Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1)        Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen der frühzeitigen sowie erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 3. Stufe“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

3)        Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg (LfU) aus dem Jahr 2017 wird die Berichterstattung zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 3“ – Stand 01.10.2018 – gebilligt. Im Rahmen der Berichtspflicht ist der Lärmaktionsplan, Stufe 3 (Anlage 4) dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) im November 2018 zu übergeben.


Herr Dipl.-Ing. Richard, Planungsbüro Richter-Richard, erläutert anhand einer Präsentation den Lärmaktionsplan 3. Runde für die Gemeinde Kleinmachnow (s. Anlage 2).

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

·         die Bürgersprechstunde am 28.08.2018 war ein „Trauerspiel“ (nur 3 Besucher); die Verwaltung müsse sich „andere Kommunikationswege“ einfallen lassen (nur Amtsblatt reiche nicht aus)

·         Parkverbot an den Hauptstraßen sei besser als Tempo 30

·         keine Lichtsignale dafür Kreisverkehre oder intelligentere Lichtsignalanlagen

·         Prüfung LKW-Verkehr Meiereifeld

·         Prüfung Linienbusverkehr im Straßenzug Meiereifeld/Uhlenhorst

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg (10 S 2449/17) zur Umsetzung verkehrsbehördlicher Maßnahmen auf der Grundlage eines beschlossenen Lärmaktionsplanes wird der Niederschrift beigefügt (s. Anlage 3).

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Storch, Herr Schramm, Herr Bültermann, Herr Gutheins, Herr Weis,  Herr Krause, Frau Sahlmann


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen = empfohlen