1.         Frau Sahlmann, Fraktion B90/Grüne

1.1.       Situation an der Rammrathbrücke

„Da ist vor Kurzem ja die Behelfsbrücke fertig gestellt worden für Fußgänger und Radfahrer. Da bin ich heute ziemlich entsetzt gewesen, weil es von zwei verschiedenen Seiten an mich herangetragen wurde, habe ich mir das dort mal angeguckt. Es ist also so, dass der Radfahrer, wenn er dem normalen Weg folgt – das ist ein „Gehweg/Radfahrer frei“, wie wir es ja üblicherweise oft haben – am Thomas-Müntzer-Damm, wird man in die Richtung der Brücke geführt, und zwar in die Richtung der Brücke, die jetzt abgerissen wird und ein Neubau stattfindet, an eine Treppe kommt. Also, man muss das Fahrrad dann die Treppe heruntertragen und kommt dann über die provisorische Brücke, was nicht angemessen ist für Radfahrer finde ich. Es ist genauso schwierig für Rollstuhlfahrer und Frauen mit Kinderwagen. Das ist einfach nicht in Ordnung. Das ist sozusagen eine Anregung, das zu verändern. Es müsste neben der Treppe eine Rampe gebaut werden, die möglicherweise natürlich Kosten verursacht. Oder man muss, wie man es machen kann, eine vernünftige Beschilderung über dem Parkplatz anbringen. Man kann über den Parkplatz ohne Treppe dahingelangen, aber das weiß keiner, der die Situation nicht kennt und im Sommer ist das natürlich auch ein schwieriges Problem, wenn der ganze Parkplatz voller Autos steht. Da müsste dann eine Gasse geschaffen werden, wo man rüber kann. Auf jeden Fall ist das ein Problem, und da bitte ich die Gemeinde jetzt mal, sich mit dem Wasserstraßenneubauamt in Verbindung zu setzen.“

 

Herr Grubert beantwortet die Frage:

„Wir werden uns um die Angelegenheit kümmern. Das Problem ist allerdings, dass die Brücke auf beiden Seiten nicht in der Gemarkung Kleinmachnow liegt und wir nicht in das Verfahren eingebunden sind. Die Brücke selber wird vom Wasserstraßenneubauamt gebaut. Wir werden das Wasserstraßenneubauamt noch in dieser Woche dazu anschreiben und dann darüber berichten, mehr kann ich nicht machen.“

 

 

2.         Frau Scheib, Fraktion der CDU

2.2.       Gebührenbescheid Meiereifeld

Wenn die Gemeinde Kleinmachnow bzw. die Verwaltung feststellt, dass sie einen Gebührenbescheid falsch ausgestellt hat für die Gebühren, die die Anlieger betreffen bei der Herstellung von Straßen und Gehwegen. Und man nun festgestellt hat, dass dieser Bescheid falsch berechnet war, müsste dann nicht die Verwaltung für alle Anlieger einen neuen Bescheid ausstellen? Oder bekommen nur die Anlieger einen neuen Bescheid, die Einspruch erhoben haben? Hier wurde ja ein objektiver Fehler gemacht und am Ende müsste ja die umlagefähige Summe wieder herauskommen und sich nicht nur für einzelne Bürger reduzieren.

 

Herr Grubert beantwortet die Frage:

„Wenn einer keinen Einspruch eingelegt hat, ist der Bescheid rechts- und bestandskräftig geworden und nicht mehr änderbar. Für alle anderen ist es so, dass ein Widerspruchsverfahren dazu führt, dass die Gemeinde insgesamt den Bescheid überprüft. In der Regel ist es auchso, dass dann auch auf die anderen Grundstücke geschaut wird, ob da auch falsch berechnet wurde.“