Sitzung: 22.09.2021 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 101/21
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow beschließt
die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für
Einsätze bzw. Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinmachnow (Feuerwehrgebührensatzung).
Frau Leißner, FB-Leiterin Recht/Sicherheit/Ordnung, führt in die
Beschlussvorlage ein.
Herr Krischok, Büro IPM, Institut für Public Management Berlin, stellt anhand
einer Präsentation die Kalkulation der Gebührensätze für die Freiwillige
Feuerwehr Kleinmachnow vor.
Folgende Punkte wurden
besprochen/diskutiert:
- Aufgeführte Vorhaltekosten alle gleich,
warum nicht unterschiedlich für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen? = Vorhaltekosten
sind Kosten, die grundsätzlich funktionell nichts mit Fahrzeugen/Fahrzeuggröße
zu tun haben; das sind Stellplätze als anteilige Kosten und diese sind
nicht unterschiedlich groß.
- 8,53 € Gebühr je Einsatzstunde – Gebühr
ist zu gering, wenn der Mindestlohn auf 12,00 €/h angehoben werden soll? =
Bei dieser Gebühr wurden die anfallenden Kosten zugrunde gelegt und dabei
handelt es sich u. a. um die Aufwandsentschädigung der freiwillig tätig
werdenden Kameraden, nicht um einen theoretisch angesetzten Lohnanfall.
- Satzung ist eine Satzung der Gemeinde
Kleinmachnow; es taucht mehrmals der Begriff Feuerwehren auf (z. B. Seite
3, Abs. 4) – Teltow/Stahnsdorf müssen selber ihre Kosten in Rechnung
stellen. Satzung hinsichtlich des Begriffes überarbeiten.
- Wann muss der Bürger für welchen Einsatz
welcher Feuerwehr aufkommen? Es komme vor, dass mehrere Feuerwehren zum
Einsatzort gerufen werden.
- Klarstellungen/Nachbesserungen der
Satzung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung werden diskutiert.
Ausführungen Frau Leißner: „Es passiert sehr oft, dass die Wehren zusammen Einsätze fahren. Es
gilt nur zur Klarstellung, dass die Gebührenschuld bestehen bleibt für unsere
und auch alle anderen Wehren. Wir regeln nicht die Satzung für die Feuerwehren
von Teltow oder Stahnsdorf mit. Ich werde mit dem Wehrführer der Feuerwehr
Rücksprache nehmen und mit Ihnen Herr Gutheins noch vor der
Gemeindevertretersitzung am 04.11.2021 in Kontakt treten.“
Herr Gutheins: „Frau
Leißner, Sie haben die Frage nicht richtig beantwortet: Wie ich das jetzt
interpretiere, ist es so, wenn ich grob fährlässig mit dem Auto irgendetwas
mache, die Versicherung zahlt es nicht und ich habe die Kostenrechnung. Dann
ist die Frage, wenn die Teltower Feuerwehr zum Einsatz hingeschickt wird, dann
bekomme ich keine Rechnung und wenn die Kleinmachnower Feuerwehr hingeschickt
wird, dann bekomme ich von der Feuerwehr eine Rechnung?“
Frau Leißner: „Nein,
das ist nicht richtig. Wenn zwei Feuerwehren beteiligt sind, werden auch von
zwei Feuerwehren die Kostenbescheide erlassen. Je nach Größe des Einsatzes
müssen Sie beide Rechnungen bezahlen, einmal nach der Satzung von Teltow und
einmal nach der Satzung Kleinmachnows.“
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Hahn, Frau Sahlmann, Herr Gutheins,
Frau Heilmann, Frau Gebhardt-Feiler
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2
Enthaltungen – einstimmig empfohlen