Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeinde Kleinmachnow beschließt, gemeinsam mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf den Zweckverband „Bauhof TKS“ zu gründen.

1.1       Der Zweckverband wird die Aufgaben eines kommunalen Bauhofs wahrnehmen. Näheres zu den wahrzunehmenden Aufgaben ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist.

1.2       Die Gründung des Zweckverbands wird zum 01.07.2019 wirksam. Ab 01.11.2020 wird der Zweckverband mit der Aufgabenerfüllung beginnen.

1.3       Zum 01.11.2020 wird das bisher im Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow tätige Personal auf den Zweckverband übergeleitet.

1.4       Zum 01.11.2020 wird das bisher beim Eigenbetrieb vorhandene Anlagevermögen auf den Zweckverband übergehen.

1.5       Die Gemeinde Kleinmachnow erbringt eine Einlage in Höhe von 400 T Euro bei Gründung des Zweckverbands. Zum Beginn der Tätigkeitsaufnahme am 01.11.2020 ist eine weitere Einlage in Höhe von 1,6 Mio. Euro zu leisten. Auf die zu erbringende Einlage ist das in den Zweckverband gemäß Beschluss-Ziff. 1.4 übertragene Anlagevermögen wertmäßig anzurechnen.

1.6       Auf den als Anlage 2 beigefügten Gründungsbericht sowie die als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird verwiesen.

 

2.         Dem Abschluss der in Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zur Gründung des Zweckverbands wird zugestimmt.

3.         Dem Abschluss der in Anlage 5_1 beigefügten Gründungsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf wird zugestimmt. Die als Anlage 5_2 beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbands wird gebilligt.

 

4.         Dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Zweckverband nach dessen Gründung entsprechend der als Anlage 6 beigefügten Muster-Leistungsvereinbarung wird zugestimmt.

 

5.         Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, das Vermögensverzeichnis für das von der Gemeinde an den Zweckverband zu übertragende Vermögen, das Personalverzeichnis für die von der Gemeinde auf den Zweckverband übergehenden Mitarbeiter und das Verzeichnis für die von der Gemeinde auf den Zweckverband überzuleitenden Verträge, die zusammen mit den Verzeichnissen aus Teltow und Stahnsdorf als Anlagen der Kooperationsvereinbarung beigefügt werden, zu erstellen.

 

6.         Die Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung soll erst erfolgen, wenn die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow vergleichbare Beschlüsse gefasst haben und die Gemeinde Stahnsdorf den Beschluss gefasst hat, dem zukünftigen Zweckverband das für den neuen Bauhof in Stahnsdorf erforderliche Grundstück in 14532 Stahnsdorf, Hamburger Str., Teilfläche des Flurstücks 784 der Flur 5, im Wege der Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen.

 

7.         Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf die sonst für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen vorzunehmen, insbesondere die kommunalaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Gemeindevertretung zu informieren.

 

8.         Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Gemeindevertretung zu informieren.


Herr Grubert einleitend:

Die Gründung eines Zweckverbandes Bauhof wurde schon in einer gemeinsamen Sitzung mit den Gemeindevertretern bzw. Stadtverordneten aus Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf im August 2018 vorgestellt. Im letzten Finanzausschuss hat Frau Dr. Hilbig einen Vortrag dazu gehalten.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 119/18 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

- Herr Gutheins

- Herr Warnick

- Herr Schubert

 

 

Herr Templin äußert Bedenken dahingehend, dass das Mitbestimmungsrecht der Gemeindevertretung nun geringer ist. Bisher gab es den Werksausschuss Bauhof mit einem Votum, das wird es dann nicht mehr geben.

Dazu wurde von Herr Geßner auf die Verbandssatzung, § 5 Absatz 6, verwiesen. Darin steht: „Die Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitgliedes kann der Vertretungsperson des Verbandsmitgliedes Richtlinien und Weisungen erteilen.“ Das heißt, dass die Gemeindevertretung den Mitgliedern, die in die Verbandsversammlung entsandt werden, entsprechende Weisungen hinsichtlich der Abstimmung erteilen kann. In der Verbandssatzung ist diesbezüglich alles geregelt.

Herr Grubert stellt dazu fest, dass die Tagesordnung der Verbandsversammlung in allen 3 Kommunen öffentlich bekanntgemacht wird sowie auch öffentlich stattfindet. Des Weiteren finden auch Einwohnerfragestunden statt.

Herr Schubert findet den Hinweis von Herrn Templin berechtigt und schlägt vor, den Zweckverband –Bauhof- einem Fachausschuss institutionell zuzuordnen, um zusätzlich über diesen Weg informiert zu werden bzw. Anregungen weitergeben zu können. Das sollte im Ältestenrat besprochen werden.

 

Herr Grubert hält fest, sollte es eine Änderung dahingehend geben, dass einer der Partner (Teltow oder Stahnsdorf) abspringt, wird das Ziel verfolgt, mit 2 Partnern weiterzumachen. Es wird dann selbstverständlich eine geänderte Beschlussfassung geben.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 119/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 08.11.2018 zu setzen.