Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.   Die Gemeinde Kleinmachnow übt ihr Widerspruchsrecht zur automatischen Vertragsverlängerung nicht aus. Dies betrifft folgende Verträge:

a)    das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 27. Juni 2012 mit der E.on edis AG und

b)    das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 26. Juni 2012 mit der EMB Energie Mark Brandenburg GmbH.

Beide Verträge laufen somit am 30. Juni 2032 aus.

 

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die jeweils in § 7 vereinbarte Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern im Umweltschutz aufzuarbeiten, der heutigen Situation im Bereich des Klimaschutzes anzupassen und die Einrichtung eines Netzbeirates zu prüfen. Der Beirat soll unter anderem durch seine Öffentlichkeitsarbeit die Ziele des Klimaschutzes in Kleinmachnow voranbringen.

 

Anlagen

Info-Nr. 002/20

Information des Bürgermeisters vom 29. April 2020 (ohne Anlagen) 


Herr Hahn führt in die Beschlussvorlage ein. 

Herr Hahn beantragt Rederecht für Frau Schwarzkopf.

Abstimmung Rederecht: einstimmig empfohlen

 

Frau Schwarzkopf nimmt ihr Rederecht war:

„Ich möchte gerne zu den Inhalten der Verträge sprechen. Ich habe mich in dem letzten Dreivierteljahr mit diesen Verträgen auseinandergesetzt. Das Thema ist sehr komplex, das gebe ich zu und ich möchte gerne Licht in das Dunkel bringen, damit Sie nachvollziehen können, um was es jetzt bei diesem Beschlussantrag geht. Die Kommune Kleinmachnow hat 2012 Konzessionsverträge mit der Edis und EMB für eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Wir haben ein Sonderkündigungsrecht, welches im Vertrag enthalten ist. Das Sonderkündigungsrecht kann bis Juni 2020 gezogen werden. Wenn wir dieses Sonderkündigungsrecht ziehen, bedeutet das, dass die Konzessionsverträge noch weitere zwei Jahre laufen und danach enden. Ich habe in der Beschlussvorlage vom Bürgermeister gesehen, dass er von Stadtwerken spricht und das finde ich etwas unglücklich, weil wir nicht von Stadtwerken oder von der Gründung von Stadtwerken reden, sondern wir reden über die Durchleitungsrechte von Strom und Gas auf dem Gebiet von Kleinmachnow. Konzessionsverträge sind bundesweit ausgehandelte Verträge. Das heißt, dass die Höhe der Abgabe gleich bleibt. Es ist egal, welches Unternehmen diese Konzessionsverträge innehat, es muss eine gleiche Höhe an die Kommune abführen. Es wird also nichts ändern, ob wir es mit Edis oder mit einem anderen Unternehmen abschließen. Die finanziellen Auswirkungen würden für die Kommune gleich bleiben, egal ob das jetzt Edis, EMB oder ein anderer Vertragspartner wäre. Aber in den letzten 10 Jahren hat sich im Gesetz einiges zu Gunsten der Kommune geändert. Es sind drei Punkte, die in diesen Konzessionsverträgen verankert sind und die wir bei einer Neuverhandlung z. B. wieder mit den ehemaligen Vertragspartnern Edis und EMB besser für die Kommune verhandeln könnten. Das eine ist eine Garantieleistung. Wir haben in jetzigen Verträgen eine Garantie von fünf Jahren und wir können das laut Gesetz auf 8 bis 10 Jahre erweitern. Wenn wir das jetzt so belassen, also dieses Sonderkündigungsrecht nicht ziehen würden, würde sich das automatisch um 10 Jahre mit den gleichen Vertragsbedingungen verlängern. Das Zweite ist, dass die Kommune beteiligt werden kann, wenn von dieser Leitungen verlegt werden müssen, weil sich z. B. die Straßenführung ändert oder Brücken u. ä. gebaut werden. Da kann die Kommune finanziell mit 20 % beteiligt werden. Das ist jetzt in den Verträgen enthalten. In den neuen Verträgen kann man sich davon befreien lassen. Das Dritte ist, dass der Ertragswert, den das jeweilige Unternehmen generiert, mit einer Neuverhandlung offengelegt werden könnte. Wir hätten dann die Möglichkeit, dass wir uns zusammensetzen und mal gucken, wie wir mit dieser Klausel weiter umgehen. Ich möchte Ihnen jetzt gerne Fragen beantworten, soweit mir das möglich ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Warnick für die Finanzausschusssitzung am Donnerstag einen neutralen Berater eingeladen hat. Eine Firma, die bereits die Partnerstadt von Teltow, das ist Aalen, beraten hat. Ich würde mich freuen, wenn Interesse besteht, dass Sie auch in den Finanzausschuss kommen, um den Berater zu hören. Herr Grubert hat signalisiert, dass der Berater auch dann in der Gemeindevertretersitzung zugegen sein wird, um darüber zu sprechen. Ich sehe, es sind heute Vertreter von Edis, Herr Grunewald und Herr Hess, anwesend. Ich fände es ganz gut, wenn jemand von den Vertragspartnern anwesend wäre und noch eine neutrale Person, die sachliche Beiträge dazu liefern könnte.“

 

Herr Dr. Prüger, Fachdienstleiter Tiefbau/Stadtwirtschaft/Gemeindegrün, informiert kurz zur Beschlussvorlage.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

·         Zusammenschluss mit den Nachbarkommunen

·         Sind rechtliche Nebenabreden überhaupt zulässig bei einem laufenden Vertrag?

·         Gibt es ein Energiekonzept von Edis/EMB?

·         Zweijahresfrist – ist sie ausreichend? Wäre die Verwaltung auf eine solche Ausschreibung vorbereitet?

·         Sind Ausschreibungskosten für einen externen Berater bekannt?

·         Einbindung Umweltschutz/Gründung Netzbeirat – wie?

·         Gibt es Beispiele worin die Verbesserung für den Klimaschutz liegen könnte?

·         Zeithorizont sehen – Option bis 30.06.2020

·         Diskussionsprozess – wo und wie soll er stattfinden und wer beurteilt in dieser kurzen Zeit - ist es ausreichend oder ist es nicht ausreichend?

·         Verträge erst einmal kündigen

 

Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung:

 

·         Seitens Edis/EMB besteht die Bereitschaft, Nebenabreden zu treffen. Ein schriftlicher laufender Vertrag kann geändert werden, wenn bei beiden Vertragsparteien Konsens besteht. Warum sollte man eine gute Vertragsbeziehung kündigen?

·         Die Konzessionsverträge sind gedeckelt, die Gemeinde bekommt den Höchstbetrag. Es besteht eine gute und hervorragende Zusammenarbeit mit Edis/EMB.

·         Informationen zu Ausschreibungskosten wurden noch nicht eingeholt

·         Anregung zu § 9 Konzessionsvertrag – Aufnahme eines Passus zur Möglichkeit einer Übertragung und Wertermittlung des Netzes

 

Es wird darum gebeten, dass Herr Grubert im morgigen Finanzausschuss anwesend ist, um Fragen zu beantworten.

 

Maßgabe des Ausschusses:

Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit Teltow, Stahnsdorf und den Netzbetreibern auf ein einheitliches Ende der Vertragslaufzeit zu verständigen.

Abstimmung der Maßgabe: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen – einstimmig angenommen

Abstimmung der DS-Nr. 045/20 mit Maßgabe: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Hahn, Herr Martens, Herr Gutheins, Frau Sahlmann, Herr Weis