Herr Lutter
erläutert einleitend die
planungsrechtliche Situation.
Herr Ernsting
informiert zu Anfragen von zahlreichen
Interessenten und deren Nutzungsideen für das leerstehende ehemalige Hotel. Die
Verwaltung hält zurzeit Folgendes für denkbar:
·
Erhalt des erst 1994/95
errichteten Bestandsgebäudes.
·
Erweiterungen des
Bestandsgebäudes nur in sehr engen Grenzen, z.B. für aus Gründen des
Brandschutzes zwingend erforderliche Anbauten (Außentreppe als zusätzlicher
Rettungsweg etc.).
·
Vorstellbare Nutzungen:
Erneut als Hotel (Beherbergungsgewerbe), alternativ Unterteilung des Gebäudes
und Nutzungsmix aus
a) „preisgebundener (bezahlbarer) Wohnraum“ + b) „preisfreier
(freifinanzierter) Wohnraum“ + c) „Senioren-/Pflegeeinrichtung (Altenheim)“,
idealerweise zu in etwa gleich großen Teilen.
Ergänzend: Der/den Hauptnutzung/-en untergeordnete Nutzungen wie z.B.
ambulanter Pflegedienst, Friseur, medizinische Angebote (Physiotherapie,
Krankengymnastik o.ä.), Kiosk, Backwarenverkauf, Hausmeisterservice etc.
·
Im Hinblick insbesondere auf
mögliche verkehrliche/schalltechnische Auswirkungen nicht vorstellbare
Nutzungen:
Umfangreiche Einzelhandelsflächen, ausschließliche (freifinanzierte)
Wohnnutzung, gewerbliche Nutzungen.
Eine Umnutzung ist baugenehmigungspflichtig.
Die Beurteilung würde auch nach Auskunft des Landkreises, Untere
Bauaufsichtsbehörde dann gemäß § 34 BauGB erfolgen (Einfügen in die Eigenart
der näheren Umgebung), da ein Bebauungsplan bisher nicht vorliegt. Wenn jedoch
keine großen baulichen Erweiterungen stattfinden, wird das Einfügen in die
Eigenart der näheren Umgebung nicht geprüft werden müssen.
An der Diskussion beteiligen
sich:
Herr Schubert, Frau Masche,
Frau Scheib, Herr Prof. Sommer, Frau Sahlmann, Herr Hurnik, Herr Schubert, Herr
Sahlmann, Herr Krüger
Hinweise/Empfehlungen
aus dem Bauausschuss:
•
Einige Ausschussmitglieder
befürworten Wohnen als vernünftigen und realistischen Vorschlag, ggf. auch als
Alternative für die geplante Wohnbebauung am Stahnsdorfer Damm. Andere
Ausschussmitglieder plädieren für ein Sporthotel oder Kongresscentrum.
•
Es sollte ein
Bieterwettbewerb durchgeführt werden, in welchem man die potenziellen Käufer
auffordert, Nutzungsvorschläge zu machen, aus denen dann ausgewählt wird.
•
Ein Abriss kann vermutlich nicht verhindert
werden. Vielleicht sollte ein künftiger Investor das
Objekt abreißen und mit etwas aufgegliederten einzelnen Baukörpern zu einer
Wohnbebauung umgestalten.
•
Es muss auf jeden Fall nach
einer städtebaulich sinnvollen Lösung gesucht werden.
•
Zwecks planungsrechtlicher Absicherung müsste
jetzt ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, ggf. ergänzt um eine Veränderungssperre.
Danach müsste eine Planung, wie z. B. für ein allgemeines Wohngebiet oder ein
Mischgebiet beginnen. Im B-Plan könnte die Kubatur aufgelockert festgesetzt werden.
Herr Ernsting
Wir haben uns zu den zu
erwartenden Veränderungen kürzlich mit der Unteren Bauaufsichtbehörde
ausgetauscht. Die Umnutzung in Wohnen dürfte nach § 34 BauGB auch ohne
Bebauungsplan genehmigungsfähig sein. Seitdem aber Gedanken aufgetaucht sind,
das Gebäude abzureißen und durch mehrere große Stadtvillen mit vielen Wohnungen
zu ersetzen, favorisieren wir einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan. Den hat es bereits vor rund 10 Jahren gegeben, das
Verfahren brauchte aber nicht weitergeführt werden, weil es keinen
Veränderungsbedarf gab.
Wenn das Planverfahren jetzt
wiederaufgenommen werden soll, brauchen wir zunächst keine Veränderungssperre, weil
wir mit § 15 BauGB die Möglichkeit haben, Bauanträge bis zu einem Jahr
zurückstellen zu lassen. Erst wenn tatsächlich ein Bauantrag gestellt wird,
brauchen wir über den Erlass einer Veränderungssperre nachdenken.
Ich schlage vor, den damaligen
Aufstellungsbeschluss mit den heutigen Zielen zu präzisieren und zum nächsten
Sitzungsdurchlauf zu diskutieren.
Meinungsbild des Bauausschusses
Die Mehrheit des
Bauausschusses bittet die Verwaltung, zur nächsten Sitzung einen präzisierten Aufstellungsbeschluss
vorzulegen.
Herr Schubert bittet darum,
dass sich die Fraktionen intern beraten, um dann eine gemeinsame Empfehlung für
den Umgang mit der NH-Hotel-Fläche abgeben zu können.