Sitzung: 16.05.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 019/19
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3634) ‑ BauGB – den
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im
Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche
Festsetzungen
als Satzung (vgl. Anlage 2).
2.
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
Geltungsbereich Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“
·
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5
„östlich Pascalstraße“, bestehend aus
Teil A
‑ Planzeichnung (Maßstab im Original 1:1.000) und
Teil B
– Textliche Festsetzungen (Entwurf, redaktioneller Stand 25.02.2019)
An
der Aussprache zur DS-Nr. 019/19 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht
statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 019/19:
Die DS-Nr. 019/19 wird
mehrheitlich beschlossen.