Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Der § 2 – Ausnahmen - der Satzung wird wie folgt geändert. Eingefügt wird unter Punkt

 

(1)        Das Parken und Halten auf Grünflächenüberfahrten im „Zehlendorfer Damm“ ist auf befestigten Überfahrten gestattet.

 

Alle bisherigen/weiteren Punkte des § 2 werden fortlaufend nummeriert.

 

 

Anlage

Satzung vom 3. November 2016

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Bültermann.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 030/19/1 beteiligen sich:

Frau Sahlmann

Herr Liebrenz

Herr Templin

 

 

Änderungsantrag des Bürgermeisters

Der § 2 – Ausnahmen - der Satzung wird wie folgt ergänzt:

 

Das Parken und Halten auf Grünflächenüberfahrten im „Zehlendorfer Damm“ ist während der Bauarbeiten der Rammrath-Brücke bis zum 31. Dezember 2021 auf befestigten Überfahrten gestattet.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 030/19/1 beteiligen sich:

Herr Schramm

Frau Dr. Kimpfel

Herr Oeff

Herr Warnick

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 030/19/1:

Die geänderte DS-Nr. 030/19/1 wird mehrheitlich beschlossen.