Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Schubert

Als Vorgeschichte möchte ich noch einmal herausstellen, dass diese Änderung bei den Zaunhöhen im Vorgartenbereich von 1,00 Meter auf 1,30 Meter auf eine Veranstaltung zum Thema Wildschweine zurückgeht. Darin hatte ich eine Anwohnerin sehr wortreich darüber beklagt, dass sie ihren Vorgarten nicht richtig schützen könne, wenn die Einzäunung nur 1,00 Meter hoch sein darf. Da kommen die Wildschweine drüber, was ich bestätigen kann.

Der hier vorliegende Vorschlag lautet, die zulässigen Zaunhöhen auf 1,30 Meter anzuheben. Das haben aber ganz viele Anwohner so verstanden, dass Hecken, die höher als 1,30 Meter sind, entsprechend auf 1,30 Meter gekürzt werden müssen. Hecken, die höher sind, mussten aber bereits vorher gekürzt werden.

 

Herr Ernsting

Erläutert die Beschlussempfehlung.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bisherigen textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen geändert werden, orientiert an die Empfehlungen eines früheren Beschlusses zur Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen von 2015. Neu geregelt werden soll auch die zulässige Art der Einfriedung.

Er informiert außerdem, das eine Änderung der hier vorgelegten Festsetzungen zum jetzigen Zeitpunkt die nochmalige Durchführung der Beteiligungsverfahren (Behörden, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit) erforderlich macht.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Masche, Frau Sahlmann, Herr Priebe

 

Herr Schubert

Kündigt an, dass die Fraktion SPD/LINKE/PRO prüft, einen Änderungsantrag für die Textlichen Festsetzung II.2.1 bis zur Sitzung der Gemeindevertretung einzureichen.


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen