Frau Gasch, Sachbearbeiterin für Verkehrsplanung/Klima- und Umweltschutz, informiert, dass in der letzten Gemeindevertretersitzung an die Verwaltung herangetragen wurde, dass eine barrierefreie Passage der Behelfsbrücke und der Zuwegungen an der Rammrathbrücke, die derzeit unten am Parkplatz am Schwimmbad endet, nicht möglich sei. Mittlerweile wurde ein Verkehrsschild aufgestellt, welches den Verkehrsteilnehmern den Weg nun klar und verständlich über den Parkplatz ausweist.

 

Herr Weis regt die Überprüfung der Steigungsverhältnisse der Rampe entsprechend den Regelwerken zur Barrierefreiheit an.

Mit Erstellung der Niederschrift wird auf die Anregung von Herrn Weis wie folgt geantwortet: Nach Rücksprache mit dem Wasserstraßen-Neubauamt wird die maximale Steigung von 6 % nicht überschritten. Allerdings konnten aus Platzgründen keine Zwischenpodeste eingebaut werden, da die Zwangspunkte Höhe und Lage des Parkplatzanschlusses und Höhe der Behelfsbrücke zu Beginn der Brücke nicht beeinflussbar sind. Die Rampe hat eine Gesamtlänge von ca. 16 m.

 

Frau Sahlmann dankt der Verwaltung für das schnelle Handeln in dieser Angelegenheit. Nicht zufriedenstellend sei aber die gesamte Lösung. „Es hieß ja immer, es ist ein Übergang für Radfahrer und Fußgänger. Jetzt ist es so ausgeschildert, dass der Übergang nur für Fußgänger ist. Die Radfahrer fahren trotzdem rüber. Wissen Sie, dass das so ist? Warum ist es nicht für Radfahrer ausgeschildert?“

Beantwortung Frau Gasch: „Es war im Vorfeld immer angesagt, dass es nur eine Brücke für Fußgänger sein wird und die Fahrradfahrer absteigen und schieben müssen. Es liegt an der nicht ausreichenden Breite der Brücke. Diese Brücke ist eine Gehwegbrücke.“

 

Herr Krause, Herr Dr. Osthaus und Herr Jantc nehmen an der Sitzung teil.