Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Unter Beibehaltung der Punkte 1 -8 aus dem Änderungsantrag DS-Nr. 115/18, der den Beschlussvorschlag 086/18 ersetzt. Wird der Punkt 9 und 10 wie folgt geändert:

 

9. Als „Musterstraße“ soll zuerst die Straße „Meisenbusch“ ausgebaut werden. Beide Seitenbereiche sollen dabei in der Variante „wassergebundene Decke“ ausgeführt werden.

Nach einer einjährigen Erprobungsphase wird dann überprüft ob sich die Erwartungen erfüllen, die Hersteller und Anwohner mit diesem Belag verbinden oder ob sich die Bedenken der Verwaltung bewahrheiten.

 

10. Sollte sich die Variante „wassergebundene Decke“ im Praxistest der „Musterstraße Meisenbusch“ bewähren, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen in diesem Gebiet in dieser Form ausgeführt. Sollte sich der Belag als nicht tauglich erweisen, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen in diesem Gebiet in der von der Verwaltung empfohlenen Form ausgeführt.

In diesem Fall wird dann die Straße „Meisenbusch“ im Rahmen der normalen Instandsetzung, die die Verwaltung nach zehn Jahren bei diesem Belag erwartet, beitragsfrei für die Anwohner an die dann fertiggestellten Straßen in diesem Gebiet angeglichen.

 

Der Punkt 11 wird gestrichen.


Herr Templin erläutert den vorliegenden Antrag als Einreicher.

Diskutiert wurde dazu zur DS-Nr. 086/18.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 122/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 09.11.2018 zu setzen.