Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Einsätze bzw.  Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinmachnow (Feuerwehrgebührensatzung).


Frau Leißner, FB-Leiterin Recht/Sicherheit/Ordnung, führt in die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Krischok, Büro IPM, Institut für Public Management Berlin, stellt anhand einer Präsentation die Kalkulation der Gebührensätze für die Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow vor.

 

Folgende Punkte wurden besprochen/diskutiert:

 

  • Aufgeführte Vorhaltekosten alle gleich, warum nicht unterschiedlich für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen? = Vorhaltekosten sind Kosten, die grundsätzlich funktionell nichts mit Fahrzeugen/Fahrzeuggröße zu tun haben; das sind Stellplätze als anteilige Kosten und diese sind nicht unterschiedlich groß.
  • 8,53 € Gebühr je Einsatzstunde – Gebühr ist zu gering, wenn der Mindestlohn auf 12,00 €/h angehoben werden soll? = Bei dieser Gebühr wurden die anfallenden Kosten zugrunde gelegt und dabei handelt es sich u. a. um die Aufwandsentschädigung der freiwillig tätig werdenden Kameraden, nicht um einen theoretisch angesetzten Lohnanfall.
  • Satzung ist eine Satzung der Gemeinde Kleinmachnow; es taucht mehrmals der Begriff Feuerwehren auf (z. B. Seite 3, Abs. 4) – Teltow/Stahnsdorf müssen selber ihre Kosten in Rechnung stellen. Satzung hinsichtlich des Begriffes überarbeiten.
  • Wann muss der Bürger für welchen Einsatz welcher Feuerwehr aufkommen? Es komme vor, dass mehrere Feuerwehren zum Einsatzort gerufen werden.
  • Klarstellungen/Nachbesserungen der Satzung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung werden diskutiert.

 

Ausführungen Frau Leißner: „Es passiert sehr oft, dass die Wehren zusammen Einsätze fahren. Es gilt nur zur Klarstellung, dass die Gebührenschuld bestehen bleibt für unsere und auch alle anderen Wehren. Wir regeln nicht die Satzung für die Feuerwehren von Teltow oder Stahnsdorf mit. Ich werde mit dem Wehrführer der Feuerwehr Rücksprache nehmen und mit Ihnen Herr Gutheins noch vor der Gemeindevertretersitzung am 04.11.2021 in Kontakt treten.“

 

Herr Gutheins: „Frau Leißner, Sie haben die Frage nicht richtig beantwortet: Wie ich das jetzt interpretiere, ist es so, wenn ich grob fährlässig mit dem Auto irgendetwas mache, die Versicherung zahlt es nicht und ich habe die Kostenrechnung. Dann ist die Frage, wenn die Teltower Feuerwehr zum Einsatz hingeschickt wird, dann bekomme ich keine Rechnung und wenn die Kleinmachnower Feuerwehr hingeschickt wird, dann bekomme ich von der Feuerwehr eine Rechnung?“

 

Frau Leißner: „Nein, das ist nicht richtig. Wenn zwei Feuerwehren beteiligt sind, werden auch von zwei Feuerwehren die Kostenbescheide erlassen. Je nach Größe des Einsatzes müssen Sie beide Rechnungen bezahlen, einmal nach der Satzung von Teltow und einmal nach der Satzung Kleinmachnows.“

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Hahn, Frau Sahlmann, Herr Gutheins, Frau Heilmann, Frau Gebhardt-Feiler


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – einstimmig empfohlen