Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.    Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

3.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

·       Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus Teil A Planzeichnung u. Teil B Textliche Festsetzungen

nur zur Information:

·       DS-Nr. 076/16/3 vom 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 091/18/1 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 091/18/1:

Die DS-Nr. 091/18/1 wird mehrheitlich beschlossen.