Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Lutter

erläutert einleitend die planungsrechtliche Situation.

 

Herr Ernsting

informiert zu Anfragen von zahlreichen Interessenten und deren Nutzungsideen für das leerstehende ehemalige Hotel. Die Verwaltung hält zurzeit Folgendes für denkbar:

·           Erhalt des erst 1994/95 errichteten Bestandsgebäudes.

·           Erweiterungen des Bestandsgebäudes nur in sehr engen Grenzen, z.B. für aus Gründen des Brandschutzes zwingend erforderliche Anbauten (Außentreppe als zusätzlicher Rettungsweg etc.).

·           Vorstellbare Nutzungen:
Erneut als Hotel (Beherbergungsgewerbe), alternativ Unterteilung des Gebäudes und Nutzungsmix aus
a)
„preisgebundener (bezahlbarer) Wohnraum“ + b) „preisfreier (freifinanzierter) Wohnraum“ + c) „Senioren-/Pflegeeinrichtung (Altenheim)“, idealerweise zu in etwa gleich großen Teilen.
Ergänzend: Der/den Hauptnutzung/-en untergeordnete Nutzungen wie z.B. ambulanter Pflegedienst, Friseur, medizinische Angebote (Physiotherapie, Krankengymnastik o.ä.), Kiosk, Backwarenverkauf, Hausmeisterservice etc.

·           Im Hinblick insbesondere auf mögliche verkehrliche/schalltechnische Auswirkungen nicht vorstellbare Nutzungen:
Umfangreiche Einzelhandelsflächen, ausschließliche (freifinanzierte) Wohnnutzung, gewerbliche Nutzungen.

 

Eine Umnutzung ist baugenehmigungspflichtig. Die Beurteilung würde auch nach Auskunft des Landkreises, Untere Bauaufsichtsbehörde dann gemäß § 34 BauGB erfolgen (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung), da ein Bebauungsplan bisher nicht vorliegt. Wenn jedoch keine großen baulichen Erweiterungen stattfinden, wird das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nicht geprüft werden müssen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Masche, Frau Scheib, Herr Prof. Sommer, Frau Sahlmann, Herr Hurnik, Herr Schubert, Herr Sahlmann, Herr Krüger

 

Hinweise/Empfehlungen aus dem Bauausschuss:

       Einige Ausschussmitglieder befürworten Wohnen als vernünftigen und realistischen Vorschlag, ggf. auch als Alternative für die geplante Wohnbebauung am Stahnsdorfer Damm. Andere Ausschussmitglieder plädieren für ein Sporthotel oder Kongresscentrum.

       Es sollte ein Bieterwettbewerb durchgeführt werden, in welchem man die potenziellen Käufer auffordert, Nutzungsvorschläge zu machen, aus denen dann ausgewählt wird.

       Ein Abriss kann vermutlich nicht verhindert werden. Vielleicht sollte ein künftiger Investor das Objekt abreißen und mit etwas aufgegliederten einzelnen Baukörpern zu einer Wohnbebauung umgestalten.

       Es muss auf jeden Fall nach einer städtebaulich sinnvollen Lösung gesucht werden.

       Zwecks planungsrechtlicher Absicherung müsste jetzt ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, ggf. ergänzt um eine Veränderungssperre. Danach müsste eine Planung, wie z. B. für ein allgemeines Wohngebiet oder ein Mischgebiet beginnen. Im B-Plan könnte die Kubatur aufgelockert festgesetzt werden.

 

Herr Ernsting

Wir haben uns zu den zu erwartenden Veränderungen kürzlich mit der Unteren Bauaufsichtbehörde ausgetauscht. Die Umnutzung in Wohnen dürfte nach § 34 BauGB auch ohne Bebauungsplan genehmigungsfähig sein. Seitdem aber Gedanken aufgetaucht sind, das Gebäude abzureißen und durch mehrere große Stadtvillen mit vielen Wohnungen zu ersetzen, favorisieren wir einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Den hat es bereits vor rund 10 Jahren gegeben, das Verfahren brauchte aber nicht weitergeführt werden, weil es keinen Veränderungsbedarf gab.

Wenn das Planverfahren jetzt wiederaufgenommen werden soll, brauchen wir zunächst keine Veränderungssperre, weil wir mit § 15 BauGB die Möglichkeit haben, Bauanträge bis zu einem Jahr zurückstellen zu lassen. Erst wenn tatsächlich ein Bauantrag gestellt wird, brauchen wir über den Erlass einer Veränderungssperre nachdenken.

Ich schlage vor, den damaligen Aufstellungsbeschluss mit den heutigen Zielen zu präzisieren und zum nächsten Sitzungsdurchlauf zu diskutieren.

 

Meinungsbild des Bauausschusses

Die Mehrheit des Bauausschusses bittet die Verwaltung, zur nächsten Sitzung einen präzisierten Aufstellungsbeschluss vorzulegen.

Herr Schubert bittet darum, dass sich die Fraktionen intern beraten, um dann eine gemeinsame Empfehlung für den Umgang mit der NH-Hotel-Fläche abgeben zu können.