Sitzung: 04.10.2018 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 119/18
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Kleinmachnow
beschließt, gemeinsam mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf den
Zweckverband „Bauhof TKS“ zu gründen.
1.1 Der Zweckverband wird die Aufgaben eines
kommunalen Bauhofs wahrnehmen. Näheres zu den wahrzunehmenden Aufgaben ergibt
sich aus dem Leistungsverzeichnis, das als Anlage
1 Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist.
1.2 Die Gründung des Zweckverbands wird zum
01.07.2019 wirksam. Ab 01.11.2020 wird der Zweckverband mit der
Aufgabenerfüllung beginnen.
1.3 Zum 01.11.2020 wird das bisher im
Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow tätige Personal auf den
Zweckverband übergeleitet.
1.4 Zum 01.11.2020 wird das bisher beim
Eigenbetrieb vorhandene Anlagevermögen auf den Zweckverband übergehen.
1.5 Die Gemeinde Kleinmachnow erbringt eine
Einlage in Höhe von 400 T Euro bei Gründung des Zweckverbands. Zum Beginn der
Tätigkeitsaufnahme am 01.11.2020 ist eine weitere Einlage in Höhe von 1,6 Mio.
Euro zu leisten. Auf die zu erbringende Einlage ist das in den Zweckverband
gemäß Beschluss-Ziff. 1.4 übertragene Anlagevermögen wertmäßig anzurechnen.
1.6 Auf den als Anlage 2 beigefügten Gründungsbericht sowie die als Anlage 3 beigefügte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird verwiesen.
2.
Dem Abschluss der in Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarung
mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zur Gründung des Zweckverbands
wird zugestimmt.
3.
Dem Abschluss der in Anlage 5_1 beigefügten
Gründungsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf wird
zugestimmt. Die als Anlage 5_2 beigefügte
Verbandssatzung des Zweckverbands wird gebilligt.
4. Dem Abschluss einer
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Zweckverband
nach dessen Gründung entsprechend der als Anlage
6 beigefügten Muster-Leistungsvereinbarung wird zugestimmt.
5. Der Bürgermeister und die Verwaltung
werden beauftragt, das Vermögensverzeichnis für das von der Gemeinde an den
Zweckverband zu übertragende Vermögen, das Personalverzeichnis für die von der
Gemeinde auf den Zweckverband übergehenden Mitarbeiter und das Verzeichnis für
die von der Gemeinde auf den Zweckverband überzuleitenden Verträge, die
zusammen mit den Verzeichnissen aus Teltow und Stahnsdorf als Anlagen der
Kooperationsvereinbarung beigefügt werden, zu erstellen.
6. Die Umsetzung der vorstehenden
Beschlüsse durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung soll erst erfolgen, wenn
die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow vergleichbare Beschlüsse gefasst
haben und die Gemeinde Stahnsdorf den Beschluss gefasst hat, dem zukünftigen
Zweckverband das für den neuen Bauhof in Stahnsdorf erforderliche Grundstück in
14532 Stahnsdorf, Hamburger Str., Teilfläche des Flurstücks 784 der Flur 5, im
Wege der Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen.
7.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf
die sonst für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen
Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen vorzunehmen, insbesondere
die kommunalaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. Er hat über den Stand der
laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der
Gemeindevertretung zu informieren.
8.
Falls sich aufgrund rechtlicher
Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen
sollten, werden der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ermächtigt, diese
Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die
Gemeindevertretung zu informieren.
Anlagen
Anlage
1: Leistungsverzeichnis
Anlage
2: Gründungsbericht
Anlage
3: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Präsentation
Anlage
4: Kooperationsvereinbarung
Anlage
5_1: Gründungsvereinbarung
Anlage
5_2: Verbandssatzung
Anlage
6: Muster-Leistungsvereinbarung
Anlage
7: Präsentation Vorstellung
Gründungsunterlagen
Herr Grubert informiert, dass für diese Beschlussvorlage Frau Dr. Hilbig, Fa. PSPC, und Herr Brinkmann, Werksleiter Bauhof, auch für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Frau Dr. Hilbig erhält das Wort von Herrn Grubert ergänzt seine Ausführungen.
Ø Herr Dr. Buchelt nimmt ab 19:03 Uhr an dieser Sitzung teil.
Frau Dr. Hilbig informiert, dass es eine Arbeitsgruppe zur Gründung des Zweckverbandes gibt. Der Arbeitsgruppe gehören die Bürgermeister aller drei Kommunen und Vertreter des Bauhofes an.
Herr Roß findet die vorgelegte Beschlussvorlage sehr gut. Er möchte wissen, zu welchen arbeitsrechtlichen Konditionen die Übernahme der Bauhofmitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zweckverband erfolgt. Was passiert wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Betriebsübergang widersprechen?
Herr Grubert berichtet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den jetzigen Arbeitsbedingungen und Konditionen, auch langfristig, übernommen werden. Tariflich werden Sie keine Einbußen haben.
Herr Roß möchte weiterhin wissen, ob Aufgaben zukünftig hinzukommen oder auch eventuell wegfallen werden?
Laut Herrn Grubert werden eher noch Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Die Hauptkernaufgaben des Zweckverbandes werden die Straßenreinigung und der Winterdienst für öffentliche Straßen werden. Der Zweckverband Bauhof wird nicht mehr für private Aufträge zur Verfügung stehen. Weitere Aufgaben werden die Pflege von Grünanlagen, die Waldpflege und die Reinigung von Spielplätzen sein.
Herr Roß fragt abschließend nach der Übernahme des Maschinenparks. Wie wird das geregelt? Wird mit Gründung des Zweckverbandes über die Modernisierung des Fuhrparks nachgedacht?
Frau Dr. Hilbig informiert, dass der Bedarf der notwendigen Maschinen, die den technischen Anforderungen gerecht werden, errechnet und eingestellt wurde.
Allerdings sind für den Zeitraum der Errichtung des
Zweckverbandes Bauhof keine größeren Anschaffungen von neuen Maschinen
vorgesehen. Revolvierend ist aber immer ein Anteil von Reinvestition geplant.
Herr Templin geht auf die Aussage des
Bürgermeisters ein, dass der Zweckverband Bauhof dann keine privaten Leistungen
mehr erbringen wird. Was ist dann mit der Gemeindliche Wohnungsgesellschaft
Kleinmachnow mbH. Er sieht nämlich die gewog als Privatwirtschaft an. Erbringt
der Bauhof derzeitig Leistungen für die gewog?
Herr Brinkmann berichtet, dass das
Auftragsvolumen der gewog derzeitig gegen null geht.
Herr Templin fragt weiterhin
nach, warum der Zweckverband zukünftig mehr Personal benötigt? Sind die dann
höheren Personalkosten in der Kalkulation enthalten?
Weiterhin merkt er an, dass er
sich durchaus vorstellen kann, dass die Leistungen des Zweckverbandes für die
öffentlichen Träger zukünftig teurer werden. Auch mit dem Aspekt, dass dann
längere Wege zu absolvieren sind, wenn der Standort in Stahnsdorf liegt.
Kritisch merkt Herr Templin
die Mitbestimmungsrechte an. Aus seiner Sicht werden die nicht ausreichend
berücksichtigt. Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Bauhof zum Beispiel
sollte allen drei Kommunen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch die
Zustimmung der drei Kommunen zu einer eventuellen Leistungsumfangserweiterung
und der daraus resultierenden Kosten bedarf es laut Herrn Templin.
Herr Brinkmann sieht den
Standort in Stahnsdorf als optimalsten für einen gemeinsamen Bauhof.
Herr Grubert macht deutlich,
dass er mit Herrn Rechtsanwalt Geßner, Dombert Rechtsanwälte, nochmals reden
wird. Es muss klargestellt werden, dass ein bestimmter Umfang der Leistungen
zum jetzigen Zeitpunkt in der Satzung geregelt wird. Eine zukünftige
Umfangserweiterung der Leistungen bedarf der Zustimmung aller drei Kommunen.
Zur Frage „öffentliche
Aufgaben“ merkt Herr Grubert an, dass dies in der Vereinbarung über die
Kooperation im § 2 steht. Dies muss auch nochmals konkreter formuliert werden.
Frau Schwarzkopf spricht sich
dafür aus, dass der Bauhof, sobald der neue Standort steht, aus dem Bannwald
raus geht.
Herr Tauscher informiert, dass
seine Fraktion vom Grundsatz her Probleme damit hat. Sie sind der Meinung, dass
gerade im Leistungsbereich deutlich gemacht wird, dass private Unternehmen
keine Chancen auf Aufträge haben.
Er wird sich heute bei der
Abstimmung enthalten.
Herr Templin schlägt vor, dass
klar geregelt wird, dass Wirtschafts- und Finanzpläne der Zustimmung aller drei
Kommunen bedürfen.
Herr Grubert sieht dies aber
für sehr schwierig an. Wenn nämlich eine Kommune nicht zustimmt, führt das zu
Schwierigkeiten.
Er wird aber darüber ebenfalls
mit Herrn Rechtsanwalt Geßner sprechen.
Herr Templin würde es sehr
begrüßen, wenn das Ergebnis der Gespräche mit Herrn Rechtsanwalt Geßner und
Frau Dr. Hilbig zu Papier gebracht und den Gemeindevertretern zur Verfügung
gestellt werden könnte.
Auch Herr Templin wird sich
bei der heutigen Abstimmung enthalten.
Frau Dettke macht deutlich,
dass sie, auch als Vorsitzende des Werksausschusses Bauhof, froh ist, dass nun
der Stand erreicht ist, eine solche Vorlage zu haben, die in allen drei
Kommunen zur Beratung und Abstimmung steht. Sie sieht es auch als Fortschritt
an, dass mit der Entscheidung eines gemeinsamen Bauhofes, die noch
freigehaltene Fläche durch die P & E dann wieder zur Veräußerung zur
Verfügung steht.
Dies sieht Herr Warnick
ebenfalls so. Auch ihm als Aufsichtsratsvorsitzender der P & E ist es wichtig,
diese Hängepartie nun zu beenden.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 119/18 zur Abstimmung.
Die
Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 119/18 erfolgt mit 3 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.
Herr Grubert schlägt vor, dass er zum Hauptausschuss Herrn Rechtsanwalt Geßner und Frau Dr. Hilbig nochmals einladen wird. Zur Gemeindevertretersitzung werden sie dann aber nicht mehr anwesend sein.