2. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.
3. Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.
Anlagen
· Umgrenzung Straßenraum
· Planungsvorgaben für die Entwurfsplanung
· Tabellarische Übersicht Sonderthema Wassergebundene Decke
nur zur
Information:
·
DS-Nr. 037/18 vom 17.05.2018,
Konzeptplanung für das Gesamtquartier mit Anlage 2,
Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)
Maßgabe des
Hauptausschusses vom 3. September 2018
Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen/zu ändern:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.
2. Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen. (hier keine Änderung)
3. Zur Ausbildung der
a) Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“
und zur Ausbildung der
b) beiden Seitenbereiche die Varianten „wassergebundene Decke“ und
„nicht
wassergebundene Decke“
c) der Straßenbeleuchtung sind im Rahmen der Entwurfsplanung die
beiden Varianten
„Schinkel-Leuchte“ und „Rostocker Straßenleuchte“
nachempfunden
hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.
4.
Zusätzlich zu der hier vorliegenden eher
technisch orientierten Planungsvorgabe ist bei der Entwurfsplanung der
Gestaltungswille für den Siedlungscharakter und für die künftige
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die
Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2
nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für
die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische
Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.
Ø Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.