Sitzung: 20.09.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 115/18
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die
innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen,
An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, im Dickicht,
Johannistisch, Kuckuckswald. Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen,
Steinweg und Wendemarken (vgl. Anlage 1, Umgrenzung Straßenraum) eine
Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.
2.
Die Entwurfsplanung soll die Punkte 3 bis 11 zur
Grundlage haben.
3.
Zur Erhaltung des ursprünglichen Charakters der
Siedlung sind die unterschiedlichen Querschnitte in ihrer historischen
Aufteilung (Verhältnis zwischen Straßen- und Gehwegbreiten) zu erhalten.
4.
Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind die
Varianten „Beton“ und „Asphalt“ zu untersuchen.
5.
Zur Ausbildung der beiden Seitenbereiche sind die
Varianten „wassergebundene Decke“ und „nicht wassergebundene Decke“ zu
untersuchen.
6.
Zur Ausbildung der Straßenbeleuchtung sind die
beiden Varianten „ Schinkel-Leuchte“ und „Rostocker Straßenleuchte
nachempfunden“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten
zu untersuchen.
7.
Zusätzlich ist bei der Entwurfsplanung der
Gestaltungwille für den Siedlungscharakter und für die künftige
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die
Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2
nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für
die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische
Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.
8.
Zur besseren Abschätzung von Entstehungskosten.
laufenden Unterhaltskosten, zeitlicher Abnutzung des Belages, Benutzerqualität
sowie ökonomischer und ästhetischer Akzeptanz sollen die Baumaßnahmen in zwei
getrennten Etappen, verteilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren durchgeführt werden.
9.
Als „Musterstraße“ soll zuerst die Straße
„Meisenbusch“ ausgebaut werden. Dort sollen auf jeweils der Hälfte der Straße
zwei Varianten der Befestigung der Seitenbereiche verbaut werden.
10. Nach einer Frist
von drei Jahren sollen die Ergebnisse hinsichtlich der Kriterien unter Punkt 8 ausgewertet
und die restlichen Straßen der Sommerfeldsiedlung in einem Zeitraum von 7
Jahren nach dem erfolgreicheren Modell ausgebaut werden.
11. Danach kann nach
mehrheitlicher Zustimmung durch die Einwohner der Straße „Meisenbusch“ ein
Rückbau der Seitenstreifen nach dem einheitlichen Erscheinungsbild erfolgen. Die
Kosten dafür sind durch die Gemeinde zu tragen.
Ø Erläuterungen zum Änderungsantrag durch Herrn
Warnick.