Sitzung: 02.03.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 005/20
Herr Schubert
Als Vorgeschichte möchte
ich noch einmal herausstellen, dass diese Änderung bei den Zaunhöhen im
Vorgartenbereich von 1,00 Meter auf 1,30 Meter auf eine Veranstaltung
zum Thema Wildschweine zurückgeht. Darin hatte ich eine Anwohnerin sehr
wortreich darüber beklagt, dass sie ihren Vorgarten nicht richtig schützen
könne, wenn die Einzäunung nur 1,00 Meter hoch sein darf. Da kommen die
Wildschweine drüber, was ich bestätigen kann.
Der hier vorliegende
Vorschlag lautet, die zulässigen Zaunhöhen auf 1,30 Meter anzuheben. Das
haben aber ganz viele Anwohner so verstanden, dass Hecken, die höher als 1,30 Meter
sind, entsprechend auf 1,30 Meter gekürzt werden müssen. Hecken, die höher
sind, mussten aber bereits vorher gekürzt werden.
Herr Ernsting
Erläutert die Beschlussempfehlung.
Mit der
1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bisherigen textlichen Festsetzungen
zu Einfriedungen geändert werden, orientiert an die Empfehlungen eines früheren
Beschlusses zur Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen von 2015. Neu
geregelt werden soll auch die zulässige Art der Einfriedung.
Er informiert
außerdem, das eine Änderung der hier vorgelegten Festsetzungen zum jetzigen
Zeitpunkt die nochmalige Durchführung der Beteiligungsverfahren (Behörden,
Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit) erforderlich macht.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Schubert, Frau
Masche, Frau Sahlmann, Herr Priebe
Herr Schubert
Kündigt an, dass die
Fraktion SPD/LINKE/PRO prüft, einen Änderungsantrag für die Textlichen
Festsetzung II.2.1 bis zur Sitzung der Gemeindevertretung einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
empfohlen