Sitzung: 13.05.2020 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 045/20
1. Die Gemeinde Kleinmachnow übt ihr Widerspruchsrecht zur automatischen Vertragsverlängerung nicht aus. Dies betrifft folgende Verträge:
a) das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 27. Juni 2012 mit der E.on edis AG und
b) das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 26. Juni 2012 mit der EMB Energie Mark Brandenburg GmbH.
Beide Verträge laufen somit am 30. Juni 2032 aus.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die jeweils in § 7 vereinbarte Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern im Umweltschutz aufzuarbeiten, der heutigen Situation im Bereich des Klimaschutzes anzupassen und die Einrichtung eines Netzbeirates zu prüfen. Der Beirat soll unter anderem durch seine Öffentlichkeitsarbeit die Ziele des Klimaschutzes in Kleinmachnow voranbringen.
Anlagen
Info-Nr. 002/20
Information des Bürgermeisters vom 29. April 2020 (ohne Anlagen)
Herr Hahn führt in die Beschlussvorlage ein.
Herr Hahn beantragt Rederecht für Frau Schwarzkopf.
Abstimmung Rederecht:
einstimmig empfohlen
Frau Schwarzkopf nimmt ihr Rederecht war:
„Ich möchte gerne zu den Inhalten der Verträge sprechen. Ich habe mich
in dem letzten Dreivierteljahr mit diesen Verträgen auseinandergesetzt. Das
Thema ist sehr komplex, das gebe ich zu und ich möchte gerne Licht in das Dunkel
bringen, damit Sie nachvollziehen können, um was es jetzt bei diesem
Beschlussantrag geht. Die Kommune Kleinmachnow hat 2012 Konzessionsverträge mit
der Edis und EMB für eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Wir haben ein
Sonderkündigungsrecht, welches im Vertrag enthalten ist. Das
Sonderkündigungsrecht kann bis Juni 2020 gezogen werden. Wenn wir dieses
Sonderkündigungsrecht ziehen, bedeutet das, dass die Konzessionsverträge noch
weitere zwei Jahre laufen und danach enden. Ich habe in der Beschlussvorlage
vom Bürgermeister gesehen, dass er von Stadtwerken spricht und das finde ich
etwas unglücklich, weil wir nicht von Stadtwerken oder von der Gründung von
Stadtwerken reden, sondern wir reden über die Durchleitungsrechte von Strom und
Gas auf dem Gebiet von Kleinmachnow. Konzessionsverträge sind bundesweit
ausgehandelte Verträge. Das heißt, dass die Höhe der Abgabe gleich bleibt. Es
ist egal, welches Unternehmen diese Konzessionsverträge innehat, es muss eine
gleiche Höhe an die Kommune abführen. Es wird also nichts ändern, ob wir es mit
Edis oder mit einem anderen Unternehmen abschließen. Die finanziellen
Auswirkungen würden für die Kommune gleich bleiben, egal ob das jetzt Edis, EMB
oder ein anderer Vertragspartner wäre. Aber in den letzten 10 Jahren hat sich
im Gesetz einiges zu Gunsten der Kommune geändert. Es sind drei Punkte, die in
diesen Konzessionsverträgen verankert sind und die wir bei einer Neuverhandlung
z. B. wieder mit den ehemaligen Vertragspartnern Edis und EMB besser für die
Kommune verhandeln könnten. Das eine ist eine Garantieleistung. Wir haben in
jetzigen Verträgen eine Garantie von fünf Jahren und wir können das laut Gesetz
auf 8 bis 10 Jahre erweitern. Wenn wir das jetzt so belassen, also dieses
Sonderkündigungsrecht nicht ziehen würden, würde sich das automatisch um 10
Jahre mit den gleichen Vertragsbedingungen verlängern. Das Zweite ist, dass die
Kommune beteiligt werden kann, wenn von dieser Leitungen verlegt werden müssen,
weil sich z. B. die Straßenführung ändert oder Brücken u. ä. gebaut werden. Da
kann die Kommune finanziell mit 20 % beteiligt werden. Das ist jetzt in den
Verträgen enthalten. In den neuen Verträgen kann man sich davon befreien
lassen. Das Dritte ist, dass der Ertragswert, den das jeweilige Unternehmen
generiert, mit einer Neuverhandlung offengelegt werden könnte. Wir hätten dann
die Möglichkeit, dass wir uns zusammensetzen und mal gucken, wie wir mit dieser
Klausel weiter umgehen. Ich möchte Ihnen jetzt gerne Fragen beantworten, soweit
mir das möglich ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Warnick für die
Finanzausschusssitzung am Donnerstag einen neutralen Berater eingeladen hat. Eine
Firma, die bereits die Partnerstadt von Teltow, das ist Aalen, beraten hat. Ich
würde mich freuen, wenn Interesse besteht, dass Sie auch in den Finanzausschuss
kommen, um den Berater zu hören. Herr Grubert hat signalisiert, dass der
Berater auch dann in der Gemeindevertretersitzung zugegen sein wird, um darüber
zu sprechen. Ich sehe, es sind heute Vertreter von Edis, Herr Grunewald und
Herr Hess, anwesend. Ich fände es ganz gut, wenn jemand von den Vertragspartnern
anwesend wäre und noch eine neutrale Person, die sachliche Beiträge dazu
liefern könnte.“
Herr Dr. Prüger, Fachdienstleiter Tiefbau/Stadtwirtschaft/Gemeindegrün,
informiert kurz zur Beschlussvorlage.
Folgende Punkte
wurden angesprochen/diskutiert:
·
Zusammenschluss mit den Nachbarkommunen
·
Sind rechtliche Nebenabreden überhaupt zulässig
bei einem laufenden Vertrag?
·
Gibt es ein Energiekonzept von Edis/EMB?
·
Zweijahresfrist – ist sie ausreichend? Wäre die
Verwaltung auf eine solche Ausschreibung vorbereitet?
·
Sind Ausschreibungskosten für einen externen
Berater bekannt?
·
Einbindung Umweltschutz/Gründung Netzbeirat –
wie?
·
Gibt es Beispiele worin die Verbesserung für den
Klimaschutz liegen könnte?
·
Zeithorizont sehen – Option bis 30.06.2020
·
Diskussionsprozess – wo und wie soll er stattfinden
und wer beurteilt in dieser kurzen Zeit - ist es ausreichend oder ist es nicht
ausreichend?
·
Verträge erst einmal kündigen
Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung:
·
Seitens Edis/EMB besteht die Bereitschaft, Nebenabreden
zu treffen. Ein schriftlicher laufender Vertrag kann geändert werden, wenn bei
beiden Vertragsparteien Konsens besteht. Warum sollte man eine gute
Vertragsbeziehung kündigen?
·
Die Konzessionsverträge sind gedeckelt, die
Gemeinde bekommt den Höchstbetrag. Es besteht eine gute und hervorragende
Zusammenarbeit mit Edis/EMB.
·
Informationen zu Ausschreibungskosten wurden noch
nicht eingeholt
·
Anregung zu § 9 Konzessionsvertrag – Aufnahme
eines Passus zur Möglichkeit einer Übertragung und Wertermittlung des Netzes
Es wird darum gebeten, dass Herr Grubert im morgigen Finanzausschuss
anwesend ist, um Fragen zu beantworten.
Maßgabe des Ausschusses:
Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit Teltow, Stahnsdorf und den
Netzbetreibern auf ein einheitliches Ende der Vertragslaufzeit zu verständigen.
Abstimmung der Maßgabe: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen –
einstimmig angenommen
Abstimmung der DS-Nr. 045/20 mit Maßgabe: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen
An der Diskussion
beteiligten sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Hahn, Herr Martens,
Herr Gutheins, Frau Sahlmann, Herr Weis