Sitzung: 15.10.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 119/18
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Kleinmachnow
beschließt, gemeinsam mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf den
Zweckverband „Bauhof TKS“ zu gründen.
1.1 Der Zweckverband wird die Aufgaben eines
kommunalen Bauhofs wahrnehmen. Näheres zu den wahrzunehmenden Aufgaben ergibt
sich aus dem Leistungsverzeichnis, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist.
1.2 Die Gründung des Zweckverbands wird zum
01.07.2019 wirksam. Ab 01.11.2020 wird der Zweckverband mit der
Aufgabenerfüllung beginnen.
1.3 Zum 01.11.2020 wird das bisher im
Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow tätige Personal auf den
Zweckverband übergeleitet.
1.4 Zum 01.11.2020 wird das bisher beim
Eigenbetrieb vorhandene Anlagevermögen auf den Zweckverband übergehen.
1.5 Die Gemeinde Kleinmachnow erbringt eine
Einlage in Höhe von 400 T Euro bei Gründung des Zweckverbands. Zum Beginn der
Tätigkeitsaufnahme am 01.11.2020 ist eine weitere Einlage in Höhe von 1,6 Mio.
Euro zu leisten. Auf die zu erbringende Einlage ist das in den Zweckverband
gemäß Beschluss-Ziff. 1.4 übertragene Anlagevermögen wertmäßig anzurechnen.
1.6 Auf den als Anlage 2 beigefügten
Gründungsbericht sowie die als Anlage 3 beigefügte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird verwiesen.
2.
Dem Abschluss der in Anlage 4
beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde
Stahnsdorf zur Gründung des Zweckverbands wird zugestimmt.
3.
Dem Abschluss der in Anlage 5_1
beigefügten Gründungsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde
Stahnsdorf wird zugestimmt. Die als Anlage 5_2 beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbands wird gebilligt.
4. Dem Abschluss einer
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Zweckverband
nach dessen Gründung entsprechend der als Anlage 6 beigefügten
Muster-Leistungsvereinbarung wird zugestimmt.
5. Der Bürgermeister und die Verwaltung
werden beauftragt, das Vermögensverzeichnis für das von der Gemeinde an den
Zweckverband zu übertragende Vermögen, das Personalverzeichnis für die von der
Gemeinde auf den Zweckverband übergehenden Mitarbeiter und das Verzeichnis für
die von der Gemeinde auf den Zweckverband überzuleitenden Verträge, die
zusammen mit den Verzeichnissen aus Teltow und Stahnsdorf als Anlagen der
Kooperationsvereinbarung beigefügt werden, zu erstellen.
6. Die Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse
durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung soll erst erfolgen, wenn die
Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow vergleichbare Beschlüsse gefasst haben
und die Gemeinde Stahnsdorf den Beschluss gefasst hat, dem zukünftigen
Zweckverband das für den neuen Bauhof in Stahnsdorf erforderliche Grundstück in
14532 Stahnsdorf, Hamburger Str., Teilfläche des Flurstücks 784 der Flur 5, im
Wege der Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen.
7.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf
die sonst für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen
Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen vorzunehmen, insbesondere
die kommunalaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. Er hat über den Stand der
laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der
Gemeindevertretung zu informieren.
8.
Falls sich aufgrund rechtlicher
Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen
sollten, werden der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ermächtigt, diese
Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Gemeindevertretung
zu informieren.
Herr Grubert einleitend:
Die Gründung eines Zweckverbandes Bauhof wurde schon in einer
gemeinsamen Sitzung mit den Gemeindevertretern bzw. Stadtverordneten aus
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf im August 2018 vorgestellt. Im letzten
Finanzausschuss hat Frau Dr. Hilbig einen Vortrag dazu gehalten.
An der Aussprache zur DS-Nr.
119/18 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Sahlmann
- Herr Gutheins
- Herr Warnick
- Herr Schubert
•Herr Templin äußert Bedenken dahingehend,
dass das Mitbestimmungsrecht der Gemeindevertretung nun geringer ist. Bisher
gab es den Werksausschuss Bauhof mit einem Votum, das wird es dann nicht mehr
geben.
Dazu wurde von Herr Geßner auf die Verbandssatzung, § 5 Absatz 6,
verwiesen. Darin steht: „Die Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitgliedes
kann der Vertretungsperson des Verbandsmitgliedes Richtlinien und Weisungen
erteilen.“ Das heißt, dass die Gemeindevertretung den Mitgliedern, die in die
Verbandsversammlung entsandt werden, entsprechende Weisungen hinsichtlich der
Abstimmung erteilen kann. In der Verbandssatzung ist diesbezüglich alles
geregelt.
Herr Grubert stellt dazu fest, dass die Tagesordnung der
Verbandsversammlung in allen 3 Kommunen öffentlich bekanntgemacht wird sowie
auch öffentlich stattfindet. Des Weiteren finden auch Einwohnerfragestunden
statt.
Herr Schubert findet den Hinweis von Herrn Templin berechtigt und
schlägt vor, den Zweckverband –Bauhof- einem Fachausschuss institutionell
zuzuordnen, um zusätzlich über diesen Weg informiert zu werden bzw. Anregungen
weitergeben zu können. Das sollte im Ältestenrat besprochen werden.
•Herr Grubert hält fest, sollte es eine
Änderung dahingehend geben, dass einer der Partner (Teltow oder Stahnsdorf)
abspringt, wird das Ziel verfolgt, mit 2 Partnern weiterzumachen. Es wird dann
selbstverständlich eine geänderte Beschlussfassung geben.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 119/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
08.11.2018 zu setzen.