Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um nach der Öffnung des Stolper Berges für die Öffentlichkeit, die Belange der direkten Anwohner besser zu schützen sowie die Bepflanzung und die Wege vor Vandalismus zu schützen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 037/19 beteiligen sich:

 

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 037/19:

Die DS-Nr. 037/19 wird