Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Busch­grabensee“ (Textbebauungsplan) für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und Einfriedungen sowie die Begründung werden gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwest­lich Buschgrabensee“

·       Entwurf der 2. Änderung, Stand: 12.11.2018

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Frau Heilmann und Frau Sahlmann befangen. Sie nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 131/18 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 131/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 131/18:

Die DS-Nr. 131/18 wird einstimmig beschlossen.