Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

Wir informieren Sie hier nicht nur über den Stand der verbindlichen, sondern auch über den der vorbereitenden Bauleitplanung. Beispielsweise ‑ auf Seite 33 – über das schon 2006 eingeleitete Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder. Dieses Verfahren wurde vor vielen Jahren eingeleitet, ruht aber zurzeit. Es wird möglicherweise in Kürze wieder aufzugreifen sein, wenn es zum heute vorliegenden Antrag zu den Flächen östlich Wolfswerder eine Entscheidung in der Gemeindevertretung gibt.

Zur gleichen Fläche ist in der Liste zur verbindlichen Bebauungspläne auch schon ein Titel reserviert (B-Plan KLM-BP-026), für eine künftige Bebauung Am Rund.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Ich wünsche mir auch für die Flächen der Sommerfeldsiedlung einen Bebauungsplan, aus folgendem Grund:

Wir haben fast flächendeckend in Kleinmachnow Bebauungspläne, sehr vorbildlich. Aber in der Sommerfeldsiedlung gilt nur die Gestaltungssatzung, ein Bebauungsplan fehlt. Das hat zur Folge, dass die Leute offensichtlich machen was sie wollen. Eine Gestaltungssatzung hat nicht die rechtlichen Möglichkeiten wie ein Bebauungsplan. Es werden

1. Anbauten an die Wohnhäuser gemacht, die nicht passen und

2. grenzenlos Flächen auf den Grundstücken versiegelt.

Das muss geregelt werden. Herr Ernsting weiß, dass ich das öfter angemahnt habe und er hat mir immer gesagt, die Möglichkeit bei der Flächenversiegelung einzugreifen gibt es nur über einen Bebauungsplan. Das wünsche ich mir.