Der Bürgermeister wird beauftragt,
zum nächst möglichen Zeitpunkt zwei Wachschützer zu beauftragen, die möglichst
täglich, vor allem aber vor und an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und
24 Uhr Kontrollen mit dem Recht der Taschenkontrolle auf dem Gemeindegebiet
durchführen.
Dabei soll in Kooperation mit der
Polizei und den Jugendsozialarbeitern eine Strategie entwickelt werden, wie
Drogen- und Alkoholmissbrauch durch Minderjährige restriktiver geahndet werden
kann sowie Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen verringert werden können.
Gleichzeitig sind
Präventionskampagnen mit den Schulen und dem Carat auszubauen.