Beschlussvorschlag:

1.         Die Fortführung der Baumaßnahme (DS-Nr. 129/18 und Maßnahme 597) wird         aufgehoben.

 

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Betreuung des angemeldeten Bedarfs gem. § 1      Abs. 2 KitaV an Schulkindern der fünften und sechsten Klasse gemeinsam mit der Kita-  Werkleitung und der Schulleitung Lösungsvorschläge zur angemessenen Betreuung zu            erarbeiten.

 

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von 0 bis            15 Jahren entsprechend der in der Beschreibung vorgenommenen Statistik    fortzuschreiben und die Gemeindevertreter jährlich zu informieren.

 

4.         Eine Aufnahme der Baumaßnahme kann bis 2025 durch Beschluss der        Gemeindevertretung erfolgen, da die Baugenehmigung bis September 2025 gültig ist.