1.    Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2.    Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.

3.    Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.

 

 

Anlagen

beschlussrelevant:

·       Umgrenzung Straßenraum

·       Planungsvorgaben für die Entwurfsplanung

·       Tabellarische Übersicht Sonderthema Wassergebundene Decke

nur zur Information:

·       DS-Nr. 037/18 vom 17.05.2018, Konzeptplanung für das Gesamtquartier mit Anlage 2,
Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses vom 3. September 2018

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen/zu ändern:

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

 

2.    Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen. (hier keine Änderung)

 

3.    Zur Ausbildung der

a) Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“

    und zur Ausbildung der

 

b) beiden Seitenbereiche die Varianten „wassergebundene Decke“ und „nicht

     wassergebundene Decke“

 

c) der Straßenbeleuchtung sind im Rahmen der Entwurfsplanung die

     beiden Varianten „Schinkel-Leuchte“ und „Rostocker Straßenleuchte“

     nachempfunden

hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.

 

4.   Zusätzlich zu der hier vorliegenden eher technisch orientierten Planungsvorgabe ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungswille für den Siedlungscharakter und für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2 nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.

 

 

Ø  Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.