Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

In Teil B Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche Nr. 9 (Seite 6) sollen Satz 2 und Satz 3 gestrichen werden.

Stattdessen soll es heißen:

Grundsätzlich sollen Fahrradwege parallel zur Fahrbahn angelegt werden. Dabei sind die Fahrradwege von der Fahrbahn baulich sicher zu trennen, z. B. durch fortlaufende Poller oder durch eine niedrige Trennungsmauer. Die sichere bauliche Trennung wird nur im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten unterbrochen. Die neu angelegten Radwege sind zu asphaltieren und leuchtend grün einzufärben. Führt die Verbreiterung oder Neuanlage von Radverkehrsanlagen zu einer Beseitigung von Straßenbegleitgrün einschließlich von Großbäumen, ist der Eingriff ggf. durch Neupflanzungen auszugleichen. Straßenbegleitende Parkplätze an Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen müssen ggf. entfallen.

Wo bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, sind die vorhandenen Radwege in den Verkehrsnebenräumen unter weitgehender Schonung des Grünbestandes zu ertüchtigen, zu reparieren, auszubauen und ggf. zu verbreitern.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 155/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2018 zusetzen.