Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verkehrssituation rund um Kleinmachnow wird zunehmend problematisch, da verschiedene Straßenbaumaßnahmen parallel stattfinden, ohne dass ausreichende Ausweichmöglichkeiten für den Verkehr bestehen. Zwar sollen die Bauarbeiten an der Ruhlsdorfer Straße in Teltow im Dezember 2018 abgeschlossen sein, der Neubau der Landesstraße 77 in Stahnsdorf wird noch bis November 2019 dauern, die Bauarbeiten an der Biomalzspange in Teltow/Stahnsdorf sind bis Mai 2020 angesetzt. Wenn dann ab Juni 2019 die Rammrath-Brücke für den KFZ-Verkehr gesperrt wird, besteht das Risiko erheblicher Ausweichverkehre.

 

Die Gemeindevertretung hat mit dem angenommenen Antrag der CDU/FDP-Fraktion (Drucksache 114/15) dem Bürgermeister aufgegeben, für den Fall, dass keine (oder keine für den gesamten Verkehr ausreichende) Behelfsbrücke errichtet wird, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Umleitungen des Verkehrs, soweit sie Kleinmachnower Gebiete betreffen, ausschließlich außerhalb der Erschließungsstraßen der Wohngebiete erfolgen. Durch straßenbaubehördliche Anordnungen ist sicherzustellen, dass keine Schleichverkehre in den Wohngebieten entstehen. Insbesondere die Schulstandorte sind von Ausweichverkehren zu bewahren, um sichere Schulwege zu gewährleisten.  

 

Wir fragen den Bürgermeister, wie die Verwaltung konkret sicherstellen will, dass der Ausweichverkehr nicht durch Wohngebiete und insbesondere nicht an Schulstandorten entlang fließt. Dies betrifft insbesondere die Schulstandorte der Hoffbauer Bildung gGmbH, des Weinberggymnasiums und der Kreismusikschule sowie der Kreisvolkshochschule. Gerade angesichts des desolaten Straßenzustands und des ausgesprochen zahlreichen Fahrradverkehrs sind hier wirksame Maßnahmen notwendig, um die Schülerinnen und Schüler vor Gefährdungen zu schützen.

Welche Maßnahmen sind hier von der Verwaltung geplant?

In welchem Zeitfenster ist eine Umsetzung vorgesehen?

 

 

Ø  Die Beantwortung der Fragen erfolgt zur Sitzung des Bauausschusses am 1. Oktober 2018.

 

 

Antwort Bauausschuss vom 1. Oktober 2018

Um Schleichverkehre in den Wohngebieten im Zuge der Baumaßnahmen in der Region TKS zu vermeiden, ergreift die Gemeindeverwaltung verschiedene Maßnahmen.

Für die „Allee am Forsthaus“ soll der Durchgangsverkehr durch verkehrsrechtliche Maßnahmen eingeschränkt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Gemeindeverwaltung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde gestellt. Sobald die Anordnung erteilt ist, wird die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber die Anwohnerinnen und Anwohner, frühzeitig informieren.

Des Weiteren wurden bereits eingegangene Beschwerden aus der Bevölkerung über einen zunehmenden Durchgangsverkehr geprüft. Ein Beispiel hierfür ist die Straße „Lange Reihe“. Die Verkehrszählung in den Spitzenstunden am 04.09.2018 hat jedoch ergeben, dass die Verkehrsstärken (etwa 70 Fahrzeuge pro Stunde) hier vorerst keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen rechtfertigen.

In Bezug auf die für nächstes Jahr anstehende Schließung der Rammrath-Brücke und damit einhergehende Verkehrsbeeinträchtigungen bereitet die Verwaltung derzeit verschiedene Maßnahmen vor. In Abstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde und der Polizei soll die Oderstraße temporär und ausschließlich für den Linienverkehr sowie Rettungsdienste geöffnet werden. Baulich soll zuverlässig sichergestellt werden, dass kein Durchgangsverkehr zustande kommt. Dazu finden derzeit erste Absprachen mit der regiobus PM GmbH, der Stadt Teltow sowie weiteren Beteiligten statt. Zudem besteht bereits eine mündliche Absprache mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die der Gemeinde dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Maßnahmen sollen spätestens zu Baubeginn an der Rammrath-Brücke umgesetzt sein.

Falls die Straße „Schwarzer Weg“ als Abkürzung für den Zehlendorfer Damm genutzt werden sollte, bereitet die Verwaltung eine mögliche Begrenzung des Durchgangsverkehrs vor, einschließlich Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Körperschaften. Die Durchfahrt vorab zu begrenzen ist jedoch nicht geplant. Bereits jetzt gilt hier im Rahmen der Schulwegsicherung ganztägig Tempo 30. Weitere Maßnahmen im Weinbergviertel, welche insbesondere den Radverkehr betreffen, werden im Rahmen des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) betrachtet und abgestimmt.