Sitzung: 16.05.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Vorlage: DS-Nr. 030/19/1
Der § 2 –
Ausnahmen - der Satzung wird wie folgt geändert. Eingefügt wird unter Punkt
(1) Das Parken und Halten auf
Grünflächenüberfahrten im „Zehlendorfer Damm“ ist auf befestigten Überfahrten
gestattet.
Alle
bisherigen/weiteren Punkte des § 2 werden fortlaufend nummeriert.
Anlage
Satzung vom 3. November 2016
Ø Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Bültermann.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 030/19/1 beteiligen sich:
Frau Sahlmann
Herr Liebrenz
Herr Templin
Änderungsantrag des Bürgermeisters
Der § 2 – Ausnahmen - der Satzung wird wie folgt ergänzt:
Das Parken und Halten auf Grünflächenüberfahrten im „Zehlendorfer Damm“
ist während der Bauarbeiten der Rammrath-Brücke bis zum 31. Dezember 2021 auf
befestigten Überfahrten gestattet.
An der weiteren Aussprache
zur DS-Nr. 030/19/1 beteiligen sich:
Herr Schramm
Frau Dr. Kimpfel
Herr Oeff
Herr Warnick
Abstimmung zum
Änderungsantrag:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.
Abstimmung zur geänderten
DS-Nr. 030/19/1:
Die geänderte DS-Nr. 030/19/1 wird mehrheitlich beschlossen.