Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 131/18
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
· Entwurf der 2. Änderung, Stand: 12.11.2018
Ø Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Frau Heilmann und Frau Sahlmann befangen. Sie nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 131/18 teil.
An der Aussprache zur DS-Nr. 131/18
beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 131/18:
Die DS-Nr. 131/18 wird einstimmig beschlossen.