Herr Ernsting
Erläutert
einleitend.
Wir informieren Sie
hier nicht nur über den Stand der verbindlichen, sondern auch über den der vorbereitenden
Bauleitplanung. Beispielsweise ‑ auf Seite 33 – über das schon 2006
eingeleitete Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für
Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder. Dieses Verfahren wurde vor vielen
Jahren eingeleitet, ruht aber zurzeit. Es wird möglicherweise in Kürze wieder
aufzugreifen sein, wenn es zum heute vorliegenden Antrag zu den Flächen östlich
Wolfswerder eine Entscheidung in der Gemeindevertretung gibt.
Zur gleichen Fläche
ist in der Liste zur verbindlichen Bebauungspläne auch schon ein Titel reserviert
(B-Plan KLM-BP-026), für eine künftige Bebauung Am Rund.
Frau Sahlmann zu Protokoll
Ich wünsche mir auch
für die Flächen der Sommerfeldsiedlung einen Bebauungsplan, aus folgendem
Grund:
Wir haben fast flächendeckend
in Kleinmachnow Bebauungspläne, sehr vorbildlich. Aber in der
Sommerfeldsiedlung gilt nur die Gestaltungssatzung, ein Bebauungsplan fehlt.
Das hat zur Folge, dass die Leute offensichtlich machen was sie wollen. Eine
Gestaltungssatzung hat nicht die rechtlichen Möglichkeiten wie ein Bebauungsplan.
Es werden
1. Anbauten an die
Wohnhäuser gemacht, die nicht passen und
2. grenzenlos Flächen
auf den Grundstücken versiegelt.
Das muss geregelt
werden. Herr Ernsting weiß, dass ich das öfter angemahnt habe und er hat mir
immer gesagt, die Möglichkeit bei der Flächenversiegelung einzugreifen gibt es
nur über einen Bebauungsplan. Das wünsche ich mir.