Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorlage:

 

  1. Das Gebäude Jägerstieg 2 wird saniert.

 

  1. Das Erdgeschoß soll öffentlich genutzt werden. Die Räume im 1. Obergeschoß und im Dachgeschoß sollen Nutzern, die sich mit der Geschichte Kleinmachnows befassen, zeitlich befristet zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Für die Sanierung des Gebäudes müssen Mittel wie folgt zur Verfügung gestellt werden:

 

Haushaltsjahr 2019: 600.000 EUR

Haushaltsjahr 2020: 600.000 EUR

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

Ø Herr Nieter nimmt ab 19:18 Uhr an dieser Sitzung teil.

Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr. 105/18 wurde bisher in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                      4 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen

Kulturausschuss                   7 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen

 

Herr Templin berichtet, dass die Nein-Stimme im Kulturausschuss seine war. Er begründet dies mit dem vorgelegten Beschluss als solchem. Seit Ankauf der Liegenschaft hat Herr Templin gesagt, dass aus seiner Sicht alle bei dieser Investition in diesen im Zusammenhang stehenden Kosten dazu gehören.

Aus seiner Sicht wurde der Grundsatzbeschluss bereits gefasst, als diese Liegenschaft gekauft wurde. Bedenklich findet er, dass die Kosten in Höhe von 1,2 Mio. € bekannt waren und nicht Einklang in das Verkehrswertgutachten gefunden haben. Herr Templin vertritt die Meinung, dass die Verwaltung den Fehler von damals nun mit dieser Beschlussvorlage korrigieren möchte.

Herr Roß widerspricht den Ausführungen von Herrn Templin.

Die Umbaukosten, die auf die Gemeinde zukommen werden, wurden seinerzeit dargelegt. Die Sanierungskosten wurden damals schon auf 1,2 Mio. € geschätzt.           

Herr Dr. Zehner möchte gern wissen, ob mit dem Objekt Geld zu verdienen ist? Wurde darüber mal nachgedacht? Wenn nicht, sollte dies auch in Erwägung gezogen werden.

Herr Warnick teilt mit, dass es diese Überlegungen bisher nicht gab. Das Objekt soll sozialen und kulturellen  Zwecken zugutekommen.

Herr Templin würde gern einen Auftrag an das Rechnungsprüfungsamt geben. Dieser sollte den Vergleich dieser Auflistung mit dem des Verkehrswertgutachtens prüfen.

Herr Harmsen stellt die Frage, welche zusätzlichen Aufwendungen oder Investitionen müssen über diese 1,2 Mio. € hinaus getätigt werden, um das Gebäude für die zukünftige Nutzung bereitzustellen.

Laut der Kämmerin, sind diese 1,2 Mio. € nur für den betriebsbereiten Zustand dieses Objektes notwendig. Allerdings macht Sie auch darauf aufmerksam, dass es nicht ausgeschlossen ist, das weitere finanzielle Mittel benötigt werden, wenn ein entsprechendes Nutzungskonzept vorliegt, , Herr Harmsen vertritt die Meinung, dass dies klarer formuliert werden muss.

Herr Tauscher stellt sich die Frage, ob das noch ein Grundsatzbeschluss oder schon ein Errichtungsbeschluss ist. Der Beschluss muss auch aus seiner Sicht schärfer und somit eindeutiger formuliert werden.

Herr Templin ist der Ansicht, dass schon mit dem Kauf der Kirche der Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Den jetzt vorgelegten Beschluss hält er für überflüssig.

Herr Dr. Buchelt möchte wissen, ob es in der Bauverwaltung einen Überblick gibt, wie sich die Baukosten in den letzten Jahren entwickelt haben?

Herr Martens fragt nach, ob die Nutzung dieses Objektes schon beschlossen wurde.

Dies verneint die Kämmerin.

Herr Nieter macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass in diesem Beschluss, unter Ziffer 2, die Nutzung genannt ist. Nützlich zur Klarheit wäre die eindeutige Formulierung des Beschlusses.

Herr Templin erinnert nochmals daran, dass es eine Arbeitsgruppe gab, die ein Nutzungskonzept erarbeiten sollte.

Herr Piecha plädiert an die Mitglieder des Finanzausschusses, dem Votum des Bau- und Kulturausschusses zu folgen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 105/18 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 105/18 erfolgt mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.