1.    Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der geänderten Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen) weitergeführt.

Zugleich wird der Geltungsbereich erweitert und neu abgegrenzt (vgl. Anlage 1).

2.    In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017 (vgl. Anlage 2; ohne Anlagen) sollen auch die Regelungen zur Einfriedungshöhe modifiziert werden. Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

3.    Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

4.    Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Neuabgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“

·       Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017; ohne Anlagen

·       Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Pkt. 2.2.2 und Pkt. 2.3 (hier Einfriedungen)

·       Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Festsetzungen

Nur zur Information:

·       Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (zum Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017)

·       Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015

 

 

Ø  Erläuterungen zu den Beschlussvorlagen DS-Nr. 130/18 und DS-Nr. 131/18 durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Frau Heilmann und Frau Sahlmann befangen. Sie nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 130/18 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 130/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 130/18:

Die DS-Nr. 130/18 wird einstimmig beschlossen.