Sitzung: 16.05.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 6
Vorlage: DS-Nr. 029/19
· Verkehrszeichen (VZ) 242.1-40 StVO („Beginn einer Fußgängerzone – doppelseitig“)
· Zusatzzeichen (ZZ) 1026-35 StVO („Lieferverkehr frei“)
· Zusatzzeichen (ZZ) 1042-31 StVO („werktags 7 - 10 h“)
2. Die Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom 16.10.2006 ist entsprechend zu ändern. Die in Anlage 1 gekennzeichnete Verkehrsfläche soll die Eigenschaft einer Fußgängerzone erhalten, den Markthändlern soll das Befahren der Zone an Markttagen gestattet bleiben.
· Übersichtsplan mit Kennzeichnung der zukünftigen Fußgängerzone
· Beschilderung (Entwurf)
· Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom 16.10.2006
· B-Plan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ in der rechtswirksamen Fassung, Auszug
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 029/19 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Dettke
Herr Baumgraß
Herr Oeff
Herr Schramm
Abstimmung zur DS-Nr. 029/19:
Die DS-Nr. 029/19 wird mehrheitlich beschlossen.