1.   Die Allee am Forsthaus (westlicher Teil, zwischen Stahnsdorfer Damm und Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ mit Anschlussfläche, vgl. Anlage 1, Abgrenzungen) soll für den Rad- und Fußgängerverkehr ertüchtigt werden.

2.   Der Planung zur Ertüchtigung ist folgender Regelquerschnitt zugrunde zu legen:
Herstellung als gemeinsamer Rad- u. Fußweg, Breite mind. 3,0 m zzgl. beidseitig mind. 0,5 m Bankette, Länge ca. 575 m (westlicher Teil) und ca. 50 m (Anschlussfläche), insgesamt ca. 625 m, Wendemöglichkeit für Kfz (gleichzeitig Aussichtspunkt), Asphaltdecke.
Wegen der Erholungsfunktion des Rad- und Fußweges, wegen seiner Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ sowie im Hinblick auf den notwendigen Lärmschutz für das Wohnen entlang des denkmalgeschützten östlichen Teils der Allee am Forsthaus soll Kfz-Durchgangsverkehr weiterhin ausgeschlossen bleiben.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Eigentümerin des als WSV-Betriebsweg dienenden westlichen Teils ist, vertraglich abzusichern, dass der Bund mindestens 50 % aller Planungs- und Baukosten trägt und die öffentliche Nutzung des Rad- und Fußweges auf Dauer gewährleistet bleibt.

4.   Die Baumaßnahme soll bis zum Sommer 2020 abgeschlossen sein und der Rad- und Fußweg im Zusammenhang mit dem Jubiläum „100 Jahre Landgemeinde Kleinmachnow“ der Öffentlichkeit übergeben werden.

 

 

Anlagen

·       Übersichtskarte, Abgrenzungen Allee am Forsthaus, westlicher Teil und Anschlussfläche

·       Uferweg Teltowkanalaue, Bearbeitungsstand 05.03.2019

·       Lageplan, Uferwegabschnitt östlich der Schleuse

·       Fotodokumentation

·       Ablaufplan

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 028/19 beteiligen sich:

Frau Sahlmann

Herr Singer

Frau Scheib

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 028/19:

Die DS-Nr. 028/19 wird einstimmig beschlossen.