Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Gemeinde Kleinmachnow beschließt, gemeinsam mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf den Zweckverband „Bauhof TKS“ zu gründen.

1.1       Der Zweckverband wird die Aufgaben eines kommunalen Bauhofs wahrnehmen. Näheres zu den wahrzunehmenden Aufgaben ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist.

1.2       Die Gründung des Zweckverbands wird zum 01.07.2019 wirksam. Ab 01.11.2020 wird der Zweckverband mit der Aufgabenerfüllung beginnen.

1.3       Zum 01.11.2020 wird das bisher im Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow tätige Personal auf den Zweckverband übergeleitet.

1.4       Zum 01.11.2020 wird das bisher beim Eigenbetrieb vorhandene Anlagevermögen auf den Zweckverband übergehen.

1.5       Die Gemeinde Kleinmachnow erbringt eine Einlage in Höhe von 400 T Euro bei Gründung des Zweckverbands. Zum Beginn der Tätigkeitsaufnahme am 01.11.2020 ist eine weitere Einlage in Höhe von 1,6 Mio. Euro zu leisten. Auf die zu erbringende Einlage ist das in den Zweckverband gemäß Beschluss-Ziff. 1.4 übertragene Anlagevermögen wertmäßig anzurechnen.

1.6       Auf den als Anlage 2 beigefügten Gründungsbericht sowie die als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird verwiesen.

 

2.         Dem Abschluss der in Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zur Gründung des Zweckverbands wird zugestimmt.

 

3.         Dem Abschluss der in Anlage 5_1 beigefügten Gründungsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf wird zugestimmt. Die als Anlage 5_2 beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbands wird gebilligt.

 

4.         Dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Zweckverband nach dessen Gründung entsprechend der als Anlage 6 beigefügten Muster-Leistungsvereinbarung wird zugestimmt.

 

5.         Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, das Vermögensverzeichnis für das von der Gemeinde an den Zweckverband zu übertragende Vermögen, das Personalverzeichnis für die von der Gemeinde auf den Zweckverband übergehenden Mitarbeiter und das Verzeichnis für die von der Gemeinde auf den Zweckverband überzuleitenden Verträge, die zusammen mit den Verzeichnissen aus Teltow und Stahnsdorf als Anlagen der Kooperationsvereinbarung beigefügt werden, zu erstellen.

 

6.         Die Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung soll erst erfolgen, wenn die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow vergleichbare Beschlüsse gefasst haben und die Gemeinde Stahnsdorf den Beschluss gefasst hat, dem zukünftigen Zweckverband das für den neuen Bauhof in Stahnsdorf erforderliche Grundstück in 14532 Stahnsdorf, Hamburger Str., Teilfläche des Flurstücks 784 der Flur 5, im Wege der Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen.

 

7.         Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf die sonst für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen vorzunehmen, insbesondere die kommunalaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Gemeindevertretung zu informieren.

 

8.         Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Gemeindevertretung zu informieren.

 

 

 

 

Anlagen

Anlage 1:         Leistungsverzeichnis

Anlage 2:         Gründungsbericht

Anlage 3:         Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Präsentation

Anlage 4:         Kooperationsvereinbarung

Anlage 5_1:     Gründungsvereinbarung

Anlage 5_2:     Verbandssatzung

Anlage 6:         Muster-Leistungsvereinbarung

Anlage 7:         Präsentation Vorstellung Gründungsunterlagen

 


Herr Grubert informiert, dass für diese Beschlussvorlage Frau Dr. Hilbig, Fa. PSPC, und Herr Brinkmann, Werksleiter Bauhof, auch für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.

 

Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Frau Dr. Hilbig erhält das Wort von Herrn Grubert ergänzt seine Ausführungen.

 

Ø Herr Dr. Buchelt nimmt ab 19:03 Uhr an dieser Sitzung teil.

 

Frau Dr. Hilbig informiert, dass es eine Arbeitsgruppe zur Gründung des Zweckverbandes gibt. Der Arbeitsgruppe gehören die Bürgermeister aller drei Kommunen und Vertreter des Bauhofes an.

Herr Roß findet die vorgelegte Beschlussvorlage sehr gut. Er möchte wissen, zu welchen arbeitsrechtlichen Konditionen die Übernahme der Bauhofmitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zweckverband erfolgt. Was passiert wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Betriebsübergang widersprechen?

Herr Grubert berichtet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den jetzigen Arbeitsbedingungen und Konditionen, auch langfristig, übernommen werden. Tariflich werden Sie keine Einbußen haben.

Herr Roß möchte weiterhin wissen, ob Aufgaben zukünftig hinzukommen oder auch eventuell wegfallen werden?

Laut Herrn Grubert werden eher noch Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Die Hauptkernaufgaben des Zweckverbandes werden die Straßenreinigung und der Winterdienst für öffentliche Straßen werden. Der Zweckverband Bauhof wird nicht mehr für private Aufträge zur Verfügung stehen. Weitere Aufgaben werden die Pflege von Grünanlagen, die Waldpflege und die Reinigung von Spielplätzen sein.

Herr Roß fragt abschließend nach der Übernahme des Maschinenparks. Wie wird das geregelt? Wird mit Gründung des Zweckverbandes über die Modernisierung des Fuhrparks nachgedacht?

Frau Dr. Hilbig informiert, dass der Bedarf der notwendigen Maschinen, die den technischen Anforderungen gerecht werden, errechnet und eingestellt wurde. 

Allerdings sind für den Zeitraum der Errichtung des Zweckverbandes Bauhof keine größeren Anschaffungen von neuen Maschinen vorgesehen. Revolvierend ist aber immer ein Anteil von Reinvestition geplant.

Herr Templin geht auf die Aussage des Bürgermeisters ein, dass der Zweckverband Bauhof dann keine privaten Leistungen mehr erbringen wird. Was ist dann mit der Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH. Er sieht nämlich die gewog als Privatwirtschaft an. Erbringt der Bauhof derzeitig Leistungen für die gewog?

Herr Brinkmann berichtet, dass das Auftragsvolumen der gewog derzeitig gegen null geht.

Herr Templin fragt weiterhin nach, warum der Zweckverband zukünftig mehr Personal benötigt? Sind die dann höheren Personalkosten in der Kalkulation enthalten?

Weiterhin merkt er an, dass er sich durchaus vorstellen kann, dass die Leistungen des Zweckverbandes für die öffentlichen Träger zukünftig teurer werden. Auch mit dem Aspekt, dass dann längere Wege zu absolvieren sind, wenn der Standort in Stahnsdorf liegt.

Kritisch merkt Herr Templin die Mitbestimmungsrechte an. Aus seiner Sicht werden die nicht ausreichend berücksichtigt. Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Bauhof zum Beispiel sollte allen drei Kommunen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch die Zustimmung der drei Kommunen zu einer eventuellen Leistungsumfangserweiterung und der daraus resultierenden Kosten bedarf es laut Herrn Templin.

Herr Brinkmann sieht den Standort in Stahnsdorf als optimalsten für einen gemeinsamen Bauhof.

Herr Grubert macht deutlich, dass er mit Herrn Rechtsanwalt Geßner, Dombert Rechtsanwälte, nochmals reden wird. Es muss klargestellt werden, dass ein bestimmter Umfang der Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt in der Satzung geregelt wird. Eine zukünftige Umfangserweiterung der Leistungen bedarf der Zustimmung aller drei Kommunen.

Zur Frage „öffentliche Aufgaben“ merkt Herr Grubert an, dass dies in der Vereinbarung über die Kooperation im § 2 steht. Dies muss auch nochmals konkreter formuliert werden.

Frau Schwarzkopf spricht sich dafür aus, dass der Bauhof, sobald der neue Standort steht, aus dem Bannwald raus geht.

Herr Tauscher informiert, dass seine Fraktion vom Grundsatz her Probleme damit hat. Sie sind der Meinung, dass gerade im Leistungsbereich deutlich gemacht wird, dass private Unternehmen keine Chancen auf Aufträge haben.

Er wird sich heute bei der Abstimmung enthalten.

Herr Templin schlägt vor, dass klar geregelt wird, dass Wirtschafts- und Finanzpläne der Zustimmung aller drei Kommunen bedürfen.

Herr Grubert sieht dies aber für sehr schwierig an. Wenn nämlich eine Kommune nicht zustimmt, führt das zu Schwierigkeiten.

Er wird aber darüber ebenfalls mit Herrn Rechtsanwalt Geßner sprechen.

Herr Templin würde es sehr begrüßen, wenn das Ergebnis der Gespräche mit Herrn Rechtsanwalt Geßner und Frau Dr. Hilbig zu Papier gebracht und den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt werden könnte.

Auch Herr Templin wird sich bei der heutigen Abstimmung enthalten.

Frau Dettke macht deutlich, dass sie, auch als Vorsitzende des Werksausschusses Bauhof, froh ist, dass nun der Stand erreicht ist, eine solche Vorlage zu haben, die in allen drei Kommunen zur Beratung und Abstimmung steht. Sie sieht es auch als Fortschritt an, dass mit der Entscheidung eines gemeinsamen Bauhofes, die noch freigehaltene Fläche durch die P & E dann wieder zur Veräußerung zur Verfügung steht.

Dies sieht Herr Warnick ebenfalls so. Auch ihm als Aufsichtsratsvorsitzender der P & E ist es wichtig, diese Hängepartie nun zu beenden.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 119/18 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 119/18 erfolgt mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

 

Herr Grubert schlägt vor, dass er zum Hauptausschuss Herrn Rechtsanwalt Geßner und Frau Dr. Hilbig nochmals einladen wird. Zur Gemeindevertretersitzung werden sie dann aber nicht mehr anwesend sein.