Sitzung: 10.02.2020 Hauptausschuss
1. Frau Sahlmann, Fraktion B90/Grüne
1.1. Situation an der Rammrathbrücke
„Da ist vor Kurzem ja die Behelfsbrücke fertig gestellt worden für
Fußgänger und Radfahrer. Da bin ich heute ziemlich entsetzt gewesen, weil es
von zwei verschiedenen Seiten an mich herangetragen wurde, habe ich mir das
dort mal angeguckt. Es ist also so, dass der Radfahrer, wenn er dem normalen
Weg folgt – das ist ein „Gehweg/Radfahrer frei“, wie wir es ja üblicherweise
oft haben – am Thomas-Müntzer-Damm, wird man in die Richtung der Brücke
geführt, und zwar in die Richtung der Brücke, die jetzt abgerissen wird und ein
Neubau stattfindet, an eine Treppe kommt. Also, man muss das Fahrrad dann die
Treppe heruntertragen und kommt dann über die provisorische Brücke, was nicht
angemessen ist für Radfahrer finde ich. Es ist genauso schwierig für
Rollstuhlfahrer und Frauen mit Kinderwagen. Das ist einfach nicht in Ordnung.
Das ist sozusagen eine Anregung, das zu verändern. Es müsste neben der Treppe
eine Rampe gebaut werden, die möglicherweise natürlich Kosten verursacht. Oder
man muss, wie man es machen kann, eine vernünftige Beschilderung über dem
Parkplatz anbringen. Man kann über den Parkplatz ohne Treppe dahingelangen,
aber das weiß keiner, der die Situation nicht kennt und im Sommer ist das
natürlich auch ein schwieriges Problem, wenn der ganze Parkplatz voller Autos
steht. Da müsste dann eine Gasse geschaffen werden, wo man rüber kann. Auf
jeden Fall ist das ein Problem, und da bitte ich die Gemeinde jetzt mal, sich
mit dem Wasserstraßenneubauamt in Verbindung zu setzen.“
Herr Grubert beantwortet die
Frage:
„Wir werden uns um die Angelegenheit kümmern. Das Problem ist
allerdings, dass die Brücke auf beiden Seiten nicht in der Gemarkung
Kleinmachnow liegt und wir nicht in das Verfahren eingebunden sind. Die Brücke
selber wird vom Wasserstraßenneubauamt gebaut. Wir werden das
Wasserstraßenneubauamt noch in dieser Woche dazu anschreiben und dann darüber
berichten, mehr kann ich nicht machen.“
2. Frau Scheib, Fraktion der CDU
2.2. Gebührenbescheid Meiereifeld
„Wenn die Gemeinde Kleinmachnow bzw. die
Verwaltung feststellt, dass sie einen Gebührenbescheid falsch ausgestellt hat
für die Gebühren, die die Anlieger betreffen bei der Herstellung von Straßen
und Gehwegen. Und man nun festgestellt hat, dass dieser Bescheid falsch
berechnet war, müsste dann nicht die Verwaltung für alle Anlieger einen neuen
Bescheid ausstellen? Oder bekommen nur die Anlieger einen neuen Bescheid, die
Einspruch erhoben haben? Hier wurde ja ein objektiver Fehler gemacht und am
Ende müsste ja die umlagefähige Summe wieder herauskommen und sich nicht nur
für einzelne Bürger reduzieren.
Herr Grubert beantwortet die
Frage:
„Wenn einer keinen Einspruch eingelegt hat, ist der Bescheid rechts-
und bestandskräftig geworden und nicht mehr änderbar. Für alle anderen ist es
so, dass ein Widerspruchsverfahren dazu führt, dass die Gemeinde insgesamt den
Bescheid überprüft. In der Regel ist es auchso, dass dann auch auf die anderen
Grundstücke geschaut wird, ob da auch falsch berechnet wurde.“