Sitzung: 16.03.2020 Hauptausschuss
Vorlage: DS-Nr. 006/20
1)
Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis,
gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), BauGB, die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit
Bolzplatz“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2) Die Begründung i. d. F. vom 02.03.2020 (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.