große Fläche von fast 1,5 ha beansprucht. Wir drehen ja jetzt die zweite Runde mit dieser Unterlage, weil es nur im Bauausschuss und nicht im UVO-Ausschuss behandelt wurde. Der Bauausschuss hat es befürwortet, der UVO-Ausschuss hat es abgelehnt. Man kann nicht nur die bauliche Seite sehen, man muss auch die Umwelt sehen von diesem gesamten Gebiet –Buschgraben-. Das Gebiet ist bekannt als Frischlustschneise und setzt sich fort in Richtung Teltowkanal. Wir haben in Kleinmachnow schon eine bombastische Einwohnerentwicklung. Man sollte die Lebensqualität der Kleinmachnower erhalten. Wir haben abzuwägen, wollen wir noch ein neues Baugebiet, damit andere Leute hierherziehen können, die sehr viel Geld haben. Oder wägen wir ab zwischen dem Interesse der Kleinmachnower, die uns mal gewählt haben und uns den Auftrag gegeben haben, dass sie sich hier wohlfühlen können. Ich sitze hier für die Kleinmachnower. Wenn wir neue Wohngebiete brauchen, ist wirklich abzuwägen. Es ist auch bekannt geworden, dass die Parzellierungen in den dreißiger Jahren ziemlich willkürlich vorgenommen wurden. Es gibt auch an anderen Orten in Kleinmachnow Parzellierungen. Wir sind dem nicht verpflichtet. Wir haben die Verantwortung, wie wir die Fläche ausweisen. Diese Fläche ist weiß. Deshalb sehe ich überhaupt gar keinen Grund, diesen Antrag zu befürworten.“

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Der Antrag DS-Nr. 204/18 sollte von der CDU/FDP-Fraktion auch hinsichtlich der Baumaßstäblichkeit überarbeitet werden, so dass er abstimmungsreif ist und zusammen mit dem Antrag 017/18 in die nächsten Ausschussrunden eingebracht werden.“

 


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 012/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 12.04.2018 zu setzen.