Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.   Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B:           Textliche Festsetzungen

als Satzung (vgl. Anlage 2).

2.   Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“

·       Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“, bestehend aus

Teil A ‑ Planzeichnung (Maßstab im Original 1:1.000) und

Teil B – Textliche Festsetzungen (Entwurf, redaktioneller Stand 25.02.2019)

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 019/19 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 019/19:

Die DS-Nr. 019/19 wird mehrheitlich beschlossen.