Sitzung: 16.03.2020 Hauptausschuss
Vorlage: DS-Nr. 025/20
Beschlussvorschlag:
1. Die Fortführung der Baumaßnahme (DS-Nr. 129/18 und Maßnahme 597) wird aufgehoben.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Betreuung des angemeldeten Bedarfs gem. § 1 Abs. 2 KitaV an Schulkindern der fünften und sechsten Klasse gemeinsam mit der Kita- Werkleitung und der Schulleitung Lösungsvorschläge zur angemessenen Betreuung zu erarbeiten.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von 0 bis 15 Jahren entsprechend der in der Beschreibung vorgenommenen Statistik fortzuschreiben und die Gemeindevertreter jährlich zu informieren.
4. Eine Aufnahme der Baumaßnahme kann bis 2025 durch Beschluss der Gemeindevertretung erfolgen, da die Baugenehmigung bis September 2025 gültig ist.